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Urteile im VW Dieselskandal

Millionen Autokäufer wurden durch den Abgasskandal geschädigt und haben Anspruch auf Schadensersatz von mehreren 1.000 €. Das belegen bereits rechtskräftige Diesel-Urteile durch das BGH, EuGH, OLG und LG seit 2019.

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Urteile betreffen Audi, Seat, Skoda und VW

Ursprünglich waren vom Dieselskandal Fahrzeuge und Modelle der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum mit dem Motor EA189 betroffen. Doch auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA288 ist das Thema Abgasmanipulation nicht vom Tisch. Bei diesen Fahrzeugen kommen die Gerichte ebenfalls mehr und mehr zu der Überzeugung, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und VW Schadensersatz leisten muss.

Der Abgasskandal beschränkt sich jedoch nicht nur auf Fahrzeuge des VW-Konzerns mit den Dieselmotoren EA189 bzw. EA288. Ebenso betroffen sind auch größere Dieselmotoren ab 3 Liter Hubraum des Typs EA896 bzw. EA897. Hinzu kommen Dieselmotoren anderer Autohersteller wie Mercedes oder Fiat.

Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Urteile - von der höchstrichterlichen Instanz des Bundesgerichtshofs (BGH), der Oberlandesgerichte (OLGs) und der Landgerichte (LG) - im Detail dar.

Einfache Anspruchsprüfung

Urteile bestätigen Erfolgsaussichten der Verbraucher

Generell lässt sich festhalten: Die Rechtsprechung zum Dieselskandal hat sich über die Jahre verbraucherfreundlich entwickelt. Sie als Fahrer/in eines betroffenen Fahrzeugs haben gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.

Ihr Anspruch kann durch ein Einzelverfahren oder einer Sammelklage durchgesetzt werden.

Einzelverfahren

Beim Einzelverfahren setzen Sie Ihren Anspruch über einen Anwalt individuell durch. Die Finanzierung kann über eine Rechtschutzversicherung erfolgen oder einen Prozesskostenfinanzierer. myRight bietet Ihnen beide Optionen an - je nach Hersteller und Fahrzeug.

Sammelklage

Bei der Sammelklage (objektive Klagehäufung nach §260 ZPO) gehen Sie mit vielen Gleichgesinnten gegen einen Hersteller vor. Die Ansprüche werden gebündelt. Das entlastet die Gerichte und führt zu geringeren Kosten. myRight prüft zur Zeit diese Option für den VW Motor EA288. Sie tragen hier keinerlei Kostenrisiko und zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision an den Finanzierer.

Aktuelle BGH und EuGH Urteile im VW Dieselskandal

Einfache Anspruchsprüfung

Das bislang wohl wichtigste Urteil im Abgasskandal hat der BGH am 25. Mai 2020 gefällt und deutlich gemacht, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen beim Motor EA189 grundsätzlich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Weitere Urteile des BGH im VW Dieselskandal folgten.

Nachfolgend ein kurzer Überblick über wichtige Urteile des BGH im Abgasskandal. Die Entscheidungen sind zwar im Zusammenhang mit der Abgasmanipulationen beim EA189 gefallen, lassen sich teilweise aber auch auf Fahrzeuge mit anderen Motoren wie den EA288 oder EA897 übertragen.

Unterschied großer und kleiner Schadensersatz

Durch den VW-Abgasskandal geschädigte Autokäufer haben beste Chancen, eine Entschädigung durchzusetzen. Das gilt sowohl bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA189 als auch bei Modellen mit dem Nachfolgemodellen EA288. Dabei hat der geschädigte Käufer zwischen dem großen und kleinen Schadensersatz die Wahl.

Großer
Schadensersatz

Beim großen Schadensersatz erhält der Käufer gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Nach unserer Erfahrung ist es häufig so, dass der Hersteller - trotz erfolgtem Urteil / Vergleich - auf die Rückgabe des Fahrzeugs tatsächlich verzichtet.

Kleiner
Schadensersatz

Beim kleinen Schadenersatz behält der Käufer sein Auto und der Minderwert, den das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen erfahren hat, wird ihm erstattet. Der BGH führte mit dem Urteil vom 06.07.2021 aus, dass bei der Berechnung des Minderwerts zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich ist (Az.: VI ZR 40/20).

