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Magazin Abgasskandal

Unzulässige Abschalteinrichtungen bei Mercedes

Hamburg, den 07.10.2021


Im Abgasskandal kommen immer wieder Diskussionen um das sog. Thermofester auf und ob es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Wie andere Autohersteller setzt auch Daimler das Thermofenster bei Mercedes Diesel-Modellen ein. Darüber hinaus kommen bei Daimler aber auch verschiedene andere Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Dieser Artikel gibt einen Überblick.

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Mit "unzulässigen" Abschalteinrichtungen sind hier Funktionen gemeint, die dafür sorgen, dass Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten werden, unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr aber wieder steigen. Allein die Verwendung dieser Abschalteinrichtungen ist in der Regel ausreichend, um Schadensersatz gegen Mercedes im Dieselskandal durchzusetzen, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen. Ob auch das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, ist nicht mehr entscheidend. 

Zu den Abschalteinrichtungen, die Daimler verwendet gehören in erster Linie die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die AdBlue-Dosierstrategie, die Funktionen Bit 13, 14 und 15 sowie die sog. Slipguard-Funktion. Hinzu kommt das umstrittene Thermofenster.

Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung 

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung Ende 2018 entdeckt und sie als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Zehntausende Mercedes-Fahrzeuge wurden daher auf Anordnung der Behörde zurückgerufen, damit die unzulässige Funktion entfernt und ein Software-Update aufgespielt wird. Mercedes war somit ebenfall im Abgasskandal angekommen.

Untersuchungen des KBA haben ergeben, dass eine Software in der Motorsteuerung anhand verschiedener Parameter, den Prüfmodus erkennt. Unter diesen Bedingungen wird dann die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aktiv. Sie sorgt dafür, dass der Kühlmittelkreislauf kühler gehalten und die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 statt der üblichen 100 Grad heruntergeregelt wird. Dadurch verzögert sich die Erwärmung des Motoröls mit dem Effekt, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, d.h. die Temperatur steigt und der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht sich.

Das KBA hat die Funktion zunächst bei Modellen des Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre Juni 2012 bis Juni 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Dieselmotor des Typs OM 651 entdeckt. Dieser Motortyp wird in zahlreichen Mercedes-Modellen verwendet und so ist es wenig verwunderlich, dass der Rückruf sich auf weitere Modelle u.a. der C-Klasse, E-Klasse und S-Klasse ausgeweitet hat. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung soll z.T. auch bei Mercedes-Modellen mit der Abgasnorm Euro 6 oder mit dem Dieselmotor OM 642 verwendet werden.

Daimler hat zwar Widerspruch gegen die Rückrufe eingelegt. Das KBA hat sie jedoch zurückgewiesen und damit die Auffassung untermauert, dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

Zudem bewerten auch die Gerichte die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zunehmend als unzulässige Abschalteinrichtung und sprechen den geschädigten Käufern Schadenersatz zu.

AdBlue-Dosierstrategie

Bei zahlreichen Mercedes-Modellen wird der Harnstoff AdBlue bei der Abgasreinigung eingesetzt, um so den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Dazu wird AdBlue direkt in den Abgasstrom eingespritzt und durch die herrschenden hohen Umgebungstemperaturen in Ammoniak umgewandelt. Der Ammoniak sorgt im Katalysator schließlich dafür, dass die giftigen Stickoxide in ungefährlichen Stickstoff und Wasser aufgespalten werden.

Allerdings sorgt auch hier eine Software dafür, dass die Prüfsituation erkannt wird. Unter Bedingungen wie sie im Prüfmodus vorherrschen, wird dann eine ausreichende Menge AdBlue eingespritzt, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren und den zulässigen Grenzwert einzuhalten. Unter normalen Betriebsbedingungen, sobald eine bestimme Stickoxidmasse erreicht ist, wird in einen weniger effektiven Modus geschaltet, d.h. die AdBlue-Zufuhr wird reduziert. Folge ist, dass die Stickoxid-Emissionen erheblich steigen.

Teile dieser AdBlue-Dosierstrategie hat das Kraftfahrt-Bundesamt daher als unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems gewertet. In einer Stellungnahme zur AdBlue-Dosierung hat das KBA mitgeteilt, dass Daimler zwei verschiedene Modi für die Zuführung von AdBlue verwende. Unter Bedingungen, wie sie auch im Prüfverfahren herrschen, werde nach dem Motorstart in einen vergleichsweise effektiven Modus geschaltet. Nach Erreichen einer bestimmten Stickoxidmasse werde nach Ablauf des Prüfzyklus aber dauerhaft in einen weniger effektiven Modus geschaltet. In den effektiveren Modus könne erst wieder nach Neustart des Motors gewechselt werden. Daher liege eine unzulässige Abschalteinrichtung vor.

Hintergrund dieser AdBlue-Strategie dürfte sein, den AdBlue-Verbrauch zu reduzieren, damit kein großer Tank benötigt wird und trotzdem möglichst viele Kilometer mit einer AdBlue-Füllung zurückgelegt werden können. Nach dem Aufspielen eines Software-Updates dürften einige Kunden einen höheren AdBlue-Verbrauch festgestellt haben.

Slipguard

Bei der Slipguard-Funktion handelt es sich um eine Prüfstandserkennung. Die Funktion erkennt anhand von Parametern wie Geschwindigkeit oder Beschleunigung, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, wird die Abgasreinigung optimiert, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren und die zulässigen Grenzwerte einzuhalten. Im realen Straßenverkehr findet diese Optimierung jedoch nicht statt, so dass die Stickoxid-Emissionen wieder zunehmen.

Bit 13, Bit 14 und Bit 15

Bei diesen Funktionen handelt es sich um Abschalteinrichtungen, die anhand von Parametern wie Menge des Stickoxid-Ausstoßes, Zeit oder gefahrene Kilometer die Abgasreinigung zurückfahren. So ist bei Bit 13 der Stickoxid-Ausstoß maßgeblich. Ist eine bestimmte Menge erreicht, wird die Abgasreinigung reduziert. Für Bit 14 ist die Zeit der entscheidende Faktor. Basis ist dabei die Dauer für den Test auf dem Prüfstand, der in der Regel nach 1.180 Sekunden absolviert ist. Bit 14 sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nach 1.200 Sekunden reduziert wird. Ähnlich arbeitet auch Bit 15. Hier sind allerdings die gefahrenen Kilometer maßgeblich. Hier soll der saubere Modus nach etwa 26 gefahrenen Kilometern beendet werden.

Thermofenster

Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasreinigung bei sinkenden oder sehr hohen Außentemperaturen reduziert wird. Ob es sich dabei ebenfalls um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, wird kontrovers diskutiert. Allerdings bahnt sich hier eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an. Zumindest hat der EuGH-Generalanwalt in seinem Schlussantrag vom 23. September 2021 deutlich gemacht, dass er die Thermofenster für rechtswidrig hält (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20).   

Tipp: Bei Daimler kommen unterschiedliche Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Mercedes-Käufer haben daher gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen und können ihre rechtliche Möglichkeiten unverbindlich prüfen lassen.

Bild: © webmetix.de – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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