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Magazin Reiserecht

Staatshaftung nach Pleite von Thomas Cook: So reagiert die Bundesregierung auf die Initiative von myRight

Hamburg, den 03.12.2019


myRight hat die Bundesregierung am 6. November 2019 in einem offiziellen Schreiben aufgefordert, den Teil des enormen finanziellen Schadens zu übernehmen, den die Versicherer zahlreicher Thomas-Cook-Kunden nicht erstatten wollen. Ziel der Zahlungsaufforderung war bereits geleistete Zahlungen von Thomas-Cook-Kunden über eine Staatshaftung für die Verbraucher zurückzuholen, da das europäische Pauschalreiserecht zum Verbraucherschutz nicht umgesetzt wurde.

Das Bundesjustizministerium hat sich, wohl auch aufgrund unseres Schreibens, endlich genauer mit der Thematik beschäftigt und mit Ablauf der zweiwöchigen Frist auf die Zahlungsaufforderung von myRight geantwortet. Aus dem Antwortschreiben ging hervor: Die Bundesregierung spielt auf Zeit. Statt den Betroffenen wie gefordert umgehend zu helfen, fokussiert sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht nun vielmehr auf die Idee, in ferner Zukunft Hilfsfonds für Pauschalurlauber einzurichten, die Reisende auch noch größtenteils selbst finanzieren sollen.

Hält man sich einmal vor Augen, dass Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich rund 1.890€ Nettogehalt im Monat1 auf dem Konto haben, kann sich jeder selbst ausmalen, welche Konsequenzen es haben kann, wenn Reisekosten so überraschend wie im Fall Thomas Cook, nur zu einer Quote von 10 bis 20% zurückerstattet werden: Die bei myRight eingereichten Fälle zeigen nämlich, der durchschnittliche Pauschalreisepreis für eine kleine Familie lag bei etwa 2.500€. Von dem Versicherer Zurich würden angesichts der aktuellen Entwicklungen also nur 250 bis 500€ des Reisepreises an Rückerstattung durch den Abwickler Kaera angewiesen. Eine weitere schlechte Nachricht für die vielen Opfer der Insolvenz.

Was steckt wirklich hinter den Hilfsfonds für Pauschalurlauber?

Das Geld im Topf der Versicherer reicht für die Rückerstattung aller Reisekosten nicht aus, obwohl die bereits bezahlten Reisen von Thomas-Cook-Kunden über den Versicherer Zurich Insurance plc mit einer Summe von 110 Mio. € versichert sind. Experten schätzen die Höhe der entstandenen Schäden nach den neuesten Entwicklungen auf weit über 500 Mio. €, die versicherte Summe ist also lang überschritten. Thomas-Cook-Kunden bleiben voraussichtlich auf über 80% ihrer Kosten sitzen.

Das sollte sich niemand bieten lassen – und trotzdem: Bisher hat wohl nur rund die Hälfte aller Geschädigten in Deutschland die nötigen Schritte eingeleitet, um ihr gezahltes Geld komplett zurückzuholen. myRight hilft den Betroffenen der Pleite ihr Recht als Verbraucher durchzusetzen und nimmt nun die Bundesregierung in die Pflicht.

Das steckt hinter der Zahlungsaufforderung von myRight an die Bundesregierung

Inzwischen hat die Pleite von Thomas Cook und dessen Ableger wie Neckermann, Öger Tours und Bucher Reisen so hohe Wellen geschlagen, dass Forderungen nach einem generell stärkeren Sicherungssystem für die finanzielle Absicherung von Reisekunden laut werden.

Die Debatte um sogenannte “Fonds für Insolvenzschäden”, angeregt durch die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, soll die Bundesregierung aus der Schusslinie holen. Aus dem Blickwinkel der Betroffenen wirft diese Debatte aber wohl mehr Fragen auf, als sie Antworten gibt:

  • Können Pauschalurlauber durch zukünftige Hilfsfonds wirklich vollumfänglich vor den finanziellen Konsequenzen abgesagter Reisen geschützt werden?
  • Durch wen werden diese Fonds langfristig finanziert?
  • Warum wird die Zukunftsdebatte um eine Bildung von Hilfsfonds der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Pauschalreisen vorgezogen?
  • Und, nicht zuletzt: Wie unterstützt die Bundesregierung die hunderttausend aktuell betroffenen Opfer der Thomas-Cook-Pleite?

Konkrete Lösungen für diese Fragen sind vonseiten der Justizministerin oder der Bundesregierung bisher leider ausgeblieben.

Mit der vorgeschobenen Erklärung, man brauche mehr Zeit um die Rechtslage zu prüfen, weigert sich die Bundesregierung also vorerst zu zahlen. Und das ausgerechnet jetzt, wo besonders großer Handlungsbedarf besteht. “Daher werden wir nun mit der Durchsetzung der Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Bund beginnen und Klage einreichen”, erklärt Dr. Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung bei myRight das weitere Vorgehen.

Wo bleibt die echte Hilfe für Thomas-Cook-Opfer?

myRight spricht sich nicht nur aufgrund des Mangels an Unterstützung für die aktuell Betroffenen gegen eine Hilfsfinanzierung aus Fonds aus. Zunächst wälzt ein Fonds wie Frau Lambrecht ihn vorschlägt einen Großteil der Verantwortung auf die Verbraucher selbst ab. Weiterhin ist die Begründung, der Fonds solle ja nur "Lücken schließen", höchst bedenklich (Vgl. BILD-Interview mit Frau Lambrecht vom 6.11.2019). Wir finden, voraussichtlich über 80% Ausfall bei Geldrückzahlungen an die Verbraucher als Lücke zu bezeichnen, ist so rücksichtslos wie ungerecht.

Dr. Jan-Eike Andresen bezieht auch hierzu klar Stellung: “Die Debatte um Hilfsfonds ist ein Ablenkungsmanöver von der eigentlichen Entschädigung der vom Thomas-Cook-Konzern geschädigten Verbraucher.” Die Bundesregierung beschäftigt sich – auch Dank unseres Vorstoßes – nun endlich mit dem Fall. Dass nun eine Diskussion um zukünftige Insolvenzfälle geführt wird, statt zeitnah im Sinne der Geschädigten zu handeln, ist für uns allerdings nur bedingt nachvollziehbar. Folglich bereitet myRight nun die Klageeinreichung gegen die Bundesregierung vor. Diese wird auf Staatshaftung pochen, wegen der mangelhaften Umsetzung geltendes EU-Rechts. Die Öffentlichkeit und die zahlreichen Betroffenen hegen schließlich ein übergeordnetes Interesse am Ausgang des Insolvenzverfahrens.

Insgesamt sind um die 700.000 Kunden betroffen. Wir bei myRight gehen davon aus, dass der Staat haften muss und deshalb auch ein Großteil dieser Menschen ihr Geld zurückfordern wird, wenn Ihnen erstmal bewusst ist, dass sie einen Anspruch auf die komplette Rückzahlung ihrer Reisekosten haben.

Sind auch Sie von der Thomas-Cook-Pleite betroffen, oder an den weiteren Leistungen von myRight für Verbraucher interessiert, dann melden Sie sich am besten noch heute unverbindlich für eine myRight Mitgliedschaft an.

1Quelle: de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen (zuletzt aufgerufen am: 28.11.2019)

Bild: © ArTo – stock.adobe.com

Sinah Vonderweiden

Sinah Vonderweiden

Redakteurin und PR-Beauftragte bei myRight

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