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Magazin Fahrradunfall

Radunfall mit E-Bike

Hamburg, den 29.08.2017


Im Jahr 2016 verzeichnete das Statistische Bundesamt über 3.500 Radunfälle mit E-Bikes, bei denen insgesamt 46 Menschen verstarben. Damit lag die Unfallrate um 40 Prozent höher als im Vorjahr, in dem es lediglich 2.300 Radunfälle mit E-Bikes gab. Dieser Anstieg liegt in der steigenden Anzahl von E-Bikes begründet. E-Bikes werden vermehrt von Senioren genutzt, die statistisch einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind. Dem E-Bike selbst wohnt keine erhöhte Unfallgefahr inne. Einem E-Bike wird im Gegensatz zu Automobilen keine Betriebsgefahr zugerechnet. Autofahrer tragen bei einem Radunfall mit einem E-Bike automatisch eine Teilschuld, da Autofahren an sich als gefährlich gewertet wird. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der Fahrer des E-Bikes den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Fahrradunfall

Unfallschutz mit myRight Vertragsanwälten. Nicht auf Schäden sitzenbleiben

Im Jahr 2016 verzeichnete das Statistische Bundesamt über 3.500 Mal einen Radunfall mit E-Bike. Insgesamt 46 Menschen verstarben dabei. Damit lag die Unfallrate um 40 Prozent höher als im Vorjahr, in dem es lediglich 2.300 Radunfälle mit E-Bikes gab. Dieser Anstieg liegt in der steigenden Anzahl von E-Bikes begründet. E-Bikes werden vermehrt von Senioren genutzt, die statistisch einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind. Dem E-Bike selbst wohnt keine erhöhte Unfallgefahr inne. Einem E-Bike wird im Gegensatz zu Automobilen keine Betriebsgefahr zugerechnet. Autofahrer tragen bei einem Radunfall mit einem E-Bike automatisch eine Teilschuld, da Autofahren an sich als gefährlich gewertet wird. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der Fahrer des E-Bikes den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Radunfälle mit E-Bikes: Eine wachsende Gefahr

Radunfälle mit E-Bikes nehmen an Häufigkeit zu. Im Jahr 2016 waren bereits über drei Millionen E-Bikes auf deutschen Straßen unterwegs. Da E-Bikes stärker genutzt werden als herkömmliche Fahrräder, ist die Unfallwahrscheinlichkeit bei einem E-Bike automatisch höher. Außerdem ist die Durchschnittsgeschwindigkeit eines E-Bikes ist um zwei Stundenkilometer höher als bei einem gewöhnlichen Fahrrad. Wer E-Bikes nutzt, lebt also nicht zwangsläufig gefährlicher. Radunfälle mit E-Bikes bringen erfahrungsgemäß ein höheres Verletzungsrisiko mit sich als normale Fahrradunfälle. Dies liegt in den fahrdynamischen Besonderheiten von E-Bikes begründet.

E-Bike-Unfälle: Nicht mit der Polizei reden

E-Bike-Unfälle können immense Folgen nach sich ziehen. Wenngleich der Blechschäden oftmals überschaubar ist, entstehen häufig hohe Schadensersatzansprüche. Es können unter anderem die Reparaturkosten und das Fahrradunfall-Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Bei Körperschäden können die Schadensersatzansprüche in beachtliche Höhen steigen. Ersatzansprüche im Bereich von hunderttausenden Euro sind keine Seltenheit. Damit Ersatzansprüche zum eigenen Vorteil ausgelegt werden, sollten sich Betroffene nicht zum Unfallhergang äußern. E-Bike-Unfälle mit hohem Schaden erfordern ein Einschalten der Polizei. Den Beamten sollte aber keinesfalls etwas vom Unfallhergang mitgeteilt werden. Wer sich an einen Rechtsanwalt wendet, profitiert von einem rechtskundigen Experten, der genau weiss, was sein Mandant sagen sollte und was nicht. Denken Sie daran, dass Ihre Aussage in einem gerichtlichen Prozess gegen Sie verwendet werden kann. Sie sollten deshalb keinesfalls nachteilige Angaben machen und Ihre Aussagen von einem Rechtsanwalt vorbereiten lassen.

E-Bike-Unfälle: Dies müssen Sie beachten

E-Bike-Unfälle können mit immensen finanziellen Belastungen verbunden sein. Eine private Haftpflichtversicherung sollte daher jeder E-Bike-Fahrer haben. Bei einem Unfall sagt Ihnen ein Rechtsanwalt, welche Schadenspositionen einklagbar sind. Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, muss ein gerichtlicher Prozess geführt werden. Dann müssen Beweismittel vorgelegt und die Regeln zur Beweislast beachtet werden. Als Beweismittel dienen insbesondere Zeugen, Sachverständigen-Gutachten, Fotos vom Unfallort und die beschädigten Fahrzeuge. E-Bike-Unfälle sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: Wenn Sie vor Gericht obsiegen möchten, müssen Sie strategisch vorgehen. E-Bike-Unfälle werden von den Unfallbeteiligten und deren Versicherungen geführt. Wenn Sie in E-Bike-Unfälle verwickelt sind, sollten Sie den Unfallgegner stets zusammen mit dessen Haftpflichtversicherung verklagen, da diese erfahrungsgemäß solventer ist als der Versicherungsnehmer. Dies steht Ihnen gesetzlich zu: Dank § 115 Versicherungsvertragsgesetz profitieren Sie von zwei Beklagten, die Ihnen gegenüber beide ersatzpflichtig sind.

Bild: © mmphoto – stock.adobe.com

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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