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Magazin Abgasskandal

Musterfeststellungsklage gegen VW – Schwächen und die bessere Alternative

Hamburg, den 25.07.2019


Die Musterklage von ADAC und vzbv gegen Volkswagen hat zwar gute Aussichten auf Erfolg – aber auch deutliche Schwächen, die Geschädigte unbedingt kennen sollten. Denn es gibt Alternativen zur Musterklage, die deutlich schneller zum Ziel führen.

Abgasskandal

Jetzt kostenlos Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Wir haben eine Lösung für jeden Betroffenen.

Was Teilnehmer der Musterfeststellungsklage unbedingt wissen müssen:

  • Die Dauer bis zum Start der Schadensersatzklage beträgt min. 4 Jahre.
  • Jeder Verbraucher muss seine Ansprüche nach der Musterfeststellungsklage erneut auf eigenes Risiko einklagen.
  • Durch ein negatives Urteil in der Musterfeststellungsklage verlieren Teilnehmer jegliche Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen.
  • Abseits der Musterklage fließt schon jetzt Geld durch diverse positive Diesel Urteile für geschädigte Verbraucher: Die myRight Erfolgsquote beträgt über 90%.
  • Die Abmeldung von der Musterfeststellungsklage ist nur noch bis 29. September möglich.
  • Eine Anmeldung bei der risikolosen und deutlich schnelleren myRight-Lösung ist jetzt noch möglich. Obwohl das Prinzip der Musterfeststellungsklage als Verbesserung für Verbraucherrechte gedacht war, wird sie zunehmend zur Verbraucherfalle. Wieso dies so ist, möchten wir nachfolgend erklären.

Wie die Musterfeststellungsklage abläuft

Die Musterfeststellungsklage, kurz auch als Musterklage bezeichnet, ist ein neues Instrument des deutschen Rechts, das seit 1. November 2018 nutzbar ist. Es soll Verbrauchern ermöglichen, ihre Rechte gegenüber Konzernen einfacher durchzusetzen.
Ziel der Betroffenen ist es natürlich, Entschädigungen für erlittene Verluste, wie etwa im Dieselskandal, zu erhalten. Die wenigsten wissen jedoch, dass dies im Rahmen einer Musterfeststellungsklage gar nicht möglich ist. Denn das Verfahren geht von zwei Phasen aus.

In der ersten Phase klagt ein Verbraucherverband gegen ein Unternehmen, das Verbraucherrechte verletzt hat. Hierfür müssen sich zunächst mindestens 50 geschädigte Verbraucher in ein Klageregister eintragen. Mit dieser Musterfeststellungsklage wird dann der Rechtsverstoß und dessen Konsequenzen festgestellt. Das Problem: Über die reine Feststellung hinaus wird nicht über Folgen zum Urteil der Musterfeststellungsklage entschieden.

Erst in der zweiten Phase wird dann wirklich über Zahlungsansprüche der Geschädigten geurteilt. Diese haben nun die Gewissheit, dass ein Rechtsverstoß festgestellt wurde, müssen dann aber individuell gegen das Unternehmen klagen. Das bedeutet: Erst durch diese Einzelprozesse können Geschädigte echte Zahlungsansprüche erlangen.

Eine mögliche Variante bei Musterfeststellungsklagen ist, dass in der ersten Phase vom Unternehmen ein Vergleich angeboten wird. Dabei handelt es sich um eine Zahlung, auf die sich beide Seiten einigen, ohne dass ein Gericht ein Urteil fällt. Auf diesen Vergleich kann sich aber nicht die Verbraucherorganisation selbst einlassen. Dies müssten mindestens 70% der teilnehmenden Verbraucher tun. Im Dieselskandal rechnen Experten aber nicht damit, dass VW einen Vergleich anbietet.

Deutschlands erste Musterfeststellungsklage gegen VW

Die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland richtet sich nun wie erwartet gegen VW. Weitere Verfahren gegen Hersteller von manipulierten Dieselfahrzeugen etwa gegen Audi sind zwar zu erwarten, aber bisher erst in Vorbereitung.

