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Magazin Abgasskandal

Das bedeuten die Begriffe Sammelklage, Musterfeststellungsklage und Musterklage

Hamburg, den 13.03.2020


Um Schadensersatz einzufordern, gibt es verschiedene Wege zu klagen. Vor allem im Dieselabgasskandal ist die Frage welchen Klageweg man als Betroffener beschreitet besonders präsent. Neben der Einzelklage können Ansprüche verschiedener Verbraucher auch gebündelt werden. Viele geschädigte Diesel-Käufer fragen sich gerade, hinter welchem juristischen Begriff sich eigentlich welche Klageform verbirgt. myRight erklärt die juristischen Begriffe “Musterfeststellungsklage” und “Sammelklage” einfach und verständlich für jeden Verbraucher.

Abgasskandal

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Was ist eine Sammelklage?

Eine Sammelklage ist eine Form der sogenannten “zivilrechtlichen Klage”, die die Ansprüche mehrerer Personen in einer Klage zusammenfasst. Mit einer Sammelklage wird also die Bündelung von Ansprüchen (zum Beispiel auf Schadensersatz) bezeichnet, die gemeinsam in einer Klage vorgebracht werden. So sind die großen myRight Klagen, in denen Ansprüche aktuell gegen den Volkswagen-Konzern (VW) gebündelt werden, Sammelklagen. Manchmal wird eine Sammelklage auch Massenklage oder Gruppenklage genannt.

Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der im deutschen Prozessrecht ebenfalls bekannten “subjektiven Klagehäufung”, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten.

So funktioniert eine Sammelklage

Die Bündelung von Ansprüchen in einer Sammelklage können laut Zivilprozessordnung nur gegen ein und denselben Beklagten geltend gemacht werden, da mit einem Gerichtsverfahren wie diesem, eine Vielzahl möglicher weiterer Verfahren vermieden wird. Bisher war eine Klage gegen Konzerne, Großunternehmer oder den Staat für Verbraucher immer ein Kampf “David gegen Goliath”. Jeder Betroffene musste sich mit enormem finanziellen und zeitlichen Aufwand allein gegen einen deutlich stärkeren Gegner zur Wehr setzen, was man als Prozessrisiko bezeichnet.

Dieses Risiko beinhaltet außerdem die abschreckende Tatsache, dass Verbraucher womöglich auf bereits bezahlten Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn sie einen Prozess im Alleingang verlieren. Deshalb entscheiden sich Verbraucher übrigens nur selten für die Durchsetzung ihrer Rechte. Durch eine Sammelklage wird dieses Prozessrisiko stark reduziert, da hinter der Klage viele Menschen mit vielen Ansprüchen stehen und nicht nur eine Einzelperson. Das macht die Sammelklage zu einem effektiven Instrument, geschädigten Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Hinzu kommt noch, dass eine Sammelklage normalerweise feststehende Verjährungsfristen hemmt, was Verbrauchern oft zugute kommt.

Kommt die Sammelklage aus den USA?

Ja und nein. Sammel- oder auch Gruppenklagen sind in den USA zwar ein weit verbreitetes, juristisches Mittel, mit den Sammelklagen aus Deutschland, Schweiz und EU haben sie allerdings nur wenig gemein.

In den USA heißen Sammelklagen übrigens auch anders, nämlich “class action” (vgl.: Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). Die “class action” ist im US-amerikanischen Rechtssystem ein beliebtes Mittel, da ein Einzelner oder eine kleine Gruppe für eine große Zahl von Betroffenen "stellvertretend" Klagen kann – ohne dass jeder Einzelne sich in irgendeiner Weise an dem Verfahren beteiligen muss. Sobald ein Urteil erstritten wurde, haben alle Betroffenen dann die gleichen Ansprüche. In Deutschland gibt es die “class action” in der Form nicht.

Die Sammelklage in Deutschland funktioniert anders. Hier wird eine geschädigte Person nur Teil einer Sammelklage, wenn aktiv eingewilligt wird, dass man sich der Sammelklage auch anschließt. Bevor erstrittene Ansprüche ausgezahlt werden, werden diese hierzulande außerdem noch einmal individuell geprüft und erst dann ausgezahlt.

Was ist eine Musterfeststellungsklage?

Die Musterfeststellungsklage ist ein relativ neues Instrument des deutschen Rechts. Sie wird oft auch einfach kurz “Musterklage” genannt. Nicht zu verwechseln ist sie mit der spezifischen Musterklage wie sie aus dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bekannt ist.

Die Musterfeststellungsklage ist überdies nicht dasselbe wie eine Sammelklage!

Wesentliche Merkmale einer Musterfeststellungsklage

  • Wird eine Musterfeststellungsklage bis zum Schluss vor Gericht ausgetragen und ist dort erfolgreich, wurde “musterhaft” belegt, dass die hinter der Klage versammelten Verbraucher generell ein Anrecht auf Schadensersatz für ihre sogenannten “Schummel-Diesel” haben.
  • Wenn das Recht auf Entschädigung am Ende einer Musterfeststellungsklage bestätigt wurde, die Klage also erfolgreich war, muss jeder einzelne betroffene Verbraucher seine Ansprüche dann erneut auf eigenes Risiko einklagen.
  • Durch ein negatives Urteil oder eine Vergleichslösung in einer Musterfeststellungsklage verlieren Teilnehmer die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen. Ist die Klage also nicht erfolgreich, verlieren alle dahinter versammelten Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche.

Deutschlands erste Musterfeststellungsklage gegen VW

Eingeführt wurde die Musterfeststellungsklage am 1. November 2018 um Verbrauchern eine einfachere Möglichkeit zu bieten, ihre Rechte gegenüber Konzernen durchzusetzen. Anlass der Einführung war der Diesel- bzw. Abgasskandal, der seit 2016 für Aufregung und Unsicherheit unter Diesel-Käufern sorgt und bei dem Hunderttausende Verbraucher von Automobilherstellern getäuscht wurden.

Viele der betroffenen Verbraucher waren zudem von Mehrverbrauch, Leistungsverlust und Wertverlust ihres Diesel-Autos betroffen. Als Teilnehmer der Musterfeststellungsklage wollte ein Teil der vom Abgasskandal Betroffenen, mit Hilfe der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Unterstützung des ADAC erwirken, dass ihre Ansprüche auf Entschädigung juristisch anerkannt werden. Die Musterfeststellungsklage ist inzwischen beendet. Siehe dazu auch:

Im Fall des Dieselskandals hatte sich diese erste deutsche Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern gerichtet, unter dessen Dach sich viele “Skandal-Automarken” wie VW und Audi versammeln. Die Musterfeststellungsklage von vzbv und ADAC wurde unerwartet durch einen Vergleich beendet.

Mehr zur Entwicklung der Musterfeststellungsklage gegen VW und dem unerwarteten Abbruch der Prozessen durch den Vergleich, lesen Sie im Beitrag Chronik des VW-Vergleichs – Was Musterfeststellungskläger jetzt wissen sollten.

Warum bietet myRight den Weg der Sammelklage, obwohl es die Musterfeststellungsklage gibt?

Obwohl das Prinzip der Musterfeststellungsklage als juristisches Instrument zur Verbesserung für Verbraucherrechte gedacht war, wird sie zunehmend zur Verbraucherfalle.

Die Musterfeststellungsklage von ADAC und vzbv gegen Volkswagen hatte zunächst scheinbar gute Aussichten auf Erfolg, wurde aber durch die zwischen VW und vzbv vereinbarte Vergleichslösung abrupt beendet. myRight hatte im Vorfeld eine alternative, gemeinschaftliche Klage angeboten, die geschädigte Verbraucher deutlich einfacher und effizienter zum Ziel führt: Die myRight Sammelklage. Eine Anmeldung bei der risikolosen und wahrscheinlich auch schnelleren myRight-Lösung ist inzwischen nicht mehr möglich. Dazu später mehr.

Ziel der betroffenen Verbraucher, die sich für das Musterfestellungsverfahren entschieden haben, ist es auch, Entschädigungen für durch den Dieselskandal erlittene finanzielle Verluste zu erhalten. Die wenigsten Verbraucher wissen jedoch, dass dies im Rahmen der Musterfeststellungsklage gar nicht möglich ist.

Durch den außergerichtlichen Vergleich bekommen die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage nun doch eine Entschädigung, wenn auch eine recht magere. 

Vergleich in der Musterfeststellungsklage

Wie wir heute wissen, gibt es eine weitere eigentlich nicht vorgesehene Variante bei allen Musterfeststellungsklagen: Der Vergleich. Dabei handelt es sich um eine einmalige Auszahlung einer kleinen Entschädigungssumme an die geschädigten Verbraucher, auf die sich beide Seiten einigen, ohne dass ein Gericht darüber ein Urteil fällt. Das hat Vor- und Nachteile.

