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Magazin Abgasskandal

Unzulässige Abschalteinrichtungen beim VW Dieselmotor EA 288

Hamburg, den 27.10.2021


Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den VW-Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie der Vorgänger wird er bei Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Auch wenn VW jeden Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei diesem Motor entschieden zurückweist, ist das Thema Abgasmanipulationen auch beim EA 288 nicht vom Tisch. Eine Reihe von Gerichten, u.a. das Oberlandesgericht Naumburg, hat VW bei Fahrzeugen mit diesem Motor im Dieselskandal bereits zu Schadenersatz verurteilt.

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Nachdem die Deutsche Umwelthilfe Anfang 2021 im VW Abgasskandal Akteneinsicht beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nehmen konnte, stellte sie fest, dass es deutliche Hinweise auf Abschalteinrichtungen beim Motor EA 288 gebe. Im Wesentlichen geht es bei Fahrzeugen mit diesem Motor um die sog. Fahrkurvenerkennung, die AdBlue-Dosierstrategie und um das Thermofenster bei der Abgasreinigung.

Fahrkurvenerkennung beim EA 288

Bei der Fahrkurvenerkennung handelt es sich um eine Zykluserkennung, d.h. die Motorsteuerungssoftware erkennt anhand verschiedener Parameter wie Geschwindigkeit, Beschleunigung und Zeit, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Zu einer unzulässigen Abschalteinrichtung wird eine solche Zykluserkennung, wenn sie dazu genutzt wird, den Abgasausstoß im Prüfmodus zu optimieren, während die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr wieder steigen. Dann erfolgt die Abgasreinigung in zwei unterschiedlichen Betriebsmodi.

VW hat die Verwendung der Fahrkurvenerkennung bei bestimmten Modellen mit dem Motor EA 288 eingeräumt. Allerdings diene sie nicht zur Optimierung der Abgasreinigung. Verschiedene Gerichte haben das jedoch schon anders gesehen. Zweck der Fahrkurvenerkennung sei die Erkennung des Prüfstands, um die Abgasrückführungsrate zu steigern und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß sicher einzuhalten, während im realen Fahrbetrieb die Abgasreinigung in einem anderen Modus erfolgt. Unabhängig davon, wie sich die unterschiedlichen Betriebsmodi auf das Emissionsverhalten auswirken, liege dadurch eine unzulässige Abschalteinrichtung vor.

Laut VW-Dokumenten sollte die Fahrkurvenerkennung bei Fahrzeugen, die ab der 22. KW 2016 gebaut werden, nicht mehr genutzt werden.

Unzulässige Abschalteinrichtung beim NOx-Speicherkatalysator (NSK)

Bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 kommt je nach Modell ein NOx-Speicherkatalysator oder ein SCR-Katalysator mit AdBlue-Zugabe zum Einsatz. Unabhängig vom verwendeten System kommt es zu Abgasmanipulationen.

Bei einem VW Golf VII mit dem Motor EA 288 und NOx-Speicherkatalysator hat das OLG Naumburg entschieden, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW zu Schadenersatz verurteilt. Ein NOx-Speicherkatalysator wird während der Fahrt regelmäßig regeneriert, d.h. er wird unter Aufspaltung der eingelagerten Stickoxide in Stickstoff und Kohlendioxid geleert, wobei sich jede Regeneration auf den Emissionsausstoß auswirkt. Im realen Straßenverkehr erfolgt eine solche Leerung ca. alle 5 Kilometer oder wenn der Katalysator voll „beladen“ ist. 

Durch die verbaute Fahrkurvenerkennung erkennt das Fahrzeug die Vorkonditionierung (Precon) für die Messung auf dem Prüfstand im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Der Katalysator wird dann am Ende der Vorkonditionierung regeneriert, so dass er bei der anschließendem Messung fast leer ist und das Fahrzeug bessere Abgaswerte aufweist. Das geht aus internen VW-Unterlagen unter der Überschrift „Applikationsanweisung Diesel Fahrkurven EA288 NSK“ hervor.

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Demnach soll durch „Bedatung, Aktivierung und Nutzung des Fahrkurven“ erkannt werden, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus NEFZ oder im realen Straßenverkehr befindet und die Abgasnachbehandlung entsprechend gesteuert werden. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das OLG Naumburg und verurteilte VW zu Schadenersatz.

AdBlue-Dosierstrategie beim SCR-Katalysator

Bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator wird zur Abgasreinigung der Harnstoff AdBlue zugeführt. Dieser bewirkt, dass die gesundheitsgefährdenden Stickoxide im Katalysator in ungefährlichen Stickstoff und Wasser aufgespalten werden. 

Durch eine Zykluserkennung wird erkannt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist das der Fall, wird eine ausreichende Menge AdBlue eingespritzt, um die Abgasreinigung zu optimieren. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr wird die Harnstoff-Zufuhr mit der Folge gesenkt, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt. Aus internen VW-Dokumenten soll eine „Beschreibung der SCR-Dosierstrategie im Zyklus und außerhalb des Zyklus“ hervorgehen. Das kann als Hinweis auf eine Zykluserkennung verstanden werden.

Thermofenster beim EA 288

Das umstrittene Thermofenster bei der Abgasreinigung wurde von vielen Autoherstellern verwendet. Auch VW setzt es bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA288 ein. Während in Deutschland noch umstritten ist, ob sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und ob die Verwendung Schadenersatzansprüche begründet, hat der EuGH-Generalanwalt eindeutig Stellung bezogen und die Rechte der Verbraucher gestärkt.

Er machte mit seinem Schlussantrag vom 23. September 2021 deutlich, dass er Thermofenster für unzulässig hält (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Österreichische Gerichte hatten dem EuGH Fragen zur Zulässigkeit der Thermofenster bei Fahrzeugen von VW und Porsche vorgelegt. Der Generalanwalt machte zudem deutlich, dass der Verbraucher das Recht auf Vertragsauflösung habe, wenn in einem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Weitere Rechtsprechungen des EuGH und BGH unter Dieselskandal Urteile

Tipp: Der VW-Abgasskandal ist auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 nicht beendet. Betroffene Fahrzeughalter haben daher gute Chancen auf Schadenersatz und können ihre rechtliche Möglichkeiten unverbindlich prüfen lassen.

Bild: © Wellnhofer Designs – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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