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Magazin Fahrradunfall

Fahrradunfall - Drei Dinge, die jeder Radfahrer wissen muss!

Hamburg, den 29.08.2017


Schätzungen des ADAC gehen davon aus, dass deutsche Straßen und Radwege jährlich von über 50 Millionen Radlern benutzt werden. Eine Fahrradfahrt dient der Fortbewegung und sportlicher Betätigung, ist aber nicht immer ein reines Vergnügen: Insbesondere, wenn sich ein Fahrradunfall ereignet. Das Statistische Bundesamt ermittelte, dass sich im Jahr 2014 knapp 80.000 Fahrradunfälle ereigneten, bei denen über 14.500 Fahrradfahrer schwer verletzt wurden. 396 Fahrradfahrer kamen dabei ums Leben, was 12 Prozent aller Verkehrstoten entspricht.

Fahrradunfall

Unfallschutz mit myRight Vertragsanwälten. Nicht auf Schäden sitzenbleiben

Schätzungen des ADAC gehen davon aus, dass deutsche Straßen und Radwege jährlich von über 50 Millionen Radlern benutzt werden. Eine Fahrradfahrt dient der Fortbewegung und sportlicher Betätigung, ist aber nicht immer ein reines Vergnügen: Insbesondere, wenn sich ein Fahrradunfall ereignet. Das Statistische Bundesamt ermittelte, dass sich im Jahr 2014 knapp 80.000 Fahrradunfälle ereigneten, bei denen über 14.500 Fahrradfahrer schwer verletzt wurden. 396 Fahrradfahrer kamen dabei ums Leben, was 12 Prozent aller Verkehrstoten entspricht. In 80 Prozent der Fahrradunfällen ereignete sich eine Kollision zwischen Auto und Fahrrad. Ein Fahrradunfall kann zu schwerwiegenden körperlichen Schäden führen, weshalb die Frage nach Schmerzensgeldansprüchen im Zentrum eines jeden Fahrradunfalls steht. Schäden am Fahrrad selbst betragen dagegen oftmals nur einen Bruchteil der Schmerzensgeldansprüche. Wichtig: Fahrradfahrer sind im Gegensatz zu Autofahrern nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Daher haften Radfahrer für einen selbst verursachten Fahrradunfall mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dies unterstreicht, wie wichtig die private Haftpflichtversicherung auch im Straßenverkehr ist.

Fahrradunfall: Vorgehen am Unfallort

Bei einem Fahrradunfall müssen die gleichen Maßnahmen wie bei einem Autounfall getroffen werden. Fahrradfahrer sind zur Absicherung der Unfallstelle verpflichtet und müssen etwaigen Verletzten helfen. Bei einem Fahrradunfall stehen stets die beiden Delikte "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" (§ 142 StGB) und "Unterlassene Hilfeleistung" (§ 323c StGB) im Raum. War der Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille alkoholisiert, kann sogar die Autoführerschein entzogen werden. Wenn der Radfahrer selbst Unfallopfer ist, kann er Schadensersatz verlangen, unter anderem Schadensersatz für ein beschädigtes Fahrrad und Schmerzensgeld. Die Geltendmachung erfolgt gegenüber dem Unfallgegner oder gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrers. Gegen die Versicherung besteht ein Direktanspruch, weshalb die Kfz-Versicherung direkt in Anspruch genommen werden kann. Ein Anwalt verklagt den Unfallgegner daher stets gemeinsam mit dessen Versicherung, da er dann auf zwei Beklagte zurückgreifen kann. Dies mindert das Insolvenzrisiko, insbesondere da Versicherungen in finanzieller Hinsicht bekanntermaßen besser gestellt sind als Privatpersonen.

Die Schuldfrage beim Fahrradunfall

Radfahrer haben keine schützende Knautschzone und tragen daher meist erhebliche Verletzungen bei Fahrradunfällen davon. Häufige Gründe sind Straßenschäden, unachtsame Passanten oder der tote Winkel im Auto. Einige Fahrradfahrer verursachen einen Fahrradunfall auch durch ihre riskante Fahrweise. Bei einem Fahrradunfall bekommt der Autofahrer sehr oft eine Teilschuld zugesprochen. Dies liegt an der sogenannten "Betriebsgefahr" des Autos: Grundsätzlich geht von jedem Auto eine Gefahr aus. Die für Autofahrer ungünstige Regelung bezieht also die Tatsache ein, dass Autos prinzipiell gefährlicher sind als Fahrräder. Wenn sich der Radfahrer grob verkehrswidrig verhält, haftet er allerdings alleine. Ob er bei dem Fahrradunfall einen Fahrradhelm getragen hat, ist nicht von Belang. Der Grund für diese Regelung liegt darin, dass in Deutschland keine Helmpflicht besteht. Eine Ausnahme gilt nur für Rennradfahrer, da die Unfallgefahr bei diesen stark erhöht ist.

Fahrradunfall: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Wenn Sie in einen Fahrradunfall verwickelt wurden, sollten Sie gegenüber Unfallbeteiligten und der Polizei keine Angaben machen. Denken Sie daran, dass ein Fahrradunfall immense finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Wenn Sie gegenüber potentiellen Zeugen Angaben machen, können diese im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Fertigen Sie Fotos vom Unfallort an und lassen Sie etwaige Verletzungen von einem Arzt dokumentieren. Mit einem Rechtsanwalt können Sie bei einem Fahrradunfall Schmerzensgeld, Werkstatt- und Mietwagenkosten, Gutachterkosten und noch vieles mehr geltend machen. In den allermeisten Fällen macht sich ein Anwalt schnell bezahlt.

Bild: © Photographee.eu – stock.adobe.com

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