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Aktuell
Druck auf Daimler wächst massiv

Abgasskandal bei Mercedes
Beste Chancen für Fahrer von Mercedes-Dieselfahrzeugen auf Schadensersatz - neue Musterfeststellungsklage (MFK) unterstreicht die Manipulationsvorwürfe gegen Daimler

Die BGH-Urteile zum Thermofenster ändern daran nichts - myRight hilft bei Wahl der geeignetsten Option - schnell, unverbindlich & kostenlos!

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Wir müssen eine Tätigkeit für Sie leider ablehnen, da wir aufgrund unserer automatisierten rechtlichen Prüfung der Auffassung sind, dass Ihre Ansprüche aufgrund des Kaufdatums vor 2013 verjährt sind. Sie können Ihre Ansprüche selbstverständlich durch einen Dritten, bspw. einen Rechtsanwalt, nochmal prüfen lassen.

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Schadensersatz-Rechner

Entschädigungshöhe berechnen

Bitte geben Sie folgende Daten ein, damit wir die Höhe der potenziellen Entschädigung für Sie schätzen können. Der Schadensersatz berechnet sich aus Kaufpreis minus kilometerabhängigem Nutzungsersatz.

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Bitte prüfen Sie die eingegebenen km-Stände
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Ihr möglicher Anspruch.

  • Hersteller betroffen
  • Modell betroffen
  • Modell betroffen

Nach unserer vorläufigen Einschätzung besteht ein möglicher Anspruch.

Lassen Sie unsere Experten Ihren Fall auf Basis Ihrer Unterlagen (z.B. Fahrzeugschein) detailliert und garantiert kostenfrei prüfen.

Um die Betroffenheit Ihres Modells zu verifizieren, benötigen wir weitere Angaben. Lassen Sie unsere Experten Ihren Fall auf Basis Ihrer Unterlagen (z.B. Fahrzeugschein) detailliert und garantiert kostenfrei prüfen.

Im Anschluss kommen wir mit einer konkreten Empfehlung zum weiteren Vorgehen auf Sie zu.

Hinweis: Der ermittelte Anspruch ist eine grobe Schätzung.

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Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiere diese.*

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Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese.*

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Musterfeststellungsklage (MFK) oder Einzelklage
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Übernahme der Anwalts- oder Gerichtskosten durch uns und unsere Partner bei Einzelverfahren. Nur bei Erfolg bekommen wir einen Teil ab.

Einfache Anspruchsprüfung

MFK gegen Daimler und jüngstes BGH-Urteil - Das müssen Sie wissen!

Im Juli 2021 gab es zwei wichtige Entwicklungen, die den Druck auf Daimler verstärken:

Am 13.07.21 und am 16.09.21 äußerte sich der BGH weitere Male zum Thermofenster bei Daimler. Das Vorliegen des Thermofensters alleine begründet demnach keinen Schadensersatzanspruch - wie zu erwarten war. Aber: Da die Vorinstanz (OLG Koblenz) den Vortrag des Klägers zu weiteren unzulässigen Vorrichtungen nicht ernst genommen hat, verwies der Bundesgerichtshof (BGH) die Sache zur weiteren Aufklärung der verbauten Software zurück. Die unteren Gerichte müssen sich nun im Detail mit den Motoren von Daimler auseinandersetzen.
Dies erhöht die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz deutlich, denn laut unserer Meinung und der unserer Partner-Anwälte hat Daimler sehr wohl sittenwidrig gehandelt und unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, die ergänzend zum Thermofenster eingesetzt werden.

Diese Einschätzung unterstreicht auch die Musterfeststellungsklage (MFK) des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die dieser am 07.07.2021 eingereicht hat. Der vzbv wirft Daimler den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in bestimmten Fahrzeugen vor.

