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Magazin Abgasskandal

Neue Abgasskandal-Urteile: Diesel zurückgeben ist für Gerichte selbstverständlich

Hamburg, den 16.01.2018


Abgasskandal

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Wer mit seinem Abgasskandal-Dieselfahrzeug unzufrieden ist, hat gute Karten, eine Rückgabe vor Gericht durchzusetzen. Gleich drei aktuelle  Abgasskandal Urteile zeigen, dass das VW-Software-Update nicht ausreicht, um Kunden abzuspeisen und auch sonst kein Argument gegen eine Rückgabe greift. Betroffene haben damit gute Chancen, von VW Geld zurück zu erhalten - zum Beispiel, indem sie sich der myRight-Sammelklage anschließen. Und das OLG Hamm gestattet einem Kläger voraussichtlich sogar die fristlose Rückgabe des Fahrzeugs.

Die Informationen im Detail: Im ersten Fall verdonnerte das Oberlandesgericht Köln einen Händler dazu, ein Fahrzeug wegen eingebauter Manipulations-Software zurückzunehmen. Im zweiten Fall verurteilte das Landgericht Arnsberg ein VW-Autohaus, der Klägerin bei Rückgabe des Schummel-Diesels ein fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug zu liefern.

Abgasskandal-Urteile: Die Betroffenen haben gute Karten

Die Fälle zeigen, dass Betroffene, die ihr Fahrzeug zurückgeben wollen, auf dem richtigen Weg sind. Sehr viele Gerichte urteilen beim Abgasskandal im Sinne der Verbraucher. Dennoch haben erst relativ wenige VW-Kunden - Schätzungen sprechen von unter fünf Prozent der Betroffenen - ihre Ansprüche geltend gemacht. Oft schwingt hier die Sorge vor unkalkulierbaren Kosten und einem großen Aufwand mit.

Dabei ist die Sachlage mit Blick auf die neuen Urteile relativ klar. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln beispielsweise ist das betroffene Fahrzeug wegen der eingesetzten Abgas-Software mangelhaft. Denn: Ein Durchschnittskäufer kann davon ausgehen, dass ein Fahrzeug, dass er kauft, zu Recht zugelassen ist. Dazu gehört, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch Täuschung erwirkt hat. Doch genau das hat VW nach Auffassung der Richter getan: VW hat getäuscht. Das Fahrzeug muss zurückgenommen werden.

Manipulierte Diesel sind mangelhaft

Die Richter am OLG Hamm ließen nach einer mündlichen Verhandlung durchblicken, dass man das Fahrzeug sogar fristlos zurückgeben darf. Auch hier geht man bei dem manipulierten Diesel von einem erheblichen Sachmangel aus. Und der berechtigt zum sofortigen Rücktritt. Dabei muss der Kläger wohl nicht mal eine Frist zur Nachbesserung setzen. Damit hat der Händler kein Recht, das Software-Update aufzuspielen. Vielmehr kann nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm jeder, der eines der Skandal-Fahrzeuge erworben hat, sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Die Aussicht auf das Software-Update ändert ohnehin nichts daran, dass man einen Schummel-Diesel zurückgeben darf. Der Einsatz der Manipulationssoftware zeigt für die Richter in Arnsberg, dass VW sich nicht korrekt verhalten habe. Außerdem hat VW auf der eigenen Internetseite behauptete, dass das Kraftfahrtbundesamt alle Nachbesserungen genehmigt habe. Dabei erfolgte die konkrete Freigabebestätigung durch die Behörde erst über ein Jahr später.

Drittens gibt VW keine Garantie für die Auswirkungen des Software-Updates. Wegen all dieser Fakten ist es für die VW-Polo-Besitzerin nicht zumutbar, weiter auf VWs Redlichkeit zu vertrauen. Pech für den Händler: Das ist auch sein Problem. Er muss das Fahrzeug, das bereits 61.000 Kilometer gelaufen ist, durch ein typengleiches Fahrzeug aus der aktuellen Produktion ersetzen. 

Welche Fahrzeuge, Modelle und Motoren betroffen sind und wie hoch Ihr Anspruch auf Entschädigung ist, können Sie auf VW Dieselskandal online und kostenlos prüfen. Für Fahrzeughalter eines Mercedes Benz: Mercedes Dieselskandal

Die myRight-Sammelklage bietet viele Vorteile

Wer mit seinem Abgasskandal-Diesel unzufrieden ist, hat also gute Karten, eine Rückgabe vor Gericht durchzusetzen. Genau das ist das Ziel der myRight-Sammelklage: VW muss die manipulierten Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Dass diese Forderung an den Hersteller gestellt wird – und nicht an einen einzelnen Händler – hat für Betroffene den Vorteil, dass die Ansprüche gebündelt vorgebracht werden können.

Das bedeutet für den Einzelnen, dass er nicht wie beim Einschalten eines Anwalts das Kostenrisiko übernehmen und viel Zeit in die Klage stecken muss. Mit unserer Sammelklage lassen sich Ansprüche auf Diesel Schadensersatz ohne Risiko und mit minimalem Aufwand anmelden.

Abgasskandal

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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