BGH Urteil: Schadensersatzpflicht durch VW

BGH Urteil vom 25.05.2020 – Az.: VI ZR 252/19 - VW muss Schadensersatz leisten: Mit seinem ersten Urteil im VW Abgasskandal machte der BGH deutlich, dass VW die Käufer von Fahrzeugen mit einem EA189 Motor durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet ist.

So wird die Höhe der Entschädigung berechnet: VW Schadensersatz

Das gilt sowohl bei Neuwagen als auch bei Gebrauchtfahrzeugen. Der Schaden sei dem Käufer schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Folge ist, dass der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

BGH Urteil: Software-Update nach Rückruf

BGH Urteil vom 30.07.2020 – Az.: VI ZR 367/19 - Software-Update steht Schadensersatz nicht im Weg: Der BGH bestätigte mit dieser Entscheidung, dass VW sich im Abgasskandal grundsätzlich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der Anspruch des Käufers auf Schadenersatz entfalle auch nicht, weil nachträglich ein Software-Update aufgespielt wurde. Der Schaden liege in einem sittenwidrig herbeigeführten ungewollten Abschluss des Kaufvertrags und könne nachträglich nicht geändert werden.

Das Urteil hat eine richtungsweisende Bedeutung im Abgasskandal. Ob EA189, EA288 oder ein anderer Motor: Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn ein Software-Update installiert und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wurde.

BGH Urteil: Keine Entschädigung bei Kauf nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation

BGH Urteil vom 30.07.2020 – Az.: VI ZR 5/20 – Autokauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals: Wer nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals und nach der entsprechenden Ad-hoc-Mitteilung von VW am 22. September 2015 ein Fahrzeug mit dem Motor EA 189, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden, gekauft hat, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadenersatz. Er habe nicht mehr davon ausgehen können, dass das Fahrzeug den Vorgaben entspreche. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sei dann nicht mehr vorzuwerfen, entschied der BGH.

Da seitens VW bisher kein Schuldeingeständnis bezüglich des EA288 erfolgt ist, betrifft dieses Urteil nicht die Nachfolgemotoren (EA288). Somit bleibt Ihr Anspruch auf Entschädigung auch dann erhalten, wenn Sie das betreffende Fahrzeug nach 2015 gekauft haben.

Daimler hat für seine Mercedes Dieselmotoren ebenfalls kein Schuldeingeständnis gemacht. Deshalb bleibt der Schadensersatzanspruch auch hier weiterhin erhalten.

BGH Urteil vom 06.07.2021 – Az.: VI ZR 40/20 – Anspruch auf sog. kleinen Schadensersatz: Der BGH hat klargestellt, dass geschädigte Käufer im Abgasskandal auch Anspruch auf den sog. kleinen Schadensersatz haben. Der Käufer kann das Auto behalten und bekommt den Minderwert, den das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen erhalten hat, ersetzt. Diese Rechtsprechung hat der BGH mit Urteil vom 24.01.2022 bestätigt (Az.: VIa ZR 100/21).

BGH Urteil: Erstattung der Finanzierungskosten

BGH Urteil vom 16.03.2021 – Az.: VI ZR 274/20 – Anspruch auf Erstattung der Finanzierungskosten: Mit diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass im Falle eines Anspruchs auf Schadensersatz dem Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs nicht nur der Kaufpreis zu erstatten ist, sondern auch die Finanzierungskosten. Dies folgt aus dem Umstand, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als wäre es nicht zu dem Fahrzeugerwerb gekommen. Bei diesen Kosten entfällt auch kein Nutzungsvorteil, wie beim Kaufpreis.

BGH Urteil: Schadensersatz nach Weiterverkauf

BGH Urteil vom 20.07.2021 – Az.: VI ZR 575/20 – Schadensersatzanspruch auch nach Weiterverkauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs: Wer sein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug weiterverkauft, verliert dadurch nicht seinen Anspruch auf Schadensersatz. Bei der Schadensberechnung tritt der marktgerechte Verkaufserlös an die Stelle des im Wege der Vorteilsausgleichung herauszugebenden und zu übereingnenden Fahrzeugs und ist somit vom Schadensersatzanspruch abzuziehen.