Die MFK ist eine Verbandsklage und richtet sich ausschließlich an betroffene Verbraucher. Erklärtes Ziel des vzbv ist es, mit der Klage feststellen zu lassen, dass Daimler in bestimmten Fahrzeugmodellen sittenwidrig und vorsätzlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat, um damit die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einzuhalten und die Typengenehmigung zu erhalten. [1]

Die Klage des vzbv umfasst ausschließlich bestimmte Fahrzeugmodelle von Mercedes und ist daher nur für einen kleinen Teil der Mercedes-Fahrer in Deutschland relevant. Konkret geht es um GLC- und GLK-Fahrzeugmodelle, in denen der Motortyp OM 651 verbaut ist. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat für ca. 60.000 Fahrzeuge dieser Modellreihen in der Vergangenheit einen verbindlichen Rückruf angeordnet.

Der vzbv hat die MFK beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eingereicht. Das OLG muss nun die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Klage prüfen. Dies dauert noch einige Zeit. Erst dann öffnet das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister, damit Verbraucher sich zur Teilnahme an der MFK registrieren können, d.h. Anmeldungen zur MFK gegen Daimler sind zurzeit noch nicht möglich.

Die Anmeldung zur MFK bewirkt, dass die Ansprüche während des Musterverfahrens nicht verjähren. Das ist insbesondere für diejenigen Verbraucher relevant, die im Jahr 2018 einen Rückruf von Daimler für Ihr GLC- bzw. GLK-Fahrzeug erhalten haben, da die Möglichkeit im Raum steht, dass diese Ansprüche zum Ablauf des Jahres 2021 (3 Jahre) verjähren.

Der vzbv hat in der Vergangenheit bereits eine MFK gegen die Volkswagen AG geführt. Das Verfahren endete mit einem außergerichtlichen Vergleich für mehr als 200.000 Autoeigentümer. Der Schadensersatz pro Fahrzeug betrug für Teilnehmer an der MFK je nach Modell und Baujahr zwischen 1.350 € und 6.250 €, im Durchschnitt 15% des Kaufpreises. [2]

Zuverlässig Recht bekommen

Wie beurteilt myRight die MFK?

Wir von myRight begrüßen ausdrücklich die aktuellen verbraucherfreundlichen Urteile und Entwicklungen im Daimler Abgasskandal und insbesondere auch die neue MFK des vzbv. Denn damit wird der öffentliche Druck auf die Daimler AG weiter erhöht. Die MFK bündelt die Interessen von bestimmten Verbrauchern und hilft bei der Klärung der zentralen Frage, ob die Daimler AG den Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in ihre Diesel-Fahrzeuge getäuscht hat.

Allerdings ist bei der MFK gegen Daimler ein Großteil der potenziell durch Daimler geschädigten Verbraucher sowie alle betroffenen Unternehmer*innen / Selbstständige leider außen vor. Denn die MFK richtet sich nur an wenige ausgewählte Verbraucher (ca. 60.000). Der Daimler-Dieselskandal ist aber viel viel größer. Rund 550.000 Mercedes-Fahrzeuge sind wegen Abgasmanipulationen zurückgerufen worden. Betroffen sind neben dem Motor OM 651 auch die Motoren OM 622, OM 626 und der OM 642. Diese wurden verbaut in die A-, B-, C-, E,- G-, R- und S- und V-Klasse wie auch die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter, Vito und Viano.

Einfache Anspruchsprüfung

Welche Alternativen gibt es?

Für diejenigen Verbraucher und Unternehmer*innen / Selbstständige, die bei der MFK außen vor sind, empfiehlt sich ein Einzelverfahren, wenn eine Rechtsschutzversicherung (RSV) zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bestanden hat und die RSV eine Deckungszusage für das Verfahren erteilt. Damit haben Sie kein Kostenrisiko. Bestand keine RSV zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs oder lehnt die RSV die Anfrage auf Kostendeckung ab, ist eine Übernahme der Verfahrenskosten durch einen Prozesskostenfinanzierer möglich - sofern das Fahrzeug bestimmte Kriterien erfüllt. Bei einer Finanzierungszusage besteht ebenfalls kein Kostenrisiko.

