Abgasskandal
Verjährung droht
Hohe Chancen auf Schadensersatz für Betroffene im Dieselskandal. Besonders betroffen sind Fahrzeuge von Mercedes, Porsche, Seat, Skoda, VW, Opel und zahlreichen anderen Herstellern - egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen.
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Das tut uns leid!
Die Prüfung Ihrer eingegebenen Daten hat ergeben, dass Sie aktuell keine Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen können. Die Kombination aus Automarke, Kilometerstand, und Kaufjahr bietet momentan nur sehr geringe Chancen auf Erfolg.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Chancen in Ihrem Fall in Zukunft bessern, deshalb Raten wir Ihnen es zu einem späteren Zeitpunkt einfach noch einmal zu versuchen.
BGH und EUGH schaffen Klarheit: Voraussetzung für Haftung der Automobilhersteller gesenkt
Der BGH hat sich am 26.06.2023 erneut mit dem Abgasskandal beschäftigt und die Voraussetzungen für eine Entschädigung der betroffenen Autobesitzer weiter gesenkt. Künftig reicht bereits der Nachweis einer fahrlässigen Schädigung durch die Autohersteller aus. Dies vereinfacht die Beweisführung für die Geschädigten erheblich, so wird das bloße Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung im Regelfall eine Schadensersatzpflicht des Herstellers bedeuten. Zuvor hatte schon im März der Europäische Gerichtshof zu dieser Frage entschieden und ebenfalls eine Schadensersatzpflicht der Hersteller bei einfacher Fahrlässigkeit angenommen (Az. C-100/21).
Der BGH urteilte außerdem, dass die geschädigten Autobesitzer einen pauschalen Schadensersatz von 5 bis 15 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises erhalten und dabei ihr Auto behalten können (sogenannter Differenzschadensersatz). Wie hoch die Entschädigung im Einzelfall ausfällt, wird durch das zuständige Gericht entschieden. Was dies für unsere laufenden Verfahren bedeutet, ist derzeit jedoch noch unklar.
VW Abgasskandal: Neue Klagen gegen VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche
„Gemeinsam sind wir stark“ - nach diesem Motto hat myRight bereits erfolgreich gegen den VW-Konzern geklagt und hohe Entschädigung für viele tausend Verbraucher durchgesetzt.
Der VW Dieselskandal ist auch im Jahr 2023 noch längst nicht vorbei:
Neben den bekannten Manipulationen beim Motor EA189 wurden auch beim Nachfolgemodell - dem Motor EA288 - unzulässige Abschalteinrichtungen (Thermofenster) verbaut.
Zudem sind ebenfalls die 3,0 Liter Motoren EA896, EA897 und EA898 von Volkswagen betroffen. Diese Motoren kommen insbesondere bei Audi und Porsche Fahrzeugen zum Einsatz.
myRight unterstützt betroffene Verbraucher auch in 2023 bei neuen Klagen gegen den Volkswagen-Konzern. Schließen auch Sie sich der starken Gemeinschaft an und profitieren Sie von der Expertise spezialisierter Anwälte.
Ihre Vorteile bei einer Klage über myRight:
- auch ohne Rechtsschutzversicherung tragen Sie kein Kostenrisiko
- spezialisierte Anwälte mit bereits erfolgreichen Klagen im VW Dieselskandal
VW Diesel Klagen mit besten Chancen auf hohen Schadensersatz
Dank der neuen Rechtslage haben neue VW Diesel-Klagen in 2023 noch bessere Chancen auf Erfolg:
Reformierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)
Das RDG wurde Ende 2021 umfassend reformiert und stärkt nun die Position von Unternehmen wie myRight. Sowohl von myRight initiierte Einzelverfahren als auch Sammelklagen haben somit einen besseren juristischen Stand als vor einigen Jahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 13.07.2021 (II ZR 84/20) die Zulässigkeit von Sammelklagen ausdrücklich bestätigt und damit Rechtssicherheit geschaffen.
Interessantes Urteil zum Motor EA 189
Durch das BGH-Urteil vom 21.02.22 (BGH, Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21) können Neuwagenkäufer trotz gesetzlicher Verjährung Schadensersatz geltend machen. Betroffene, die ihr Fahrzeug als Neuwagen bei Volkswagen oder einem Händler erstanden haben, erhalten so die Möglichkeit doch noch Klage einzureichen. Wobei der Kauf des Neuwagens vor dem 19.09.2015 erfolgt sein muss. Die Frist Ihren Schaden geltend zu machen endet jeweils taggenau 10 Jahre nach dem Kaufdatum.
