Hamburg, den 03.02.2017
Widersprüchliche Meldungen des TÜV Nord haben heute zu Verwirrung bei Betroffenen des Abgasskandals geführt. Der TÜV Nord kündigte zunächst an, allen Haltern eines Autos mit „Schummelsoftware“, die das Softwareupdate nicht machen lassen, die TÜV-Plakette zu verweigern: „Eine Plakette wird nicht erteilt, wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt“, sagte TÜV-Nord-Sprecher Rainer Camen. Muss der betroffene Kunde die Umrüstung nun doch verpflichtend durchführen? Am Nachmittag rudert der Sprecher zurück: Der TÜV Nord wolle die Plakette nun doch ausgeben. In einer Erklärung heißt es: „Der Gesetzgeber hat bislang keine Regelung zum Umgang mit nicht umgerüsteten Fahrzeugen beschlossen. Insofern erteilt TÜV Nord – wie alle anderen Prüforganisationen auch – die Plakette weiter, bis der Gesetzgeber über das weitere Verfahren entschieden hat.“ Die Grundlage einer solchen Entscheidung sei „allein eine gesetzliche Regelung“.
Abgasskandal
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Widersprüchliche Meldungen des TÜV Nord haben heute zu Verwirrung bei Betroffenen des Abgasskandals geführt.
Der TÜV Nord kündigte zunächst an, allen Haltern eines Autos mit „Schummelsoftware“, die das Softwareupdate nicht machen lassen, die TÜV-Plakette zu verweigern: „Eine Plakette wird nicht erteilt, wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt“, sagte TÜV-Nord-Sprecher Rainer Camen. Muss der betroffene Kunde die Umrüstung nun doch verpflichtend durchführen?
Am Nachmittag rudert der Sprecher zurück: Der TÜV Nord wolle die Plakette nun doch ausgeben. In einer Erklärung heißt es: „Der Gesetzgeber hat bislang keine Regelung zum Umgang mit nicht umgerüsteten Fahrzeugen beschlossen. Insofern erteilt TÜV Nord – wie alle anderen Prüforganisationen auch – die Plakette weiter, bis der Gesetzgeber über das weitere Verfahren entschieden hat.“ Die Grundlage einer solchen Entscheidung sei „allein eine gesetzliche Regelung“.
Doch was bedeutet das Chaos für die Verbraucher?
Niemand ist in Deutschland zu der Teilnahme an der Rückrufaktion des VW-Konzerns verpflichtet, die Aktion ist gänzlich freiwillig. Der Konzern ist jedoch dazu verpflichtet, die Umrüstung anzubieten.
Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung bei myRight erklärt: „Die Nachrüstung ist unzumutbar, weil die langfristigen Folgen noch unbekannt sind. Der VW-Konzern übernimmt keinerlei Garantie darauf, aus dem Update resultierende Schäden zu übernehmen.“ Auch die von myRight zuletzt vorgestellten Urteile der Landgerichte München II, Potsdam und Hildesheim weisen in diese Richtung: Das Update ist für die Kunden untragbar.
Fazit: Vom Abgasskandal betroffene Verbraucher sollten das Softwareupdate weiterhin nicht machen lassen. Erst wenn VW eine entsprechende Garantie gibt oder wenn die Politik tatsächlich die Umrüstung verpflichtend für alle in Deutschland einführt, sollten Verbraucher neu entscheiden. Übrigens: Die Teilnahme an der VW-Rückrufaktion bleibt kostenlos, auch wenn Verbraucher erst später teilnehmen.
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