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Urheberrechtsverletzung: Abmahnungen von kompetenter Seite prüfen lassen

Hamburg, den 29.08.2017


Das Urheberrecht dient dem Schutz von geistigem Eigentum - und das sowohl in ideeller als auch in materieller Hinsicht. Dass sich Rechteinhaber gegen eine Verletzung ihres Rechts wehren, ist legitim. Welche Ausmaße die Abmahnungen in einigen Fällen jedoch annehmen, entbehrt oft genug der Sach- und Rechtsgrundlage - myRight hilft Ihnen weiter. Flattern Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus, ist der Schreck zunächst groß: Nicht selten werden empfindliche Schadenersatzforderungen von Seiten der Rechteinhaber gestellt, die wiederum die Grundlage für die üppigen Kostennoten der ausführenden Rechtsanwälte darstellen. In jedem Fall empfiehlt sich ein besonnenes Vorgehen.

Das Urheberrecht dient dem Schutz von geistigem Eigentum - und das sowohl in ideeller als auch in materieller Hinsicht. Dass sich Rechteinhaber gegen eine Verletzung ihres Rechts wehren, ist legitim. Welche Ausmaße die Abmahnungen in einigen Fällen jedoch annehmen, entbehrt oft genug der Sach- und Rechtsgrundlage - myRight hilft Ihnen weiter.

Flattern Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus, ist der Schreck zunächst groß: Nicht selten werden empfindliche Schadenersatzforderungen von Seiten der Rechteinhaber gestellt, die wiederum die Grundlage für die üppigen Kostennoten der ausführenden Rechtsanwälte darstellen. In jedem Fall empfiehlt sich ein besonnenes Vorgehen.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Gravierende Fehler vermeiden

Grundsätzlich ist es nachzuvollziehen, dass Rechteinhaber sich gegen eine Urheberrechtsverletzung zur Wehr setzen: Sie haben in die Erstellung von unterschiedlichstem geistigen Eigentum investiert, damit sollte auch im Internet verantwortungsvoll umgegangen werden. Allerdings muss eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung nicht generell begründet sein. Sie sollten also nicht der Zahlungsaufforderung nachkommen, ohne die Hintergründe zur Urheberrechtsverletzung genau geprüft zu haben:

Einerseits erkennen Sie so nämlich unter Umständen eine Schuld an, obwohl dies gar nicht berechtigt ist. Gründe für eine Abwehr können beispielsweise der mangelhafte Nachweis oder auch die fehlende Berechtigung eines vorgeblichen Inhabers der Rechte sein. Aber auch die Höhe des Streitwertes ist regelmäßig strittig - und damit auch die darauf fußenden Kosten für den Anwalt oder weitere Gebühren, die die Gegenseite geltend macht. Erfahrungsgemäß haben sich die abmahnenden Kanzleien nämlich pauschal mit den Inhabern der Rechte vereinbart: Damit vermeiden die Rechteinhaber Anwaltskosten, sind diese doch an einem solchen Massengeschäft interessiert. Die Festlegung des Schadenersatzes liegt im Ermessen des Abmahnenden, allerdings kann ein effektiver Schaden oftmals nur schwer nachgewiesen werden.

Unterzeichnen Sie die bei einer unterstellten Urheberrechtsverletzung beigefügte Unterlassungserklärung, gilt diese in der Regel für 30 Jahre. Sämtliche Änderungen des gesetzlichen Rahmens und der laufenden Rechtsprechung, die Sie zu Ihren Gunsten geltend machen könnten, werden für Sie somit nicht mehr relevant. Auf der anderen Seite werden die Erklärungen gerne zu eng auf eine bestimmte Urheberrechtsverletzung begrenzt, was in der Folge zu weiteren Abmahnungen und natürlich Kosten von Seiten der abmahnenden Kanzlei, aber auch Dritten führen kann. Als weitere Streitpunkte stellen sich immer wieder die verhängten zu hohen Vertragsstrafen und der Vorwurf der Elternhaftung für ihre Kinder heraus: Nur bei einer nachgewiesenen Verletzung der Aufsichtspflicht haften Eltern vollumfänglich. Haben sie jedoch der Aufsichtspflicht genügt, richtet sich die mögliche Haftung nach dem Alter und der Einsichtsfähigkeit des einzelnen Kindes - hier gibt es also regelmäßig Klärungsbedarf.

Ignorieren einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist keine Lösung

Um es klar zu formulieren: Liegt tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vor, ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung unerlässlich. Nur so können Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren und die damit verbundenen deutlich höheren Kosten vermeiden. Allerdings sollte die Rechtmäßigkeit sowohl der Sache als auch der Höhe der verhängten Forderungen nach geklärt werden. Schon der Nachweis der Urheberrechtsverletzung, die auf einer Zuordnung zu einer bestimmten IP-Adresse beruht, kann nicht immer eindeutig geführt werden. So treten beispielsweise Fehler bei der Feststellung der IP-Adresse auf oder es fehlt am zuverlässigen Monitoring. Es empfiehlt sich also dringend, einen mit der Urheberrechtsverletzung erfahrenen Anwalt einzubinden - myRight kann Sie dabei effektiv unterstützen.

Bild: © stadtratte – stock.adobe.com

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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