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Abfindung
Berechnung bei Kündigung durch Arbeitgeber.

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  • Kein Kostenrisiko
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  • Unsere Vertragsanwälte sind erfahrene Experten im Arbeitsrecht
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  • Über 10.000 € beträgt die durchschnittliche Abfindung in Deutschland
  • Nur bei Erfolg bekommen wir unsere Vergütung
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Wann der Chef zahlen muss

Lassen Sie uns Ihre Ansprüche durchsetzen.

Arbeitnehmer haben nicht grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung, wenn ihnen der Chef kündigt. War die Kündigung allerdings unwirksam, können sich Arbeitnehmer erfolgreich gegen die Kündigung wehren. Oft werden angemessene Abfindungen gezahlt, ansonsten kann auch die Fortführung des Jobs bei Nachzahlung des vollen Arbeitslohns erreicht werden. Aber Achtung: Wer nicht sofort reagiert, verpasst wichtige Ausschlussfristen.

Doch Kündigungsschutzverfahren kosten Geld – Anwälte berechnen gesetzliche Gebühren, die regelmäßig oberhalb von 1000 € liegen, hinzukommen Gerichtskosten. Aus Angst vor Kosten müssen heute viele Menschen auf ihr Recht verzichten.

Schnell

Die Anmeldung dauert nur zwei Minuten. Wir melden uns bei Ihnen in der Regeln innerhalb von 24 Stunden mit ersten Ergebnissen.

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Ohne Kostenrisiko

myRight übernimmt alle Anwalts- oder Gerichtskosten, Sie haben kein Risiko. Nur bei Erfolg bekommen wir eine Provision von 25% vom Gewinn.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Abfindung

  • Wie viel Aufwand oder Stress habe ich, wenn ich die Abfindung einfordere?

    Keinen. Zusammen mit unseren Vertragsanwälten kümmern wir uns um alles. Sie schicken uns lediglich einen Scan Ihres Arbeitsvertrags und Ihrer Kündigung, Handyfoto genügt. Alles Weitere machen wir. Wenn wir Fragen haben sollten, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.
  • Angst vor schlechtem Zeugnis - Kann ich die Abfindung trotzdem einfordern?

    Die Drohung mit einem schlechten Zeugnis ist ein beliebter Trick bei Arbeitgebern, um Arbeitnehmer nach einer Kündigung gefügig zu machen. Aber keine Sorge: Die myRight-Vertragsanwälte kümmern sich um alles. Auch darum, dass Sie ein gutes Zeugnis bekommen.
  • Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

    In den allermeisten Fällen sind Kündigungen durch den Arbeitgeber in irgendeiner Form rechtswidrig und daher unwirksam. Sie können dann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verlangen. Oder sich auf eine Abfindung einigen.
  • Kann ich meine Rechtsschutzversicherung nutzen?

    Ja, wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann diese problemlos bei den myRight-Vertragsanwälten nutzen. In dem Fall sparen Sie sogar unsere Erfolgsprovision.
  • Welche Frist muss ich beachten?

    Ihr Anspruch auf Abfindung oder Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entfällt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung Klage erheben. Eine schnelle Beauftragung von myRight ist daher ratsam.

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