Eingereicht wurde die Musterklage gegen den VW Konzern vom ADAC und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), zweier starker Vertreter deutscher Autofahrer und Verbraucher. Sie verfügen über einen großen Bekanntheitsgrad, hohe Mitgliederzahlen und viel Know-how - ein starkes Zeichen und gute Voraussetzungen für den Erfolg der Klage. Dies führte dazu, dass sich in kurzer Zeit über 400.000 Dieselbesitzer in das Klageregister eingetragen haben.

Weitere Informationen rund um den Dieselskandal:

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zehn Fälle aufgearbeitet und seine Klage auf dieser Grundlage am 1. November 2019 beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Weitere Betroffene können sich noch bis 29. September 2019 beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen. Am 30. September 2019 beginnt die Verhandlung gegen VW. In diesem Verfahren geht es allerdings zunächst nur darum festzustellen, ob der Volkswagen-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware die Verbraucher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Wird dies bestätigt und den betroffenen Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssen sie dies im Anschluss selbst noch durchsetzen. Dabei spielen die Faktoren Zeit und finanzielle Möglichkeiten für die Betroffenen eine wichtige Rolle.

Dieselfahrer müssen lange auf Geld warten

Nachdem der Termin zur mündlichen Verhandlung in der Musterfeststellungsklage bekannt gegeben wurde, hat sich der VW-Konzern in einem Artikel auf focus.de folgendermaßen zu dem Verfahren geäußert: »Die Musterfeststellungsklage wird vermutlich insgesamt rund zwei Jahre vor dem OLG Braunschweig und danach zwei weitere Jahre vor dem BGH verhandelt werden. Da eine Zurückverweisung an das OLG Braunschweig möglich ist, rechnet die Volkswagen AG nicht vor 2023 mit einem rechtskräftigen Urteil, das die Basis für eventuelle Individualklagen von Verbrauchern sein könnte.«

Würde dann tatsächlich ein Rechtsverstoß festgestellt, werden hunderttausende Kunden Einzelverfahren starten müssen, um ihren Schadensersatz einfordern zu können. Wie lange es dann dauern wird, bis Gerichte diese Flut an Klagen abgearbeitet haben, ist heute noch völlig unklar. Dieselbesitzer, die sich ins Klageregister eingetragen haben, sollten also in den nächsten Jahre mit keinen Entschädigungen rechnen. Und das obwohl aktuelle Urteile und Entwicklungen im Abgasskandal sehr positiv für Verbraucher sind und schon jetzt Entschädigungen fließen.

Vor- und Nachteile der Musterfeststellungsklage

Der Grundgedanke bei der Einführung der Musterfeststellungsklage war die Stärkung von Verbraucherrechten. Die Ausgestaltung enthält jedoch so eklatante Schwächen, dass dieses Ziel keineswegs erreicht wird. Bei vielen Experten löst die Musterfeststellungsklage daher gerade im Fall des Dieselskandals eine große Skepsis aus.

Die Stärken der Musterklage

  • Die Verjährung der Ansprüche wird gehemmt.
  • Nicht Sie selbst klagen gegen ein Unternehmen, sondern ein Verbraucherverband übernimmt das für Sie.
  • Die gerichtlichen Entscheidungen des Musterfeststellungsurteils sind bindend.
  • Sie können sich in einem folgenden Individualverfahren auf das Urteil berufen, was die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erleichtert.