Diejenigen Verbraucher, für die eine Teilnahme an der MFK des vzbv möglich ist, empfehlen wir ebenfalls eine kostenlose Prüfung, ob die MFK der beste Weg zur Durchsetzung Ihres Anspruchs ist.

Ein Einzelverfahren führt erfahrungsgemäß wesentlich schneller zu einem Ergebnis als die MFK und es können die Besonderheiten Ihrer Situation berücksichtigt werden. Erfahrungsgemäß ist der Schadensersatz bei einem positiven Ausgang höher als bei der MFK. Sofern die Finanzierung des Einzelverfahrens durch eine RSV oder einen Prozesskostenfinanzierer möglich ist, haben Sie - analog zur MFK - kein Kostenrisiko!

Sofern die MFK für Sie die beste Option ist, melden wir Sie kostenlos im Klageregister an (sobald die Registrierung möglich ist). Zusätzlich prüfen wir jetzt und bis zum Beginn der Verhandlungen zur MFK, ob es für Ihren Fall eine ggf. bessere Option gibt - sei es eine Einzelklage, die über Ihre RSV oder einen Prozesskostenfinanzierer finanziert wird, oder eine mögliche Sammelklage durch myRight. Sollte es eine bessere Option geben, kann Ihr Fall wieder von der MFK abgemeldet werden.

Wenn Sie nicht die Voraussetzungen für die MFK erfüllen, ist das Einzelverfahren aktuell die beste Option für Sie. Vertrauen Sie hier den Erfahrungen von uns und unseren Partner-Anwälten in tausenden Abgasfällen. Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Für Sie auf einen Blick
MFK und Einzelverfahren im Vergleich

MFK

Musterfest­stellungsklage
gegen Daimler

myRight

Einzel­verfahren
gegen Daimler

Vorteile

  • Kein Kostenrisiko, Kosten trägt der vzbv
  • Urteil in der MFK ist für alle deutschen Gerichte bindend, sodass sich die Teilnehmer darauf in Anschlussverfahren über den Schadens­ersatz berufen können
  • Verjährungshemmung durch Teilnahme an der MFK
  • Kein Kostenrisiko bei Finanzierung durch RSV oder Prozesskosten­finanzierer (allerdings Provision bei Erfolg)
  • Verjährungs­hemmung durch Klageeinreichung
  • Verfahren nimmt i.d.R. weniger Zeit in Anspruch als MFK und anschließendes Einzelverfahren
  • Chance auf höheren Schadens­ersatzanspruch als durch einen Vergleich in der MFK
  • Für Unternehmer*innen / Selbstständige sowie Verbraucher ohne GLC- und GLK-Modell die einzige Option

Nachteile

  • Nur für Verbraucher zugänglich, die die von der MFK umfassten Daimler-Modelle fahren.
  • Gericht entscheidet nicht über den individuellen Fall. Dies ist nur bei einer Einzelklage möglich. Ein negatives Urteil im Rahmen der MFK ist für alle Teilnehmer bindend.
  • Anschlussverfahren bei positivem Urteil notwendig, um individuellen Anspruch geltend zu machen. Es besteht für den Verbraucher ein Kostenrisiko.
  • Schadensersatz pro Fahrzeug im Durchschnitt bei Vergleich in der MFK geringer als bei Einzelklage (auf Basis unserer Erfahrungen mit der MFK bei VW und individuellen VW-Fällen)
  • Keine Prozesszinsen nach Klageeinreichung; somit Anreiz für Daimler, die MFK “unendlich” in die Länge zu ziehen.
  • Bislang noch heterogene Urteile bei Daimler-Fahrzeugen (sowohl positive als auch negative)
  • Höherer zeitlicher Aufwand für Kläger als bei der MFK (z.B. Abstimmung mit Anwälten)