BGH Urteil: Schadensersatz trotz Rückgaberecht bei Finanzierung

BGH Urteil vom 16.12.2021 – Az.: VII ZR 389/21 – Schadenersatz trotz Rückgaberecht: Mit dieser Entscheidung hat der BGH den Verbrauchern im Abgasskandal erneut den Rücken gestärkt. Er stellte fest, dass die geschädigten Käufer auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie den Autokauf finanziert haben und in dem Darlehensvertrag ein Rückgaberecht vereinbart war, von dem der Verbraucher keinen Gebrauch gemacht hat.

Dass der Käufer das Darlehen vollständig zurückgezahlt und von seinem Rückgaberecht keinen Gebrauch gemacht habe, heiße nicht, dass er damit die Zustimmung zu dem ursprünglich ungewollten Kaufvertrag erklärt habe. In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 mit 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA897. Das Urteil lässt sich aber auch auf Fahrzeuge mit anderen Motoren und von anderen Herstellern anwenden.

EuGH Urteil: Unzulässige Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen

Rückenwind durch Urteil des EuGH im Abgasskandal - C-693/18: Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Autokäufer im Abgasskandal gestärkt und für Rückenwind bei Schadensersatzklagen gesorgt. Mit dem Urteil vom 17. Dezember 2020 hat der EuGH klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus.

Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich. Maßnahmen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu diesen Ausnahmen (Az.: C-693/18).

Damit sind auch Funktionen im EA288 oder anderen Motoren unzulässig, wenn sie nur dafür sorgen, dass die Grenzwerte zwar im Prüfmodus eingehalten, unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr jedoch überschritten werden.

Tipp: Aktuelle Urteile diverser Gerichte ermöglichen gute Chancen auf Entschädigung auch für Mercedes Diesel Besitzer. Mehr Informationen dazu auf Mercedes Dieselskandal.

Aktuelle OLG und LG Urteile im VW Dieselskandal

Neben den BGH und EuGH Urteilen zum Dieselskandal gibt es zahlreiche weitere Urteile auf Ebene der Oberlandesgerichte (OLG) und Landgerichte (LG). Im Folgenden die aktuellsten Urteile zum aktuellen VW Motor EA288. Hier haben die OLGs Köln und Naumburg VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt.

OLG Naumburg Urteile: Unzulässige Abschalteinrichtung im VW EA288

OLG Naumburg Urteil vom 12.11.2021 – Az.: 8 U 46/21: Das OLG Naumburg hat entschieden, dass VW bei einem VW Beetle 2,0 TDI mit dem Motor EA288 und der Abgasnorm Euro 6 Schadenersatz leisten muss. Die Revision zum BGH hat es nicht zugelassen. Die Klägerin hatte ausgeführt, dass die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur im Prüfmodus, jedoch nicht unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr eingehalten werden. Wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung machte sie Schadenersatz geltend. VW äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Das OLG Naumburg folgte den Ausführungen der Klägerin und sprach ihr per Versäumnisurteil Schadenersatz zu.

OLG Naumburg Urteil vom 09.04.2021 – Az.: 8 U 68/20: In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VII mit dem Motor EA288 und der Abgasnorm Euro 6. Zur Überzeugung des OLG Naumburg kommt in dem Modell eine Zykluserkennung zum Einsatz. Anhand der Fahrkurvenerkennung werde der Prüfmodus erkannt. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, stellte das OLG klar. Dass es keinen Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gebe, sei unerheblich.

OLG Köln Urteil: Prüfstandsoptimierte Umschaltlogik im VW EA288

OLG Köln Urteil vom 19.02.2021 – Az.: 19 U 151/20: Das OLG Köln hat entschieden, dass in einem Fahrzeug mit dem Motor EA288 eine „prüfstandsoptimierte Umschaltlogik“ zum Einsatz kommt. Diese Motorsteuerungssoftware sei „grundsätzlich geeignet“ den Käufer zu täuschen. Der Käufer habe Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Da kein VW-Vertreter zu der Verhandlung erschienen ist, entschied das OLG Köln mit Versäumnisurteil. Die Revision zum BGH hat es nicht zugelassen.