Die Schwächen der Musterklage

  • Wenn Sie sich ins Klageregister eingetragen haben, können Sie nach Beginn der Verhandlung zur Musterfeststellungsklage keine Einzelklage mehr einreichen.
  • Sie haben keinen Einfluss auf die Klage des Verbraucherschutzverbandes sowie auf die Dauer und Qualität des Verfahrens.
  • Im Verfahren werden nur grundsätzliche Fragen geklärt.
  • Das Unternehmen wird in einem Urteil nicht zu einer Leistung verpflichtet, d.h. Sie werden nicht automatisch entschädigt, sondern nur im Falle eines Vergleichs.
  • Die Chancen, dass VW sich im Rahmen der Musterfeststellungsklage mit sehr vielen Beteiligten auf einen Vergleich einlässt, gelten als äußerst gering.
  • Gibt es ein Feststellungsurteil, müssen Sie anschließend noch eine Leistung einklagen.
  • Der Faktor Zeit: Wer seinen Diesel während der Klage weiterfährt, ist nicht nur von Fahrverboten und Rückruf-Aktionen betroffen. Aufgrund der Nutzungsentschädigung wird am Ende kaum noch ein finanzieller Vorteil übrig bleiben. Bei einer individuellen Klage kann der Verbraucher erfahrungsgemäß schneller einen Vergleich erreichen und mit dem Geld ein anderes Fahrzeug finanzieren.

Die beste Alternative zur Musterklage

Volkswagen nutzt eine Konstruktionsschwäche der Musterfeststellungsklage bewusst aus: Eine Verurteilung auf Schadensersatz ist in der ersten Phase nicht möglich, und so kann das Verfahren über eine lange Zeit hingezogen werden. myRight-Klagen hingegen zielen direkt auf eine Verurteilung von VW zur Zahlung von Schadensersatz, ohne dass Betroffene selbst ins Kostenrisiko gehen müssen.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall auf Ihre Ansprüche. Bei betroffenen verkauften Autos ist dies eine Nachzahlung auf den Verkaufspreis. Ist das Auto noch in Ihrem Besitz, ist der Anspruch eine Rückzahlung des Kaufpreises. Wir übernehmen hierbei alle Anwalts- und Prozesskosten. Nur im Falle eines Erfolgs berechnen wir eine faire Erfolgsprovision. Bei Rechtsschutzversicherten fällt diese Provision sogar weg.

Wenn Sie sich bei myRight anmelden, wird Ihr Fall umgehend geprüft und von unseren Vertragsanwälten bearbeitet. Die durchschnittliche Klagedauer beträgt aktuell 6 Monate. Eine gerichtliche Phase, in der es nur um eine reine Feststellung aber keinen Zahlungsanspruch geht, gibt es nicht.

Beachten Sie aber: Die Frist zur Abmeldung von der Musterfeststellungsklage läuft Ende September aus. Wollen Sie also auf eine bessere Alternative umsteigen, sollten Sie dies schnell tun.

Expertenmeinungen zur Musterfeststellungsklage

»Die Musterfeststellungsklage ist als unzureichend abzulehnen, weil sie die mit Streuschäden einhergehenden Defizite bei der Sanktionierung und Prävention von Rechtsbruch nicht behebt, für eine effektive Bewältigung von Massenschadensereignissen ungenügend ist und die Justiz nicht entlastet«
Deutscher Juristentag Leipzig 2018 s. Beschlüsse 72., S. 4, Ziffer C 15.

»Ich glaube, dass das ein sehr aufwendiges Verfahren werden wird, von dem dann am Ende die einzelnen Geschädigten gar nicht besonders viel haben. Das wird eher zu Enttäuschung führen.«
Caroline Meller-Hannich, Professorin an der Martin-Luther-Universität Universität in Halle, im Interview mit dem Deutschlandfunk, 2018

»Von anderen Schwächen abgesehen, die dem Gesetz augenscheinlich anhaften, muss insbesondere skeptisch stimmen, dass das Verfahren im Falle eines – aus der Sicht der Betroffenen – positiven Ausgangs mit einem reinen Feststellungsurteil endet. Es verschafft ihnen keinen Titel.«
ehem. Präsident des BGHs Klaus Tolksdorf

»Die Einführung einer Musterfeststellungsklage ist ein unzureichendes Instrument zur Bewältigung von Massen- und Streuschäden.«
Rechtsanwalt Christopher Rother, Berlin

Bild: © vrstudio – stock.adobe.com

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Jetzt kostenlos Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Wir haben eine Lösung für jeden Betroffenen.

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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