Unsere Empfehlung: Auf Basis dieser Entwicklungen sollten Sie Ihren Fall unbedingt überprüfen lassen. Kostenlosen und unverbindlichen Online-Check starten.
Mercedes Abgasskandal - Betroffene Motoren und Modelle - Was Sie tun können
Auch Dieselmotoren der Mercedes Modelle sind vom Dieselskandal betroffen. Rund 550.000 Fahrzeuge musste Daimler bislang wegen Abgasmanipulationen zurückrufen. Betroffen sind neben dem Motor OM 651 auch die Motoren OM 622, OM 626 und der OM 642. Diese wurden in die Mercedes Modelle A-, B-, C-, E,- G-, R- und S- und V-Klasse wie auch die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter, Vito und Viano verbaut.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Jahr 2020 einen Rückruf für bestimmte Modelle von Daimler angeordnet. Grund dafür waren Mängel in der Abgasreinigung, die dazu führen konnten, dass die betroffenen Fahrzeuge die geltenden Abgasnormen nicht einhalten. Konkret waren rund 260.000 Mercedes-Fahrzeuge betroffen, darunter die Modelle C-Klasse, GLC und V-Klasse. Daimler hat den Rückruf umgesetzt und die betroffenen Fahrzeuge mit einem Software-Update nachgerüstet.
Mercedes Diesel Klage im Einzelverfahren oder bei Sammelklage
Als Geschädigter kommt für Sie sowohl ein Einzelverfahren als auch eine Sammelklage in Frage. Die Kosten einer Diesel-Klage im Einzelverfahren können über eine bestehende Rechtsschutzversicherung (RSV) oder einen durch uns vermittelten Prozesskostenfinanzierer getragen werden, so dass Sie kein Kostenrisiko eingehen.
Zögern Sie nicht und lassen Sie Ihren Anspruch kostenlos und unverbindlich durch unsere auf den Abgasskandal spezialisierte Anwälte prüfen. Sie erhalten eine fundierte Empfehlung zum besten Vorgehen.
Auch vom Abgasskandal betroffen: Fiat, BMW, Opel, Volvo und weitere Diesel Hersteller
Auch andere Autobauer wie Fiat (Ducato Wohnmobile), BMW, Opel, Volvo und weitere haben an Ihren Dieselmotoren manipuliert. Allerdings gibt es hier nur wenige rechtskräftige Urteile. myRight steht dazu mit spezialisierten Anwaltskanzleien in Kontakt, überwacht laufend die rechtlichen Entwicklungen und leitet Erfolgsmöglichkeiten vor Gericht ab.
Ihr Anwalt für die Diesel Klage
Melden Sie sich als Betroffener jetzt bei uns an. Wir prüfen gemeinsam mit unseren Partner-Anwälten Ihren Fall kostenlos und unverbindlich. Sobald unsere Partner-Anwälte Chancen für Ihre Klage auf Entschädigung sehen, werden Sie automatisch benachrichtigt und auf Wunsch kostenlos beraten.
Auf Dieselgate folgt Dieselgate 2.0 - Chronik des Abgasskandals
Der Dieselskandal kam erstmals im September 2015 in den USA ans Licht und beschäftigt seitdem zahllose Gerichte in Deutschland und im Ausland. Das auch unter dem Begriff "Dieselgate" bekannt gewordene Ereignis gilt mittlerweile als das teuerste Schadensereignis in der Rechtsschutzversicherung überhaupt.
Weitere aufgedeckte Manipulationen leiten Dieselgate 2.0 ein
Auch viele Jahre nach dem erstmaligen Bekanntwerden von Manipulationen an Dieselfahrzeugen kommt es zu neuen Enthüllungen, verbindlich angeordneten Fahrzeugrückrufen durch das Kraftfahrbundesamt (KBA) und verbraucherfreundlichen Urteilen. Ob BMW, Daimler/Mercedes, VW oder andere Automobilhersteller - sie alle mussten tricksen, um die höheren Euro-Normen mit ihren Fahrzeugen zu erfüllen. Zum Teil erhebliche Überschreitungen der zulässigen Abgaswerte wurden z.B. durch Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nachgewiesen. Lassen Sie sich nicht täuschen oder abschrecken: Auch Sie haben als Geschädigter Anspruch auf Schadensersatz.