LG Urteile

Darüber hinaus hat auch eine Reihe von Landgerichten VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 zu Schadenersatz verurteilt. Nachfolgend eine Übersicht über Urteile und Entscheidungen verschiedener Landgerichte:

  • LG Stuttgart, 13.01.2022, Az.: 20 O 401/21, VW Golf VII
  • LG Stuttgart, 09.12.2021, Az.: 20 O 43/21, Audi A6
  • LG Düsseldorf, 29.11.2021, Az.: 21 O 303/19, VW Golf VII
  • LG Trier, 29.11.2021, Az.: 5 O 107/21, VW Sharan
  • LG Bielefeld, 15.11.2021, Az.: 3 O 42/21, Audi A4
  • LG Hamburg, 13.08.2021, Az.: 305 O 268/20, VW Golf VII
  • LG Münster, 29.07.2021, Az.: 11 O 12/21, Skoda Octavia
  • LG Heilbronn, 23.07.2021, Az.: 6 O 472/20, Skoda Octavia
  • LG Bielefeld, 21.07.2021, Az.: 8 O 467/20, VW Golf VII
  • LG Hamburg, 02.07.2021, Az.: 305 O 266/20, VW T6
  • LG Traunstein, 21.06.2021, Az.: 7 O 3398/20, VW T6
  • LG Itzehoe, 24.06.2021, Az.: 6 O 281/20), VW Golf VII
  • LG Stuttgart, 10.06.2021, Az.: 20 O 1/21, Audi Q5
  • LG Kleve, 28.05.2021, Az.: 3 O 492/20, Seat Alhambra
  • LG Münster, 20.05.2021, Az.: 011 O 530/20, VW Touran
  • LG Stuttgart, 20.05.2021, Az.: 20 O 621/20, VW T6
  • LG München, 17.05.2021, Az.: 31 O 3080/21, Audi A6
  • LG München, 17.05.2021, Az.: 31 O 519/21, VW Caddy
  • LG Aachen, 04.05.2021, Az.: 10 O 353/20), VW Golf VII
  • LG Aachen, 29.04.2021, Az. 10 O 486/20, VW T6
  • LG Kleve, 23.04.2021, Az.: 3 O 493/20, VW Golf VII
  • LG Flensburg, 23.04.2021, Az.: 3 O 132/20, Audi A4
  • LG Aachen, 22.04.2021, Az.: 10 O 353/20, VW Beetle
  • LG Gießen, 25.03.2021, Az.: 5 O 450/20, VW T6
  • LG Berlin, 12.03.2021, Az.: 3 O 177/20, VW T6
  • LG Freiburg, 05.03.2021, Az.: 6 O 224/20, VW Golf VII
  • LG Karlsruhe, 07.02.2021, Az.: 9 O 93/20, Skoda Yeti
  • LG Duisburg, 12.01.2021, Az.: 12 O 88/20, Skoda Superb
  • LG Offenburg, 04.01.2021, Az.: 2 O 168/20, VW Caddy
  • LG Darmstadt, 24.11.2020, Az.: 9 O 305/18, VW Golf VII
  • LG Oldenburg, 06.10.2020, Az.: 1 O 939/20, Audi A3
  • LG Darmstadt, 21.09.2020, Az.: 1 O 89/20, Seat Leon
  • LG Darmstadt, 31.08.2020, Az.: 13 O 88/20, Skoda Octavia
  • LG München, 25.08.2020, Az.: 3 O 4218/20, VW T6
  • LG Hagen, 11.08.2020, Az.: 3 O 134/19, VW T6
  • LG Offenburg, 29.07.2020, Az.: 3 O 39/20, VW Sharan
  • LG Düsseldorf, 17.07.2020, Az.: 11 O 190/18, VW Golf VII
  • LG Offenburg, 23.06.2020, Az.: 3 O 38/18, Audi A3
  • LG Heilbronn, 29.05.2020, Az.: Bi 6 O 257/19, VW T6
  • LG München, 31.03.2020, Az.: 3 O 13321/19, VW T6
  • LG Regensburg, 19.03.2020, Az.: 73 O 1181/19, VW Golf VII
  • LG Duisburg, 30.10.2018, Az.: 1 O 231/18, VW Golf VII

Häufig gestellte Fragen zum Thema Abgasskandal

  • Ich habe einen Gebrauchtwagen. Kann auch ich Schadensersatz verlangen?