Ausgewählte Erfolge unserer Partner-Anwälte in Einzelverfahren gegen Daimler

LG Berlin
3 O 610/20
25.06.2021
Fahrzeug
Km-Stand
Mercedes-Benz GLK 220 BlueTec 4Matic
Gekauft als Neufahrzeug 2014
70.433 km
LG Stuttgart
24 O 284/20
11.06.2021
Fahrzeug
Km-Stand
Mercedes-Benz C 300 CDI
Gekauft als Gebrauchtfahrzeug in 2018
152.500 km
LG Bayreuth
41 O 818/20
26.04.2021
Fahrzeug
Km-Stand
Mercedes E 200 CDI
Gekauft als Gebrauchfahrzeug in 2015
116.996 km
LG Stuttgart
20 O 60/20
21.01.2021
Fahrzeug
Km-Stand
Mercedes-Benz E 220 CDI
Gekauft als Gebrauchtfahrzeug in 2015
38.502 km
LG Stuttgart
23 O 23/20
11.12.2020
Fahrzeug
Km-Stand
Mercedes -Benz ML 350 CDI
Gekauft als Gebrauchtfahrzeug in 2015
58.047 km

Tausende weiterer Einzelklagen wurden erfolgreich abgeschlossen oder zu Gunsten unserer Kunden verglichen.

Kein Verfahren wurde von myRight rechtskräftig verloren. Die geführten Verfahren wurden entweder direkt durch Sieg vor Gericht beendet, freiwillig von den Herstellern verglichen oder noch nicht rechtskräftig entschieden.

Ohne Anwaltskosten zu Ihrem Recht

Dank dem myRight Sofort-Rechtsschutz oder einer Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung

Wir prüfen für alle Geschädigten kostenfrei und unverbindlich, ob wir eine Lösung anbieten können, um zu Ihrem Recht zu kommen. Bei Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung arbeiten wir immer auf Erfolgsbasis. Wir tragen für Sie die Anwalts- und Prozesskosten und berechnen nur im Erfolgsfall eine Provision. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, verzichten wir sogar auf die Erfolgsprovision.

Sie fahren Ihren Schummel-Diesel noch.

Dann ist der Hersteller zur Rückabwicklung des Kaufvertrags verpflichtet. Sie bekommen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Diese Rückzahlung liegt in der Regel deutlich über dem aktuellen Marktwert des Autos. Zusätzlich sprechen die Gerichte Ihnen in den meisten Fällen Zinsen zu, sodass die Rückzahlung sogar die Höhe des Kaufpreises erreichen kann.


Sie haben Ihren Diesel mit Wertverlust verkauft oder in Zahlung gegeben.

Dann schuldet Ihnen der Hersteller einen Schadensersatz in Form einer Nachzahlung. Ihr bereits erfolgter Verkauf und das erhaltene Geld bleiben hiervon unberührt.


Das sagen unsere Kunden

» Ich habe meinen Diesel mit großem Verlust verkauft, da die Zukunft des Diesels unklar ist. Bei myRight habe ich mich angemeldet um diesen Verlust zurück zu erhalten. Alle meine Fragen konnten schnell beantwortet und Probleme gelöst werden. «

» Seit dem Software-Update an meinem Diesel ist der Verbrauch höher und die automatische Ausrichtung der Scheinwerfer ist fehlerhaft. Zum Glück habe ich mich bei myRight angemeldet. Die Zusammenarbeit war immer sehr gut und ich freue mich über die aktuellen Informationen zum Stand meines Verfahrens. «

» Meines Erachtens ist bei myRight alles in bester Ordnung. Mir gefallen die Klarheit der Falldarstellung und die Erklärungen. Vor allem aber das Kämpferische in ihrem Ansatz. «

» Ich bin mit myRight sehr zufrieden. Auch damit, wie die Presse über myRight berichtet. Denn dass nur eine Provision bei Erfolg anfällt und mir Sachverhalte jederzeit erklärt werden, ist etwas, das ich woanders nicht bekomme. «

Neuigkeiten rund ums Thema Abgasskandal

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Abgasskandal

  • Ich habe einen Gebrauchtwagen. Kann auch ich Schadensersatz verlangen?

