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Magazin Abgasskandal

Grundsatzurteil am BGH: VW unterliegt im Dieselskandal – Das sind die Aussichten für Verbraucher

Hamburg, den 25.05.2020


Mit Spannung haben zehntausende geschädigte VW-Kunden im Abgasskandal auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gewartet, heute ist klar: Der Volkswagen Konzern (VW) hat Dieselkäufer sittenwidrig getäuscht und muss sie entschädigen. Das ist nicht nur ein großer Erfolg für myRight und unsere Vertragsanwälte, sondern vor allem für die Verbraucher. Doch auch über die VW-Marken hinaus wird das Urteil wohl noch hohe Wellen schlagen – ein Ende des Dieselgates ist noch nicht absehbar.

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Wir von myRight haben am heutigen Montag nach einem langen Kampf durch die Instanzen im Rahmen des Abgasskandal nicht nur für die eigenen Kunden, die sich in mehreren Sammelklagen und zahlreichen Einzelklagen gegen die Volkswagen AG wehren, sondern auch für alle anderen Verbraucher, die bisher noch nicht entschädigt wurden, einen Meilenstein in der Aufarbeitung des Dieselskandals erreicht. Nach dem Hinweis vom 5. Mai 2020 hat der BGH im VW-Abgasskandal jetzt erstmals ein Urteil gesprochen (Az. VI ZR 252/19). Volkswagen hat seine Dieselkunden offiziell betrogen. Damit hat myRight als Online-Rechtsdienstleister ein wichtigen Sieg zur Entschädigung der Verbraucher errungen.

Die Richter sahen in der Manipulation der Dieselmotoren eine strategische Entscheidung des Wolfsburger Autobauers, die bewusst getroffen und jahrelang von den Entscheidern bei VW verfolgt wurde, um Gewinne zu maximieren. Den Schaden haben die ahnungslosen Kunden. Das Urteil lässt sich womöglich auch auf weitere Dieselmodelle anderer Marken übertragen.

VW-Urteil am BGH: Volkswagen hat betrogen, Dieselkäufer bekommen Schadensersatz

Endlich ist eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen im Abgasskandal vor dem höchsten deutschen Gericht gelungen: VW-Kunden steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadensersatz zu, so der BGH. Verhandelt wurde über eine Klage des myRight Kunden Herbert Gilbert, die von myRight Vertragsanwälten bis vor den BGH getrieben wurde.

In dem Verfahren ging es um Schadensersatzansprüche des Autokäufers Gilbert, der wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in seinem Diesel den kompletten Kaufpreis von VW zurückverlangt. Gilbert hatte einen gebrauchten VW Sharan im Januar 2014 zum Preis von 31.490€ von einem Autohändler erworben. Das Auto ist mit dem Dieselmotor EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet.

Kläger Gilbert erklärte gegenüber myRight, dass er sich ein Urteil erhoffe, dass dem Rechtsempfinden der Menschen entspricht. Er wolle kein Urteil, dass einen Betrug im Nachhinein legalisiert, wie er auch im Interview mit myRight genauer erläuert. Das dürfte mit dem Richterspruch heute gelungen sein. Laut BGH Urteil muss VW Herbert Gilbert nun über 25.616,10€ Schadensersatz Zug um Zug erstatten – inklusive Zinsen ab November 2017. Das Urteil lässt sich auf gebrauchte Fahrzeuge wie Neuwagen anwenden und wird deutschen Gerichten als Orientierung dienen.

Volkswagen reagierte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs umgehend. Der Autobauer kündigte an, auf Kunden zuzugehen Einmalzahlungen anbieten zu wollen. Man muss sich wohl fragen, ob nun ein erneutes Schachern mit zehntausenden Klägern beginnt, oder ob sich die Betroffenen lieber mit einem Rechtsbeistand an ihrer Seite agieren wollen.

Rechtssicherheit für Verbraucher: Kunden werden entschädigt, Nutzungsabzug bleibt

Es ist zwar bedauerlich, dass die Nutzungsentschädigung vom eigentlichen Kaufpreis des Wagens abgezogen wird, über die genaue Höhe müssen die einzelnen Gerichte aber selbst entscheiden.

Der Nutzungsersatz wird auf Basis der vom Kläger mit dem Wagen gefahrenen Kilometern bestimmt: Hat ein gebrauchtes Auto also beispielsweise 150.000 Kilometer zurückgelegt und wird von einer Maximalleistung von 300.000 Kilometern ausgegangen, so wird eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. VW muss dem Kläger folglich die Hälfte des Kaufpreises seines Fahrzeugs erstatten. Im Gegenzug muss der Kläger sein Auto an den Hersteller zurückgeben.

Dr. Sven Bode, Geschäftsführer von myRight, erklärt: “Wir begrüßen die Ausführungen des Gerichts, das die Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen durch den Volkswagen Konzern als sittenwidrig eingestuft hat. Leider müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass dem Kläger die sog. Nutzungsentschädigung von seiner Schadensersatzzahlung abgezogen wird.” Volkswagen hatte zuvor stets bestritten, dass ihren Dieselkunden durch die unzulässige Abgastechnik überhaupt ein Schaden entstanden sei. “Das BGH-Urteil ist somit auch eine schallende Ohrfeige für VW” ergänzt Bode.

Verbraucher, die beispielsweise nach Ablehnung des VW-Vergleichsangebotes in der Musterfeststellungsklage an eine Einzelklage denken, dürften sich durch das heutige Urteil erneut ermutigt fühlen. “Wer im Abgasskandal jetzt noch eine Klage gegen den Volkswagen Konzern anstrebt, hat gute Aussichten auf eine schnelle Lösung”, ist sich Sven Bode sicher. Offen bleibt aber erst einmal noch die Frage des Verjährungseintritts.

Das Urteil ist für viele Dieselfälle eine wichtige Weichenstellung. Um alle Rechtsfragen abschließend zu klären haben die BGH-Richter für Juli schon drei weitere Verhandlungen zum Thema Dieselskandal angesetzt – und weitere sollen folgen.

Dieselskandal 2.0: Neue Manipulationsvorwürfe gegen VW, Daimler, BMW und Co.

Wie viele Medien und Rechtsexperten sind auch wir von myRight der Meinung, dass der VW Dieselskandal nun der gesamten Automobilindustrie eine Mahnung sein sollte. Zudem haben die Verbraucher im Abgasskandal jetzt von der höchsten juristischen Instanz Rückendeckung bekommen.

Das heutige Urteil kann allerdings noch weitreichendere Folgen haben, wenn Gerichte sich mit weiteren Motortypen von Volkswagen und anderen Herstellern beschäftigen. Experten gehen davon aus, dass viele der angeblich den Motor schonenden Abschalteinrichtungen nicht den EU-Vorgaben entsprechen.

Wie der Spiegel berichtet, hat beispielsweise auch der Daimler-Konzern (Mercedes Dieselskandal) nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamts eine möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtung verwendet – und auch gegen den Stuttgarter Hersteller haben zahlreiche Besitzer geklagt. Somit könnten für die Automobilindustrie weiter Klagen in Milliardenhöhe anstehen.

Bild: © davidjancik – stock.adobe.com

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Sinah Vonderweiden

Sinah Vonderweiden

Redakteurin und PR-Beauftragte bei myRight

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