Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update

Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update
Magazin Header

Magazin Datenschutz

Filesharing-Abmahnung: Wie Sie in drei Schritten ihr Geld retten

Hamburg, den 29.08.2017


Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten und sind aus allen Wolken gefallen? Nun heißt es: Besonnen bleiben, nicht voreilig zahlen und sich hilfreich Informationen zur Vorgehensweise einzuholen. Es gibt verschiedene Kanzleien und Anwälte, die wegen Filesharing abmahnen und Ihnen ein Schreiben schicken, das Sie zur Zahlung der geforderten Summe wegen illegalen Downloads von Musik, Filmen oder Serien und Software auffordert. Zu den bekanntesten Filesharing Abmahnung-Anwälten gehört die Kanzlei Waldorf Frommer. Mit der richtigen Strategie schließen Sie unnötige Folgekosten aus und begegnen der Filesharing Abmahnung aus der richtigen Perspektive.

Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten und sind aus allen Wolken gefallen? Nun heißt es: Besonnen bleiben, nicht voreilig zahlen und sich hilfreich Informationen zur Vorgehensweise einzuholen. Es gibt verschiedene Kanzleien und Anwälte, die wegen Filesharing abmahnen und Ihnen ein Schreiben schicken, das Sie zur Zahlung der geforderten Summe wegen illegalen Downloads von Musik, Filmen oder Serien und Software auffordert. Zu den bekanntesten Filesharing Abmahnung-Anwälten gehört die Kanzlei Waldorf Frommer. Mit der richtigen Strategie schließen Sie unnötige Folgekosten aus und begegnen der Filesharing Abmahnung aus der richtigen Perspektive.

Wir sagen Ihnen, wie Sie jetzt am besten reagieren und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten. Die Grundregeln lautet: Bezahlen Sie nicht voreilig!

Wer mahnt ab und welche Forderung stellt man an Sie?

Ehe Sie überhaupt reagieren: Lesen Sie sich das Schreiben in Ruhe durch. Sie müssen in Erfahrung bringen, wer Sie abmahnt und aus welchen Gründen die Filesharing-Abmahnung an Sie überstellt wurde. Anschließend überlegen Sie, ob Sie die Ihnen vorgeworfene Tat überhaupt begangen haben oder ob ein Familienmitglied in Ihrem Haushalt eventuell einen Download im illegalen Bereich vorgenommen hat. Das Wichtigste überhaupt ist, dass Sie Ruhe bewahren und sich durch eine Filesharing-Abmahnung nicht ins sprichwörtliche Bockshorn jagen lassen. Ignoranz ist aber auch keine Strategie, sondern führt zu Nebenkosten und einer Erhöhung der Forderung gegen Ihre Person. Auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, reagieren Sie auf die Filesharing Abmahnung und nehmen das Anwaltsanschreiben ernst. Meist wird von Ihnen verlangt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und eine "Kulanzsumme" nach Vorgabe in der Filesharing Abmahnung zu zahlen. Auch wenn die Summe gut und gerne mehrere Euro beträgt, sind weder Ignoranz noch eine Bezahlung eine wirkliche Strategie.

Ihre Rechte und Möglichkeiten bei einer Filesharing-Abmahnung

Dem Anwaltsanschreiben liegt meist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Diese dürfen Sie keinesfalls blind unterschreiben, da Ihre Unterzeichnung mit einem Schuldeingeständnis gleichgesetzt wird. Die Formulierung der Unterlassungserklärung ist so gestaltet, dass sie einem Eingeständnis Ihrer Schuld und der damit verbundenen Bezahlung der Forderungssumme gleichkommt. Nutzen Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung und versprechen Sie damit, zukünftig jeglichen Rechtsverstoß zu unterlassen. Nutzen Sie das Formular für eine modifizierte Unterlassungserklärung und schließen aus, sich durch ein Schuldeingeständnis zur Zahlung der angefallenen Kosten durch die Filesharing Abmahnung zu verpflichten. Wichtig: Versenden Sie Ihr Anschreiben versichert und nutzen die Möglichkeit des Übergabeeinschreibens. So sichern Sie sich gegen das Risiko ab, dass der Abmahnanwalt behauptet, Sie hätten nicht reagiert. Denn in diesem Fall ist eine einstweilige Verfügung möglich und erhöht den Kostenfaktor der Filesharing-Abmahnung zusätzlich.

Vermeiden Sie nach der Zusendung der modifizierten Unterlassungserklärung jeglichen Kontakt zum Abmahnanwalt und lassen sich auf keinerlei Diskussionen oder Verhandlungen ein. Widersprechen Sie lediglich Inkassobriefen und Mahnbescheiden und schalten Sie rechtzeitig einen eigenen Anwalt ihres Vertrauens ein.

Bild: © jamdesign – stock.adobe.com

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

Ähnliche Beiträge

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Dr. Jan-Eike Andresen am 29.08.2017 in Datenschutz

Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Einfach aussitzen, empfiehlt sich in diesem Fall ebenso wenig wie das direkte Bezahlen der Forderung. myRight sagt Ihnen, was Sie jetzt tun müssen. [...]

Lesen
Bundesdatenschutzgesetz – personenbezogene Daten

Dr. Jan-Eike Andresen am 29.08.2017 in Datenschutz

Jeder Besuch im Internet hinterlässt Spuren. Wenn Sie online einkaufen, geben Sie viele sensible personenbezogene Daten ein. Die Erhebung dieser Daten unterliegt den Regeln im Bundesdatenschutzgesetz, die verhindern sollen, dass [...]

Lesen
Nach oben