Am 20.02.2023 hat das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein ein Urteil im Streit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gefällt (Az. 3 A 113/18). Die DUH hatte gegen das KBA geklagt, da die Behörde die Zulassung von mehreren Diesel-Modellen genehmigt hatte, obwohl in den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden und diese die geltenden Abgasnormen nicht einhalten. Das Gericht gab der DUH Recht und entschied, dass das KBA die Zulassung der betroffenen Fahrzeuge zu Unrecht genehmigt hatte. Die Entscheidung hat Signalwirkung für andere Klagen von Umweltverbänden gegen das KBA und die Autoindustrie. Sie zeigt, dass die Behörde und die Hersteller sich nicht einfach auf die Emissionsmessungen im Labor berufen können, sondern auch die realen Fahrbedingungen auf der Straße berücksichtigen müssen.
Im November 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein weiteres Urteil (C-873/19) zum Thema Abgasskandal gefällt. Zum einen setzt sich der EuGH im Rahmen des Urteils mit der Frage auseinander, ob einer Umweltorganisation, wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH), gestattet ist, eine Verwaltungsentscheidung anzufechten, was der EuGH bejaht. Zum anderen befasst sich der EuGH nochmals mit dem fraglichen Thermofenster. Hierzu hatte sich der EuGH bereits im Juli (Urt. v. 14.07.2022 - C-128/20; C-134/20; C-145/20) ausführlich ausgesprochen und verwies auf die dortigen Ausführungen. Demnach ist auch das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizieren. Bei der Abschalteinrichtung handelt es sich um eine Technologie, die in Dieselfahrzeugen eingesetzt wird, um die Stickoxid-Emissionen während der Fahrt zu reduzieren. Das EuGH-Urteil besagt, dass das Thermofenster nicht als zulässige Emissionsminderungstechnologie betrachtet werden kann, da es dazu führt, dass die Emissionsgrenzwerte im normalen Straßenbetrieb überschritten werden. Hersteller dürfen daher das Thermofenster nicht als Begründung nutzen, um die Einhaltung der geltenden Abgasnormen zu umgehen. Das Urteil hat somit weitreichende Konsequenzen für die Autoindustrie, insbesondere für die Hersteller von Diesel-Fahrzeugen.
myRight hat bereits tausenden Kunden zu einer hohen Entschädigung verholfen, außergerichtlich oder im Rahmen von Einzelverfahren. Die Erfolgsaussichten für unsere bereits laufenden Sammelklagen (EA189) gegen Volkswagen sehen wir weiterhin positiv - auch wenn sich die Verfahren aufgrund von Verzögerungen der VW-Seite leider noch hinziehen werden. Neue Klagen werden zurzeit durch myRight vorbereitet und die Chancen bei Einzelverfahren stehen ebenfalls gut, wenn Ihr Fahrzeug bestimmte Kriterien erfüllt.
Ihre Diesel Klage in kompetenten Händen - Übersicht erfolgreicher Prozesse im Abgasskandal
Auto-Hersteller erklären Millionen von betroffenen Autofahrern, in Deutschland gäbe es kein Recht auf Entschädigung und dass eine Diesel Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Das ist falsch! Während die Politik die Verbraucher im Stich läßt, haben Gerichte genau das Gegenteil geurteilt und auch in Deutschland Konzerne wie Volkswagen zu Schadensersatz verurteilt.
Für Verbraucher ist eine Diesel Klage gegen kapitalstarke Weltkonzerne wie VW, Daimler oder Fiat im Alleingang sehr riskant. Wir von myRight bringen Verbraucher zusammen und bündeln unsere Kräfte. Unsere Klagen werden von renommierten nationalen und internationalen Partner-Kanzleien unterstützt. So profitieren auch Sie von besten Erfolgsaussichten - komplett ohne Kostenrisiko!
Tausende weiterer Einzelklagen wurden erfolgreich abgeschlossen oder zu Gunsten unserer Kunden verglichen.
Kein Verfahren wurde von myRight rechtskräftig verloren. Die geführten Verfahren wurden entweder direkt durch Sieg vor Gericht beendet, freiwillig von den Herstellern verglichen oder noch nicht rechtskräftig entschieden.
