MFK gegen Daimler und jüngstes BGH-Urteil - Das müssen Sie wissen!
Im Juli 2021 gab es zwei wichtige Entwicklungen, die den Druck auf Daimler verstärken:
Am 13.07.21 und am 16.09.21 äußerte sich der BGH weitere Male zum Thermofenster bei Daimler. Das Vorliegen des Thermofensters alleine begründet demnach keinen Schadensersatzanspruch - wie zu erwarten war. Aber: Da die Vorinstanz (OLG Koblenz) den Vortrag des Klägers zu weiteren unzulässigen Vorrichtungen nicht ernst genommen hat, verwies der Bundesgerichtshof (BGH) die Sache zur weiteren Aufklärung der verbauten Software zurück. Die unteren Gerichte müssen sich nun im Detail mit den Motoren von Daimler auseinandersetzen.
Dies erhöht die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz deutlich, denn laut unserer Meinung und der unserer Partner-Anwälte hat Daimler sehr wohl sittenwidrig gehandelt und unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, die ergänzend zum Thermofenster eingesetzt werden.
Diese Einschätzung unterstreicht auch die Musterfeststellungsklage (MFK) des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die dieser am 07.07.2021 eingereicht hat. Der vzbv wirft Daimler den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in bestimmten Fahrzeugen vor.
Die MFK ist eine Verbandsklage und richtet sich ausschließlich an betroffene Verbraucher. Erklärtes Ziel des vzbv ist es, mit der Klage feststellen zu lassen, dass Daimler in bestimmten Fahrzeugmodellen sittenwidrig und vorsätzlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat, um damit die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einzuhalten und die Typengenehmigung zu erhalten. [1]
Die Klage des vzbv umfasst ausschließlich bestimmte Fahrzeugmodelle von Mercedes und ist daher nur für einen kleinen Teil der Mercedes-Fahrer in Deutschland relevant. Konkret geht es um GLC- und GLK-Fahrzeugmodelle, in denen der Motortyp OM 651 verbaut ist. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat für ca. 60.000 Fahrzeuge dieser Modellreihen in der Vergangenheit einen verbindlichen Rückruf angeordnet.
Der vzbv hat die MFK beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eingereicht. Das OLG muss nun die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Klage prüfen. Dies dauert noch einige Zeit. Erst dann öffnet das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister, damit Verbraucher sich zur Teilnahme an der MFK registrieren können, d.h. Anmeldungen zur MFK gegen Daimler sind zurzeit noch nicht möglich.
Die Anmeldung zur MFK bewirkt, dass die Ansprüche während des Musterverfahrens nicht verjähren. Das ist insbesondere für diejenigen Verbraucher relevant, die im Jahr 2018 einen Rückruf von Daimler für Ihr GLC- bzw. GLK-Fahrzeug erhalten haben, da die Möglichkeit im Raum steht, dass diese Ansprüche zum Ablauf des Jahres 2021 (3 Jahre) verjähren.
Der vzbv hat in der Vergangenheit bereits eine MFK gegen die Volkswagen AG geführt. Das Verfahren endete mit einem außergerichtlichen Vergleich für mehr als 200.000 Autoeigentümer. Der Schadensersatz pro Fahrzeug betrug für Teilnehmer an der MFK je nach Modell und Baujahr zwischen 1.350 € und 6.250 €, im Durchschnitt 15% des Kaufpreises. [2]
Wie beurteilt myRight die MFK?
Wir von myRight begrüßen ausdrücklich die aktuellen verbraucherfreundlichen Urteile und Entwicklungen im Daimler Abgasskandal und insbesondere auch die neue MFK des vzbv. Denn damit wird der öffentliche Druck auf die Daimler AG weiter erhöht. Die MFK bündelt die Interessen von bestimmten Verbrauchern und hilft bei der Klärung der zentralen Frage, ob die Daimler AG den Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in ihre Diesel-Fahrzeuge getäuscht hat.
Allerdings ist bei der MFK gegen Daimler ein Großteil der potenziell durch Daimler geschädigten Verbraucher sowie alle betroffenen Unternehmer*innen / Selbstständige leider außen vor. Denn die MFK richtet sich nur an wenige ausgewählte Verbraucher (ca. 60.000). Der Daimler-Dieselskandal ist aber viel viel größer. Rund 550.000 Mercedes-Fahrzeuge sind wegen Abgasmanipulationen zurückgerufen worden. Betroffen sind neben dem Motor OM 651 auch die Motoren OM 622, OM 626 und der OM 642. Diese wurden verbaut in die A-, B-, C-, E,- G-, R- und S- und V-Klasse wie auch die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter, Vito und Viano.
Welche Alternativen gibt es?
Für diejenigen Verbraucher und Unternehmer*innen / Selbstständige, die bei der MFK außen vor sind, empfiehlt sich ein Einzelverfahren, wenn eine Rechtsschutzversicherung (RSV) zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bestanden hat und die RSV eine Deckungszusage für das Verfahren erteilt. Damit haben Sie kein Kostenrisiko. Bestand keine RSV zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs oder lehnt die RSV die Anfrage auf Kostendeckung ab, ist eine Übernahme der Verfahrenskosten durch einen Prozesskostenfinanzierer möglich - sofern das Fahrzeug bestimmte Kriterien erfüllt. Bei einer Finanzierungszusage besteht ebenfalls kein Kostenrisiko.
Diejenigen Verbraucher, für die eine Teilnahme an der MFK des vzbv möglich ist, empfehlen wir ebenfalls eine kostenlose Prüfung, ob die MFK der beste Weg zur Durchsetzung Ihres Anspruchs ist.
Ein Einzelverfahren führt erfahrungsgemäß wesentlich schneller zu einem Ergebnis als die MFK und es können die Besonderheiten Ihrer Situation berücksichtigt werden. Erfahrungsgemäß ist der Schadensersatz bei einem positiven Ausgang höher als bei der MFK. Sofern die Finanzierung des Einzelverfahrens durch eine RSV oder einen Prozesskostenfinanzierer möglich ist, haben Sie - analog zur MFK - kein Kostenrisiko!
Sofern die MFK für Sie die beste Option ist, melden wir Sie kostenlos im Klageregister an (sobald die Registrierung möglich ist). Zusätzlich prüfen wir jetzt und bis zum Beginn der Verhandlungen zur MFK, ob es für Ihren Fall eine ggf. bessere Option gibt - sei es eine Einzelklage, die über Ihre RSV oder einen Prozesskostenfinanzierer finanziert wird, oder eine mögliche Sammelklage durch myRight. Sollte es eine bessere Option geben, kann Ihr Fall wieder von der MFK abgemeldet werden.
Wenn Sie nicht die Voraussetzungen für die MFK erfüllen, ist das Einzelverfahren aktuell die beste Option für Sie. Vertrauen Sie hier den Erfahrungen von uns und unseren Partner-Anwälten in tausenden Abgasfällen. Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht.