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Magazin Abgasskandal

So viel Geld könnten Sie trotz Wertverlust vor Gericht für Ihren alten Diesel bekommen

Hamburg, den 28.03.2019


Der Diesel-Wertverlust bei EURO-5-Motoren wird in Folge des Abgasskandals immer dramatischer. Um EURO-5-Diesel noch verkaufen zu können, müssen die Händler bis zu 50 Prozent Wertminderung in Kauf nehmen. Vier von zehn Händlern geben an, dass der Verkauf dieser Fahrzeuge derzeit kaum möglich ist. Nur jeder hundertste Händler sagt, dass sich diese Diesel uneingeschränkt verkaufen lassen!

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Diese Zahlen ermittelte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) durch eine Befragung von 1.800 Autohändlern. Wer von VW Schadenersatz einklagt, kann sich gegen diesen Wertverlust absichern.

Der Diesel-Wertverlust ist inzwischen extrem

Der Wertverlust von Diesel-Fahrzeugen ist demnach inzwischen extrem: Ein Drittel der Befragten gab an, Euro 5-Diesel für den Verkauf zwischen 30 und 50 Prozent abwerten zu müssen, ein weiteres Drittel wertet die Fahrzeuge zwischen 10 und 30 Prozent ab. Für 10,6 Prozent der Händler sind Euro 5-Diesel derzeit gar nicht an den Mann zu bringen. „Euro 5-Diesel fast unverkäuflich“, titelt das Fachmagazin Auto Motor und Sport dementsprechend. Auch der ADAC berichtet inzwischen vom „Preissturz bei alten Dieseln.“

„Selbst bei Euro 6-Dieseln ist die Situation aktuell nicht rosig“, schreibt der ZDK. „Laut 38,7 Prozent der befragten Händler lassen sich zurzeit nur die neuesten Diesel der Abgasnormen Euro 6d und Euro 6d-Temp verkaufen. Für rund 37,2 Prozent der Händler ist ein Verkauf von Euro 6-Dieseln momentan kaum möglich.“

Auch beim privaten Verkauf ist der Preisverfall zu spüren

Wer privat seinen Diesel verkaufen will, spürt den Preisverfall, wenn das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. „Im letzten Jahr wurde mein Fahrzeug mit über 17.000 Euro bewertet, in diesem Jahr sind es weniger als 10.000 Euro“ berichtet ein myRight-Kunde. Eine andere Kundin schreibt uns: „Wir haben versucht, das Fahrzeug zu verkaufen, aber es ist faktisch gar nicht möglich.“

Nur jeder vierte Händler, glaubt, dass sich der Verkauf für diese Diesel wieder normalisieren wird.

Umtauschprämie bleibt nahezu unwirksam

Wenn der Diesel sich schon nicht weiterverkaufen lässt, sollte es für die Dieselbesitzer doch eine attraktive Möglichkeit sein, die von Politik und Herstellern erdachte Umtauschprämie zu nutzen. Doch auch diese Möglichkeit dem Wertverfall zu entgehen, scheint für Dieselfahrer keineswegs attraktiv zu sein. Wie die Westdeutsche Zeitung berichtete, hatte die Einführung der Prämie kaum ein Wirkung auf die Zahl der Euro 5 Diesel, die weiterhin die Luft in Städten belasten.

Die Klage als Schutz vor dem Wertverlust

Die gute Nachricht ist, dass sich niemand mit dem Wertverlust und anderen Auswirkungen des Abgasskandals abfinden muss. Wer gegen VW vor Gericht zieht, hat beste Chancen, sein Geld zurückzuerhalten und den Betrugsdiesel zurückzugeben. Mit Hilfe von myRight.de können Sie die entsprechenden Verfahren führen.

Für VW-Kunden mit Rechtsschutzversicherung bieten wir Einzelverfahren gegen VW an (siehe auch VW Dieselskandal). Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann dank unserem myRight Sofort-Rechtsschutz dennoch eine Klage gegen den Hersteller führen. Auch bei dieser Form der Klage fallen keine Anwalts- oder Gerichtsgebühren für die Kläger an.

So oder so gilt - sie können Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko vor Gericht bringen. Das gilt auch, wenn Sie das Fahrzeug verkauft haben oder verkaufen wollen. Wenn Sie Ihre Ansprüche angemeldet haben, können einem möglichen Wertverlust Ihres Fahrzeugs dementsprechend gelassen entgegen sehen. Viele Diesel Urteile des BGH und EuGH belegen gute Chancen auf Entschädigung nach Klage. Übrigens auch im Rahmen des Mercedes Dieselskandal.

Unten stehend, sehen sie eine grobe Übersicht mit potentiellen Ansprüchen, welche sich ergeben wenn Sie ein betroffenes Fahrzeug haben und die Klage zu ihren Gunsten ausfällt. Die Berechnungsgrundlage der Ergebnisse sind der Kaufpreis, ggf. der Verkaufspreis und die Nutzungsentschädigung, welche sich aus dem Kaufpreis, den gefahrenen Kilometern und der erwartenden Laufleistung bzw. Restlaufleistung ihres Fahrzeuges berechnen lässt (*Berechnung unten stehend)

Was aus dieser Berechnung deutlich wird, ist: -"Je mehr Zeit vergeht bis sie eine Klage erheben, desto kleiner werden die Ansprüche, welche sie vor Gericht geltend machen können"-

Gefahrene km. Kaufpreis
10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 €
10.000 km 9.667 € 19.333 € 29.000 € 38.667 € 48.333 €
25.000 km 9.167 € 8.333 € 27.500 € 36.667 € 45.833 €
50.000 km 8.333 € 16.667 € 25.000 € 33.333 € 41.667 €
75.000 km 7.500 € 15.000 € 22.500 € 30.000 € 37.500 €
100.000 km 6.667 € 13.333 € 20.000 € 26.667 € 33.333 €
125.000 km 5.833 € 11.667 € 17.500 € 23.333 € 29.167 €
150.000 km 5.000 € 10.000 € 15.000 € 20.000 € 25.000 €
175.000 km 4.167 € 8.333 € 12.500 € 16.667 € 20.833 €
200.000 km 3.333 € 6.667 € 10.000 € 13.333 € 16.667 €

*Berechnung Nutzungsentschädigung:
Kaufpreis × Gefahrene Kilometer / Erwartete Laufleistung 1 bzw. Restlaufleistung

*Berechnung Schadensersatz:
Kaufpreis - Nutzungsentschädigung - Verkaufspreis

1Erwartete Laufleistung:
300.000 km

Bild: © Wellnhofer Designs – stock.adobe.com

Abgasskandal

Jetzt kostenlos Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Wir haben eine Lösung für jeden Betroffenen.

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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