Sollte dem in der Musterfeststellungsklage federführenden Verbraucherverband in vom beklagten Unternehmen ein Vergleich angeboten werden, dann können die Verbraucher nicht individuell entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot für akzeptabel halten oder nicht. Sich auf den Vergleich einlassen oder ihn ablehnen, das kann nur die Verbraucherorganisation selbst.

Bei Deutschlands erster Musterfeststellungskage hat sich der Verbraucherverband vzbv nach direkten Verhandlungen mit dem VW-Konzern für eine Vergleichslösung entschieden. Das war so zwar nicht vorgesehen, ist aber eine mögliche Lösung. Von der Vergleichslösung profitieren aber leider nicht alle Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, da ein Vergleich immer auch ein Kompromiss ist, bei dem die geschädigten Verbraucher weniger Schadensersatz bekommen, als gedacht.

Alle Entwicklungen im Verlauf der Musterfeststellungsklage gegen VW und zur Vergleichslösung, lesen Sie im Artikel Chronik des VW-Vergleichs.

Die myRight Sammelklage

Der Volkswagen-Konzern hat lange bestritten, dass Besitzer eines Dieselfahrzeugs von VW, Audi, Seat, Skoda oder Porsche Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückgabe ihres Autos haben. Diese Behauptung ist inzwischen nicht mehr haltbar.

Trotzdem: Den eigenen Schaden als Verbraucher im Einzelfall stichhaltig nachzuweisen, ist schwierig und kostspielig. Das Problem: Betroffene müssen ohne jegliche rechtliche Erfahrung einen Rechtsstreit mit einem Weltkonzern führen oder im Anschluss an die Musterfeststellungsklage doch noch einen Rechtsbeistand vorfinanzieren, der sie in der Sache vertritt. Letzteres ist meist mit hohen Anwaltskosten verbunden, auf denen der Verbraucher sitzen bleibt, wenn der Prozess doch nicht gewonnen wird.

myRight hat deshalb einen weiteren Lösungsweg angeboten, ohne große Schwierigkeiten und komplett ohne Kostenrisiko: Die Bündelung von Ansprüchen in den myRight Sammelklagen.

Die Vorteile der myRight Sammelklage

Mit juristisch hoch spezialisierten Profis ist die gleichzeitige Durchsetzung der Schadensersatzansprüche tausender Verbraucher auch ohne die Musterfeststellungsklage kein Problem.

Dafür beauftragt myRight ausgewählte, kompetente Vertragsanwälte und arbeitet mit international anerkannten Sachverständigen zusammen - beispielsweise um gerichtsfeste Gutachten zu erstellen, die Schadenersatzansprüche genau zu bestimmen und diese dann auch durchzusetzen. Wenn der angeklagte Konzern nicht freiwillig zahlt, reicht myRight Klage ein.

Um schnell Sicherheit über den Ausgang einer möglichen Schadensersatzforderung oder Klage zu schaffen, prüft myRight nach der Anmeldung eines geschädigten Verbrauchers alle eingereichten Dokumente ganz genau darauf, ob wirklich auch Ansprüche bestehen - und setzt diesen dann gegebenenfalls durch. Ein Vorgang, der bei der Musterfeststellungsklage nicht stattfindet, was die zahlreichen Einzelfallprüfungen im Anschluss notwendig macht.

Jurist, Mitbegründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight, Dr. Jan-Eike Andresen, erklärt: “Wir fassen alle Einzelansprüche zusammen und verschaffen damit Autobesitzern allein angesichts der großen Zahl bei VW Gehör. Bezahlt werden wir nur im Erfolgsfall per Provision. Sie wollten sich zuvor nicht unserer Sammelklage anschließen, sondern direkt gegen VW vorgehen und unser Know-how nutzen? Kein Problem! Unsere Vertragsanwälte vertreten Sie auch als Einzelkläger direkt und setzen Ihre Ansprüche um. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entfällt sogar unsere Provision.”

Bisher hat myRight bereits mehrere Sammelklagen im Abgasskandal eingereicht, besipielsweise gegen VW und Audi. Wir fordern in den myRight Sammelklagen vom VW-Konzern hunderte Millionen Euro für zentausende Kunden.

Bild: © VadimGuzhva – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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Ihr Team vom myRight Magazin

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