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Magazin Abgasskandal

Dieselskandal weitet sich auf neue Motorengeneration aus – Nach EA189 kommt EA288!

Hamburg, den 30.06.2020


Als einzelner Verbraucher hat man oft keine Chance, wenn große Unternehmen geltendes Recht nicht anerkennen wollen. Der Abgasskandal ist ein Paradebeispiel dafür: Nach Bekanntwerden des Dieselskandals um den Motor EA189 hatte der VW-Konzern Millionen betroffenen Autofahrern jahrelang erklärt, in Deutschland gäbe es kein Recht auf Entschädigung – während Politik und Behörden tatenlos zusahen. Am Ende hat der BGH die vorsätzlich sittenwidrige Täuschung feststellen und aussprechen müssen. Jetzt setzt sich der Dieselskandal jedoch nahtlos fort: Nicht nur VW mit dem EA288, sondern zahlreiche Autohersteller, haben allem Anschein nach massenhaft bei den Abgaswerten der neuen Motorengeneration getrickst.

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Nachdem Volkswagen jahrelang gemauert hat, haben viele Gerichte zu Gunsten der Verbraucher geurteilt und den VW-Konzern zur Rücknahme der Fahrzeuge gegen Erstattung des Kaufpreises oder zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Insbesondere das jüngste Diesel Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2020 bildet für viele Dieselfälle eine wichtige Weichenstellung. Um alle Rechtsfragen abschließend zu klären, haben die BGH-Richter für Ende Juli 2020 noch drei weitere Verhandlungstermine zum Thema VW-Dieselskandal angesetzt – und weitere werden folgen.

Dieselskandal 2.0: Neue Manipulationsvorwürfe gegen VW, Daimler, BMW und Co.

Dass beim Motor EA189 des Volkswagens-Konzerns (VW, Audi, Skoda, Porsche, Seat) getrickst wurde, ist seit Jahren bekannt. Mittlerweile zeigt sich aber, dass der Abgasskandal wohl noch deutlich weitere Kreise zieht. Nicht nur bei den Euro 5 Dieselmotoren von VW und anderen Herstellern, gibt es nach wie vor Möglichkeiten auf Schadensersatz zu bestehen, sondern auch beim Nachfolger EA288 werden mittlerweile Urteile gegen VW im Dieselskandal gefällt. Damit sind jetzt also auch vermeintlich saubere Euro-6-Diesel vom Abgasskandal betroffen.

Dass diese Motoren mit der Abgassnorm Euro 6 mit einer Zykluserkennung ausgestattet sind, räumt vor allem VW zwar bereits ein, argumentiert bisher wie üblicherweise aber weiter gegen eine illegale Abgasmanipulation: Auf dem Prüfstand ermittelten Werte wie diese seien nur für die Typgenehmigung relevant. Das halten wir von myRight für eine nach wie vor zweifelhafte Argumentation – es kristallisieren sich zudem erste Gerichtsentscheidungen heraus, die in die Richtung führen, dass für Dieselkäufer mit neueren Motormodellen ebenfalls Anspruch auf Entschädigungen vor Gericht haben.

So gibt es Hinweise, dass beispielsweise auch der Daimler-Konzern nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Auch gegen den Stuttgarter Hersteller haben bereits zahlreiche Besitzer geklagt. Experten gehen zudem davon aus, dass viele der angeblich den Motor schonenden Abschalteinrichtungen nicht den EU-Vorgaben entsprechen. Berichten häufen sich, dass auch Dieselfahrzeuge von Volvo und Mitsubishi von einem Dieselgate 2.0 betroffen sein könnten.

EA288 – Es hagelt Hinweisbeschlüsse und Urteile für Motoren der neuen Generation

Wenig überraschend kommt der nächste Akt im Dieselskandal auch nicht ohne eine Rolle des Volkswagen-Konzerns aus. Es geht um die Motoren des Typs EA288. Der Motor wird seit 2012 in verschiedenen Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendet. VW bestreitet bis heute, dass es sich dabei um eine unzulässige Abgasmanipulation handelt, obwohl bereits von Konzernseite eingeräumt wurde, dass auch die neuen Motoren mit einer Zykluserkennung ausgestattet sind, die den Abgasausstoß im Normalbetrieb beeinflusst.

Erste Dieselskandal Urteile, aber auch mehrere Hinweisbeschlüsse auf Ebene der Landgerichte (LG), legen nahe, dass auch bei der neuen Motorengeneration EA288 bei den Abgaswerten unrechtmäßig geschummelt wurde:

Urteil des LG Regensburg zu Abgasmanipulation – VW Golf VII

Das Regensburger Gericht gab dem Käufer eines VW Golf VII im März 2020 Recht und sprach ihm einen Schadenersatz von 9.149 Euro zuzüglich Zinsen zu. Dabei wurde der viel diskutierte Nutzungsersatz angerechnet. Das streitgegenständliche Auto verfügt über einen Dieselmotor der neuen Generation, Typ EA288. Beim EA288 geht es wie beim EA189 darum, dass der Motor die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand einhält.Das Gericht begründete das Urteil vor allem damit, dass sich das Unternehmen durch die Abgasmanipulation auf rechtswidrigem Weg Wettbewerbsvorteile verschaffen wollte, um den Gewinn zu steigern.

Der Kläger hatte dem Gericht als Beleg ein internes Dokument des Volkswagen-Konzerns vorgelegt.

Urteil des LG Offenburg zu Abgasmanipulation – Audi A3 2.0 TDI Quattro

Im Juni 2020 wurden Autohersteller und VW-Tochterunternehmen Audi sowie das zugehörige Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung vom Landgericht Offenburg verurteilt. In dem Fall ging es um einen Audi A3 2.0 TDI Quattro, der mit dem Motor EA288 Euro 6 ausgestattet ist – und nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält.

In seinem Urteil bezog sich das Gericht explizit auf das Gutachten der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston. Ende April 2020 hatte Sharpston in einem VW-Verfahren temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme als unzulässig bezeichnet, worunter auch das sogenannte Thermofenster fällt. Die EuGH-Generalanwältin hatte zudem unterstrichen, dass die Regeln zu Abgasnormen möglichst streng auszulegen seien. Der Offenburger Richter schloss sich im Audi-Fall dieser Ansicht an.

Zudem kritisierte das Gericht das Prozessverhalten im Fall von Audi als "Leugnen".

Das myRight Angebot im Dieselskandal: Individuellen Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen und zuverlässig Recht bekommen

Egal ob Volkswagen, Mercedes, BMW, Volvo, Mitsubishi oder andere Marken – Dieselfahrer sollten ihre persönliche Situation umgehend mit myRight prüfen und ihre Ansprüche ggf. auch gerichtlich durchsetzen lassen. Jeder Eigentümer eines Dieselfahrzeugs kann auf myright.de/abgasskandal kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob sein Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Sofern dies der Fall ist, gibt es mit Blick auf die Anspruchsdurchsetzung aktuell unterschiedlich große Aussichten auf Erfolg: Zu einigen Herstellern von Dieselfahrzeugen gibt es schon rechtskräftige Urteile, bei anderen noch nicht. Auch die Frage der Verjährung  kann sich unterschiedlich darstellen. Ferner spielt die Nutzungsdauer der Autos ebenso eine Rolle, wenn Betroffene des Dieselskandals gegen einen Autobauer vorgehen wollen.

Stehen die Chancen gut, dass Dieselhalter für Ihren Schummel-Diesel Schadensersatz vom Hersteller bekommen, lassen wir den Betroffenen ein Angebot zukommen.

Je nach persönlicher Situation kann myRight Lösungen anbieten

myRight Lösung ohne Rechtsschutzversicherung

Ist keine Rechtsschutzversicherung vorhanden oder will diese keine Deckung erteilen, macht myRight ein Angebot für die Geltendmachung der Ansprüche (inkl.  Kostenübernahme), so dass der Kunde nur im Erfolgsfall eine Provision bezahlen muss. Ist myRight nicht erfolgreich, dann wird auch keine Vergütung fällig.

Das Angebot von myRight ist von den individuellen Details des Falls abhängig und startet mit einer Erfolgsprovision von 14,9% auf die sogenannte Hauptforderung.

Lösung mit Rechtsschutzversicherung

Haben Dieselbesitzer eine Rechtsschutzversicherung, kann myRight eine Durchsetzung der Ansprüche über die Vertragsanwälte finanziert durch den Rechtsschutzversicherer anbieten.

myRight Kunden profitieren dann von Wissen und Erfahrung von myRight und seinen Vertragsanwälten. Sie haben somit höhere Erfolgsaussichten als bei einem individuellen Vorgehen, Ihr Recht auf Schadensersatz geltend zu machen.

 

Um die Möglichkeit auf Schadensersatz nicht zu verpassen, empfehlen wir betroffenen Verbrauchern sich mit ihrem persönlichen Fall bei myRight anzumelden und die Ansprüche zu prüfen. Auch betroffener Fahrzeughalter im Rahmen des Mercedes Dieselskandal finden hier Hilfe und Tipps. Wir informieren dann über die möglichen Optionen aus denen der Kunde auswählen kann.

Bild: © Damian Gretka – stock.adobe.com

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Jetzt kostenlos Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Wir haben eine Lösung für jeden Betroffenen.

Dennis Dieball

Dennis Dieball

Produktexperte und Head of Marketing bei myRight

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