    Dies geht nur, wenn Sie keinen EA189 Motor haben. Bei allen anderen Motoren ist alleine entscheidend, dass Ihnen beim Kauf des Autos nicht klar war, dass in dem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Schließlich konnten Sie vorher nicht wissen, dass der Gebrauchtwagen vom Dieselskandal betroffen war und haben somit zuviel bezahlt.
  • Kann ich auch klagen, wenn ich meinen Wagen bereits verkauft habe?

    Ja. Durch Bekanntwerden der illegalen Abschalteinrichtung in den Schummel-Dieseln sind deren Marktpreise drastisch gesunken. Hinzu kommt, dass diese Autos bei Ausbleiben eines Software-Updates der Entzug der Zulassung droht. Daher ist Ihr Schaden keineswegs durch einen Verkauf behoben. Klagen nach dem Verkauf sind möglich und waren bereits erfolgreich.
  • Meine Forderung wird als Einzelfall verfolgt. Warum verlangt myRight eine Erfolgsprovision, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung besitze?

    Die Klagen gegen Konzerne wie Volkswagen sind eine sehr aufwendige und schwierige Angelegenheit. Daher arbeitet myRight bei diesen Prozessen mit Top-Anwälten mit weitreichenden Erfahrungen in ähnlich komplexen Fällen zusammen. Da Sie keine Rechtschutzversicherung haben, geht myRight für Sie in das Risiko und übernimmt für Sie die Kosten dieser Anwälte für den Fall, dass die Bemühungen der Anwälte in Ihrem Fall nicht zum Erfolg führen. Für diese Risikoübernahme werden wir im Gegenzug im Erfolgsfall an Ihrem Erfolg beteiligt.
  • Kann ein Unternehmen wie myRight wirklich gegen einen großen Konzern wie VW erfolgreich sein?

    Ja, das können wir und wir haben es auch bereits bewiesen. Dadurch, dass wir mit international renommierten Anwaltskanzleien zusammenarbeiten und bereit sind, die Rechte unserer Kunden über mehrere Instanzen durchzufechten, sind wir in der Lage gegen Konzerne wie VW zu bestehen. Unsere Klagen liegen z.T. mittlerweile beim Bundesgerichtshof und wir kämpfen für eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof.
  • Was bedeutet ein Vergleich? Was ist eine Vergleichssumme?

    Ein Vergleich ist ein Vertrag, durch den ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Streit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Einfach gesagt ist es eine Einigung zwischen den beiden Parteien, zum Beispiel VW als Schuldner und Ihnen als Dieselfahrer. Bei einer Vergleichssumme handelt es sich um die Summe, auf die sich beide Parteien im Rahmen eines Vergleiches einigen.
  • Kann ich als Österreicher in Deutschland klagen?

    Ja, das können Sie. Dies hat das Landgericht Braunschweig erst kürzlich noch einmal bestätigt (Az.:3 O 660/22). Eine Klage in Deutschland kann aus vielen Gründen sinnvoll sein, insbesondere haben die deutschen Gerichte viel Erfahrung im Umgang mit den Dieselklagen und ein Großteil der Urteile fällt im Sinne der geschädigten Autobesitzer. Allerdings muss der Autohersteller, gegen den Sie vorgehen wollen, seinen Hauptsitz in Deutschland haben.
  • Welches finanzielle Risiko birgt eine Klage als Österreicher in Deutschland?

    Wenn Sie Ihren Anspruch mit myRight durchsetzen lassen, tragen Sie kein finanzielles Risiko. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese die Kosten übernehmen. Falls dies nicht der Fall ist, werden wir Ihnen ein Angebot zur Prozesskostenfinanzierung machen. Auch in diesem Fall zahlen Sie nichts, lediglich im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision fällig. Sollten wir nicht erfolgreich sein, müssen Sie auch nichts bezahlen.

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