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Magazin Fahrradunfall

Schmerzensgeld nach Fahrradunfall – So bekommen Sie, was Ihnen zusteht!

Hamburg, den 27.07.2020


Jedes Jahr ereignen sich ca. 80.000 Fahrradunfälle, um die 500 Menschen kommen jährlich auf dem Rad ums Leben. Tendenz steigend, dafür sorgt der ungebrochene E-Bike-Boom in Deutschland. Bei Fahrradunfällen kommt es wegen der fehlenden Knautschzone oft zu schwerwiegenden Personenschäden. Lesen Sie hier, welches Schmerzensgeld Ihnen bei einem Radunfall zusteht und wie Sie zu Ihrem Schmerzensgeld kommen.

Fahrradunfall

Unfallschutz mit myRight Vertragsanwälten. Nicht auf Schäden sitzenbleiben

Jedes Jahr ereignen sich ca. 80.000 Fahrradunfälle, um die 500 Menschen kommen jährlich auf dem Rad ums Leben. Tendenz steigend, dafür sorgt der ungebrochene E-Bike-Boom in Deutschland. Bei Fahrradunfällen kommt es wegen der fehlenden Knautschzone oft zu schwerwiegenden Personenschäden. Lesen Sie hier, welches Schmerzensgeld Ihnen bei einem Radunfall zusteht und wie Sie zu Ihrem Schmerzensgeld kommen.

Wer hat nach einem Radunfall Recht auf Schmerzensgeld?

Viele Radunfälle werden gar nicht offiziell registriert. Oft stehen Radfahrer schnell wieder auf und denken im ersten Moment, alles sei in Ordnung. Die Polizei wird nicht gerufen, keine Beweise gesichert. Doch zu hause angekommen, merkt man schnell, dass der Radunfall seine Spuren hinterlassen hat. Die Knochen schmerzen, man entdeckt Hautabschürfungen und oft stellt sich auch ein Kopfschmerz ein. Was viele nicht wissen: Selbst wenn man als Radfahrer den Unfall mit verursacht hat, hat man
gegenüber beteiligten Autofahrern ein Recht auf Schmerzensgeld. Denn die Gerichte stufen Autofahren, anders als Radfahren, per se als gefährlich ein und lassen für diese Gefährdung den Autofahrer bei einem Unfall haften (sogenannte "Betriebsgefahr"). In der Praxis dürfte daher meist jeder Radfahrer ein Recht auf Schmerzensgeld haben, erst Recht wenn ein Auto am Radunfall beteiligt war.

Viele Unfälle werden durch unachtsame Fahrer, unebene Fahrbahnen oder den toten Winkel im Auto herbeigeführt. Der Fahrradfahrer hat zumeist das Nachsehen: Wenn er auf einer Motorhaube oder auf Asphalt aufschlägt, wird er oft immense Blessuren davontragen.

Da ist es gut zu wissen, das man als Radfahrer wenigstens ein Schmerzensgeld verlangen kann. Das Recht auf Schmerzensgeld nach einem Radunfall ergibt sich aus § 253 Bürgerliches Gesetzbuch. Danach darf der Geschädigte für die Beeinträchtigung seines Körper oder seiner Gesundheit eine billige Entschädigung in Geld verlangen. Der Begriff "billige Entschädigung" ist weit auszulegen - die Gerichte haben bei der Schätzung des Schmerzensgeldes einen relativ großen Spielraum. Es existieren Schmerzensgeldtabellen, an denen sich die Gerichte orientieren können.

Schmerzensgeldtabellen dienen aber nur zur groben Orientierung. Die Intensität der Körperverletzung und der Anteil des Mitverschuldens an der Unfallentstehung verändern die Höhe des Schmerzensgeldanspruches oft deutlich.

Fahrradhelm mindert nicht das Schmerzensgeld

Kfz-Versicherungen haben einen neuen Trick: Sie verweigern die Auszahlung des Schmerzensgeldes oder nehmen eine deutliche Kürzung vor, weil der Radfahrer kein Fahrradhelm getragen haben. In der Folge geben viele Geschädigte Radfahrer entnervt auf und verzeichnen auf Ihr Geld. Da in Deutschland aber keine Helmpflicht besteht, ist dieses Argument regelmäßig irrelevant - es sei denn, es handelt sich um einen Sportrennfahrer. Sportrennfahrer setzen sich bewusst einer hohen Geschwindigkeit und Unfallgefahr aus, weshalb sie anderen Anforderungen unterliegen. Lassen Sie sich also von Kfz-Versicherungen nicht für "Dumm verkaufen"!

Ich habe ein Recht auf Schmerzensgeld - aber wie komme ich jetzt an mein Geld? Grundsätzlich kann jeder Radfahrer sein Schmerzensgeld selber vom Unfallgegner verlangen. Doch schnell kommt man an erhebliche Hindernisse: Wieviel Schmerzensgeld kann man verlangen? Muss der Radfahrer eine Frist zur Zahlung des Schmerzensgeldes setzen? Was macht man, wenn der Unfallgegner nicht zahlen möchte oder lange Diskussionen anfängt? Hier hilft ein Anwalt.

Was viele Menschen nicht wissen: Wer ein Recht auf Schmerzensgeld hat, muss meistens auch seinen Anwalt nicht bezahlen. Die Kosten des Anwalts muss der Unfallgegner zahlen. Doch nichts ist ohne Risiko. Zahlt der Unfallgegner nicht und lehnt auch seine Haftpflichtversicherung die Zahlung ab, geht an einer Klage kein Weg vorbei. Damit steigen aber die Risiken. Denn klagt man zu viel ein, bleibt man auf Kosten sitzen. Im Ergebnis kann man also sogar noch Geld verlieren.

Das zeigt: Die Einforderung von Schmerzensgeld ist etwas für versierte Profis. Achten Sie daher darauf, dass der Anwalt Ihrer Wahl ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist und jedes Jahr mehrere Schmerzensgeldfälle für Radfahrer erfolgreich durchsetzt. Oder Sie wenden sich an die Vertragsanwälte von myRight. Die myRight-Anwälte setzen jedes Jahr hunderte Schmerzensgeldfälle erfolgreich durch und sind führend auf ihrem Gebiet. Und mit myRight geht das alles ganz einfach.

Bild: © Kzenon – stock.adobe.com

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