    Dies geht nur, wenn Sie keinen EA189 Motor haben. Bei allen anderen Motoren ist alleine entscheidend, dass Ihnen beim Kauf des Autos nicht klar war, dass in dem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Schließlich konnten Sie vorher nicht wissen, dass der Gebrauchtwagen vom Dieselskandal betroffen war und haben somit zuviel bezahlt.
  • Kann ich auch klagen, wenn ich meinen Wagen bereits verkauft habe?

    Ja. Durch Bekanntwerden der illegalen Abschalteinrichtung in den Schummel-Dieseln sind deren Marktpreise drastisch gesunken. Hinzu kommt, dass diese Autos bei Ausbleiben eines Software-Updates der Entzug der Zulassung droht. Daher ist Ihr Schaden keineswegs durch einen Verkauf behoben. Klagen nach dem Verkauf sind möglich und waren bereits erfolgreich.
  • Meine Forderung wird als Einzelfall verfolgt. Warum verlangt myRight eine Erfolgsprovision, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung besitze?

    Die Klagen gegen Konzerne wie Volkswagen sind eine sehr aufwendige und schwierige Angelegenheit. Daher arbeitet myRight bei diesen Prozessen mit Top-Anwälten mit weitreichenden Erfahrungen in ähnlich komplexen Fällen zusammen. Da Sie keine Rechtschutzversicherung haben, geht myRight für Sie in das Risiko und übernimmt für Sie die Kosten dieser Anwälte für den Fall, dass die Bemühungen der Anwälte in Ihrem Fall nicht zum Erfolg führen. Für diese Risikoübernahme werden wir im Gegenzug im Erfolgsfall an Ihrem Erfolg beteiligt.
  • Kann ein Unternehmen wie myRight wirklich gegen einen großen Konzern wie VW erfolgreich sein?

    Ja, das können wir und wir haben es auch bereits bewiesen. Dadurch, dass wir mit international renommierten Anwaltskanzleien zusammenarbeiten und bereit sind, die Rechte unserer Kunden über mehrere Instanzen durchzufechten, sind wir in der Lage gegen Konzerne wie VW zu bestehen. Unsere Klagen liegen z.T. mittlerweile beim Bundesgerichtshof und wir kämpfen für eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof.
  • Was bedeutet ein Vergleich? Was ist eine Vergleichssumme?

    Ein Vergleich ist ein Vertrag, durch den ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Streit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Einfach gesagt ist es eine Einigung zwischen den beiden Parteien, zum Beispiel VW als Schuldner und Ihnen als Dieselfahrer. Bei einer Vergleichssumme handelt es sich um die Summe, auf die sich beide Parteien im Rahmen eines Vergleiches einigen.
  • Kann ich als Österreicher in Deutschland klagen?

    Ja, das können Sie. Dies hat das Landgericht Braunschweig erst kürzlich noch einmal bestätigt (Az.:3 O 660/22). Eine Klage in Deutschland kann aus vielen Gründen sinnvoll sein, insbesondere haben die deutschen Gerichte viel Erfahrung im Umgang mit den Dieselklagen und ein Großteil der Urteile fällt im Sinne der geschädigten Autobesitzer. Allerdings muss der Autohersteller, gegen den Sie vorgehen wollen, seinen Hauptsitz in Deutschland haben.
  • Welches finanzielle Risiko birgt eine Klage als Österreicher in Deutschland?

    Wenn Sie Ihren Anspruch mit myRight durchsetzen lassen, tragen Sie kein finanzielles Risiko. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese die Kosten übernehmen. Falls dies nicht der Fall ist, werden wir Ihnen ein Angebot zur Prozesskostenfinanzierung machen. Auch in diesem Fall zahlen Sie nichts, lediglich im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision fällig. Sollten wir nicht erfolgreich sein, müssen Sie auch nichts bezahlen.

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