Verjährung im Abgasskandal droht - Jetzt aktiv werden
Grundsätzlich tritt eine Verjährung nach 3 Jahren ab Kenntnisnahme des Verbrauchers über die Abgasmanipulation seines Fahrzeugs ein. Auch wenn die Kenntnis in jedem Einzelfall bewiesen werden muss, ist doch ein maßgebliches Kriterium für die Kenntnis die ad-hoc Mitteilung des VW-Konzerns von 22.09.2015. Selbst wenn diese von den Kunden nicht zur Kenntnis genommen wurde, muss von der Verjährung der meisten noch nicht geltend gemachten Ansprüche am Ende 2018 ausgegangen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Februar 2022 allerdings verbraucherfreundlich geurteilt, dass bei Neuwagenkäufern eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt (§852 BGB). Demnach haben Käufer eines Neufahrzeugs mit EA189 Motor, die zwischen 2012 und 2015 gekauft haben, weiterhin einen Anspruch. Jedoch muss beachtet werden, dass dieser Anspruch taggenau verjährt. Wenn das Fahrzeug z.B. am 15.01.2013 gekauft worden ist, ist der Anspruch am 15.01.2023 verjährt. Jeder Tag zählt also!
Bei anderen Motoren des VW Konzerns und auch anderen Herstellern, wie Mercedes-Benz, ist zum Teil strittig, wann Ansprüche verjähren und ob die 3-jährige oder sogar die 10-jährige Frist gilt. Das ist zum Teil abhängig davon, ob es verbindliche Rückrufe des Kraftfahrtbundesamts (KBA) gibt oder freiwillige Rückrufe oder andere öffentlichkeitswirksame Nachrichten. Dennoch besteht immer das Risiko, dass ein Anspruch verjährt, wenn Sie nicht rechtzeitig aktiv werden.
Wenn Sie einen Audi, Seat, Skoda, Porsche oder VW fahren, lesen Sie hier alles über Ihre Rechte im Rahmen des VW Dieselskandals.
Fahren Sie hingegen einen Mercedes, haben wir Ihnen auch wichtige Informationen zum Mercedes Dieselskandal bereit gestellt.
Positive Erfahrungen
Bereits 60.000 zufriedene Kunden
» Meine Rechtschutz-Versicherung hat die Kostenübernahme aus zeitlichen Überschneidungsgründen abgelehnt. Aus diesem Grund habe ich mich Ihrer Sammelklage angeschlossen. myRight hat alles Weitere, sehr professionell, zu meiner Zufriedenheit bis zur Entschädigungs-Zahlung abgewickelt. Danke - für das erreichte Ergebnis! «
» Mit myRight hat auch der "einfache Bürger" als Geschädigter sehr gute Chancen seine Ansprüche gegenüber den "Big Playern" durchzusetzen, so dass diese sich ihrer Verantwortung nicht vollends entziehen können. «
» VW-Dieselskandal: Trotz 30% Provision erreichte mich eine Entschädigung, die deutlich höher war, als die der parallel laufenden Sammelklage für unser größeres Erstfahrzeug und auch höher, als ich von mir aus gefordert hätte. Nun ist VW endgültig um einen Kunden ärmer, myRight um wahrscheinlich tausende zufriedene Kunden reicher und mir bleibt das gute Gefühl, gegen übermächtig erscheinende, politikmanipulierende Konzerne nicht völlig alleine im Regen zu stehen. «
» myRight hat mir geraten aus der Sammelklage auszusteigen und eine Einzelklage anzustreben. Das alles ohne das ich in Vorkasse gehen musste. Es war für myRight und mich ein langer Weg, aber dank der Kompetenz von myRight konnte für mich ein hervorragendes Ergebnis erzielt werden. Die einbehaltenen ca. 30% waren mehr als gerecht. Ich kann myRight nur jedem empfehlen, der sich mit einem Grosskonzern anlegen muss. «
» Der Vorgang war unkompliziert, hat wenig Zeit in Anspruch genommen und alles konnte online erledigt werden. Die Entschädigung übertraf meine Erwartungen erheblich. «
» Die Empfehlung von myRight, aus der Sammelklage in ein Einzelverfahren zu wechseln, war goldrichtig. Die Weiterleitung des Verfahrens an Partneranwälte der Kanzlei Goldenstein & Partner führte dazu, dass dieses in kurzer Zeit mit einer nie erwartet hohen Vergleichssumme unter Beibehaltung des Fahrzeuges abgeschlossen wurde. «
» Verständliche und klare Auskünfte. Wir haben myRight von Anfang an weiter empfolen. Vielen DANK und weiter so! «
» Einfach genial was hier myRight für mich rausgeholt hat. Ich verfolge noch immer in der Tagespresse wie es anderen Leidtragenden des Dieselskandals ergeht und wenn ich dann vergleiche was bei mir rausgekommen ist dann kann ich mich hierfür nur tief verbeugen und meinen Hut ziehen! «
» Ja, ich würde myRight weiterempfehlen, da ich selbst nicht oder nur in sehr geringem Umfang tätig werden musste (z.B. Einreichung diverser Unterlagen). Für die Komplexität der Angelegenheit ein besonders hervorzuhebender Aspekt. «
Häufig gestellte Fragen zum Thema Abgasskandal
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Ich habe einen Gebrauchtwagen. Kann auch ich Schadensersatz verlangen?
