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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Hamburg, den 29.08.2017


Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Einfach aussitzen, empfiehlt sich in diesem Fall ebenso wenig wie das direkte Bezahlen der Forderung. myRight sagt Ihnen, was Sie jetzt tun müssen. Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist zum Massenphänomen geworden - aber eben oft genug auch begründet. Was auf den ersten Blick wie eine Abmahn-Maschinerie daher kommt und gerne ignoriert wird, sollte durchaus ernst genommen werden. Hier einige wichtige Informationen und Hinweise, die Ihnen nicht nur den Hintergrund erläutern, sondern auch die optimale Vorgehensweise näherbringen sollen

Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Einfach aussitzen, empfiehlt sich in diesem Fall ebenso wenig wie das direkte Bezahlen der Forderung. myRight sagt Ihnen, was Sie jetzt tun müssen.

Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist zum Massenphänomen geworden - aber eben oft genug auch begründet. Was auf den ersten Blick wie eine Abmahn-Maschinerie daher kommt und gerne ignoriert wird, sollte durchaus ernst genommen werden. Hier einige wichtige Informationen und Hinweise, die Ihnen nicht nur den Hintergrund erläutern, sondern auch die optimale Vorgehensweise näherbringen sollen:

Was steckt hinter einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Dem Grundsatz nach dient diese Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung dazu, den potenziellen Rechteverletzer außergerichtlich auf den Sachverhalt hinzuweisen. Damit hat dieser die Möglichkeit, die Rechteverletzung aus der Welt zu schaffen - und das ohne aufwendiges Gerichtsverfahren. Der Vorwurf besteht in der Regel darin, ein urheberrechtlich geschütztes Gut, wie beispielsweise Musikstücke, Filme, Bilder, Hörbücher oder andere Dateien, Dritten über Tauschbörsen zugänglich gemacht zu haben. Damit konzentriert sich die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in den meisten Fällen auf den Upload von geschützten Werken, der eine Verletzung des § 19a UrhG, der sich mit dem Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung befasst, darstellen kann. Auch der Download kann jedoch illegal sein.

Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung enthält einerseits die Aufforderung zur Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Andererseits dürften Sie eine Zahlungsforderung erhalten, die sowohl den Schadensersatz für den Rechteinhaber als auch die Kosten des abmahnenden Rechtsanwalts umfasst und entsprechend üppig ausfallen kann. Meist wird ein Vergleich gegen die Zahlung eines Pauschalbetrages angeboten, was auf den ersten Blick eine schnelle und unbürokratische Klärung des Sachverhaltes verspricht. Wie immer bei rechtlichen Auseinandersetzungen kommt es jedoch auf die Formulierungen an - wir empfehlen daher dringend eine Rücksprache mit myRight.

Ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung generell begründet?

Gleich vorweg: Nein. Sie können eine solche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung selbst dann erhalten, wenn Sie gar nicht auf den relevanten Tauschbörsen aktiv sind. Es reicht schon aus, wenn sich ein Dritter über Ihren Internetanschluss Zugang verschafft hat oder Ihr ungeschütztes WLAN widerrechtlich genutzt wurde. Ermittelt werden immer die Anschlussdaten, sodass Sie die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in jedem Fall ernst nehmen sollten. Im Zweifelsfall wäre dann zu klären, wer als Täter in Frage kommt. Die Rechtsprechung ist in Bezug auf ein nur mangelhaft oder gar nicht geschütztes WLAN noch nicht eindeutig, die Sachverhalte sind deswegen in jedem Fall individuell zu behandeln.

Wie ist die optimale Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Fakt ist: Sie sollten reagieren, dabei aber weder sofort die Zahlungsforderung begleichen noch die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Es ist schon oft genug vorgekommen, dass nach der vermeintlich abschießenden Vergleichszahlung weitere Forderungen erhoben werden konnten - die Vereinbarungen sahen dann entsprechende Möglichkeiten vor.

Bewahren Sie also die Ruhe und wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens. Ihr Anwalt prüft den Sachverhalt und liefert Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihrer Haftung. Eröffnet sich die Chance, die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung abzuwehren, werden Sie dies direkt erfahren. Das kann der Fall sein, weil beispielsweise schon bei der Ausstellung dieser Dokumente Fehler gemacht wurden oder die Sach- und Rechtslage insgesamt überhaupt nicht eindeutig ist.

Bild: © tanvirshafi – stock.adobe.com

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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