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Magazin Datenschutz

Bundesdatenschutzgesetz – personenbezogene Daten

Hamburg, den 29.08.2017


Jeder Besuch im Internet hinterlässt Spuren. Wenn Sie online einkaufen, geben Sie viele sensible personenbezogene Daten ein. Die Erhebung dieser Daten unterliegt den Regeln im Bundesdatenschutzgesetz, die verhindern sollen, dass personenbezogene Daten missbräuchlich verwendet, an Dritte weitergegeben oder verkauft und außerhalb Ihrer Zustimmung genutzt werden. Der externen Verwendung können Sie rechtskonform nach Bundesdatenschutzgesetz vorbeugen, in dem Sie Ihre Daten schützen und vorsorgende Maßnahmen ergreifen. myRight sagt Ihnen wie!

Jeder Besuch im Internet hinterlässt Spuren. Wenn Sie online einkaufen, geben Sie viele sensible personenbezogene Daten ein. Die Erhebung dieser Daten unterliegt den Regeln im Bundesdatenschutzgesetz, die verhindern sollen, dass personenbezogene Daten missbräuchlich verwendet, an Dritte weitergegeben oder verkauft und außerhalb Ihrer Zustimmung genutzt werden. Der externen Verwendung können Sie rechtskonform nach Bundesdatenschutzgesetz vorbeugen, in dem Sie Ihre Daten schützen und vorsorgende Maßnahmen ergreifen. myRight sagt Ihnen wie!

Bundesdatenschutzgesetz sieht für Unternehmer bei Verstößen höhere Strafen vor

Dennoch sind Sie als Unternehmer und Privatperson in der Eigenverantwortung, personenbezogene Daten zu schützen und sorgsam mit der Bekanntgabe sensibler Informationen umzugehen. Blockieren Sie beispielsweise alle nicht autorisierten Speicher und schließen aus, dass personenbezogene Daten über USB Sticks und andere externe Speichermedien entwendet werden können. Verschlüsseln Sie Emails und wählen Passwörter, mit denen Sie die Zugriffsberechtigung regeln. Das Bundesdatenschutzgesetz informiert über die Sicherheitsaspekte von Passwörtern und weist auf die Vorteile der Groß- und Kleinschreibung sowie die Implementierung von Zahlen und Sonderzeichen hin.

An allen Geräten sollte die Bluetooth-Funktion ausgeschaltet sein. Als Unternehmer sind Sie gut beraten, wenn Sie die Löschung des Speichers via Fernwartung erlauben und keine umfangreichen Datenspeicher anlegen.

Als Unternehmer haften Sie laut Bundesdatenschutzgesetz nicht nur für personenbezogene Daten Ihrer Mitarbeiter und der Firma, sondern auch für die Sicherheit der Daten Ihrer Kunden. Bis zu 300.00 Euro Strafe fallen an, wenn Sie gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen und personenbezogene Daten nicht entsprechend schützen.

Sicherheitssoftware schützt personenbezogene Daten

Im Bundesdatenschutzgesetz ist der gesetzeskonforme Umgang für personenbezogene Daten geregelt. Neben den Vorschriften für Unternehmen und die Verwendung von Kundendaten regelt es die Kriterien für personenbezogene Daten, die von Privatpersonen im Internet bekanntgegeben und zum Beispiel bei der Bezahlung mit Kreditkarten in Shops benötigt werden. Faktum: Ohne Ihre Zustimmung zu Speicherung und Verwendung Ihrer Angaben dürfen personenbezogene Daten laut Bundesdatenschutzgesetz nicht genutzt werden. Lehnen Sie eine derartige Vereinbarung ab, wirkt sich dies zwar auf die Möglichkeiten des Kaufes in einem Shop aus, unterbindet dabei aber die Datenspeicherung Ihrer Person beim Anbieter. Nutzen Sie auch als Privatperson eine moderne Sicherheitssoftware und achten darauf, dass Bestellungen oder Daten in Formularen nur über SSL verschlüsselte Verbindungen übertragen werden. Verfügt ein Anbieter nicht über eine verschlüsselte Website, sollten Sie von der Eingabe Ihrer Daten absehen und Risiken der Fremdverfügung vermeiden.

Es gibt ganz unterschiedliche personenbezogene Daten, die im Internet erfragt und als Eintragung im Formular angefordert werden. Versenden Sie niemals eine Kreditkartennummer per Email und vermeiden es, Ihre Personalausweis- oder Sozialversicherungsnummer zu veröffentlichen. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt Unternehmen zwar den rechtskonformen Umgang mit Ihren Daten vor und stellt Zuwiderhandlungen unter Strafe, eine Gewährleistung für den sorgsamen Umgang haben Sie dennoch nicht.

Bild: © Marco2811 – stock.adobe.com

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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