Dies geht nur, wenn Sie keinen EA189 Motor haben. Bei allen anderen Motoren ist alleine entscheidend, dass Ihnen beim Kauf des Autos nicht klar war, dass in dem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Schließlich konnten Sie vorher nicht wissen, dass der Gebrauchtwagen vom Dieselskandal betroffen war und haben somit zuviel bezahlt. -
Kann ich auch klagen, wenn ich meinen Wagen bereits verkauft habe?
Ja. Durch Bekanntwerden der illegalen Abschalteinrichtung in den Schummel-Dieseln sind deren Marktpreise drastisch gesunken. Hinzu kommt, dass diese Autos bei Ausbleiben eines Software-Updates der Entzug der Zulassung droht. Daher ist Ihr Schaden keineswegs durch einen Verkauf behoben. Klagen nach dem Verkauf sind möglich und waren bereits erfolgreich. -
Meine Forderung wird als Einzelfall verfolgt. Warum verlangt myRight eine Erfolgsprovision, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung besitze?
Die Klagen gegen Konzerne wie Volkswagen sind eine sehr aufwendige und schwierige Angelegenheit. Daher arbeitet myRight bei diesen Prozessen mit Top-Anwälten mit weitreichenden Erfahrungen in ähnlich komplexen Fällen zusammen. Da Sie keine Rechtschutzversicherung haben, geht myRight für Sie in das Risiko und übernimmt für Sie die Kosten dieser Anwälte für den Fall, dass die Bemühungen der Anwälte in Ihrem Fall nicht zum Erfolg führen. Für diese Risikoübernahme werden wir im Gegenzug im Erfolgsfall an Ihrem Erfolg beteiligt. -
Kann ein Unternehmen wie myRight wirklich gegen einen großen Konzern wie VW erfolgreich sein?
Ja, das können wir und wir haben es auch bereits bewiesen. Dadurch, dass wir mit international renommierten Anwaltskanzleien zusammenarbeiten und bereit sind, die Rechte unserer Kunden über mehrere Instanzen durchzufechten, sind wir in der Lage gegen Konzerne wie VW zu bestehen. Unsere Klagen liegen z.T. mittlerweile beim Bundesgerichtshof und wir kämpfen für eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof. -
Was bedeutet ein Vergleich? Was ist eine Vergleichssumme?
Ein Vergleich ist ein Vertrag, durch den ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Streit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Einfach gesagt ist es eine Einigung zwischen den beiden Parteien, zum Beispiel VW als Schuldner und Ihnen als Dieselfahrer. Bei einer Vergleichssumme handelt es sich um die Summe, auf die sich beide Parteien im Rahmen eines Vergleiches einigen. -
Kann ich als Österreicher in Deutschland klagen?
Ja, das können Sie. Dies hat das Landgericht Braunschweig erst kürzlich noch einmal bestätigt (Az.:3 O 660/22). Eine Klage in Deutschland kann aus vielen Gründen sinnvoll sein, insbesondere haben die deutschen Gerichte viel Erfahrung im Umgang mit den Dieselklagen und ein Großteil der Urteile fällt im Sinne der geschädigten Autobesitzer. Allerdings muss der Autohersteller, gegen den Sie vorgehen wollen, seinen Hauptsitz in Deutschland haben. -
Welches finanzielle Risiko birgt eine Klage als Österreicher in Deutschland?
Wenn Sie Ihren Anspruch mit myRight durchsetzen lassen, tragen Sie kein finanzielles Risiko. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese die Kosten übernehmen. Falls dies nicht der Fall ist, werden wir Ihnen ein Angebot zur Prozesskostenfinanzierung machen. Auch in diesem Fall zahlen Sie nichts, lediglich im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision fällig. Sollten wir nicht erfolgreich sein, müssen Sie auch nichts bezahlen.
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns oder rufen Sie direkt an: 030 403 695 251. Zwischen 10:00-16:00Uhr helfen wir Ihnen gern weiter.