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Magazin Reiserecht

myRight erwirkt Erfolg für Verbraucherschutz – Warum die Bundesregierung für Ausfälle im Fall Thomas Cook zahlt

Hamburg, den 11.12.2019


Für viele überraschend hat die Bundesregierung am Mittwoch erklärt, dass sie plant den Reisepreis von geschädigten Thomas-Cook-Kunden zu erstatten. Damit springt sie für den Teil des Schadens ein, der von der Insolvenzversicherung nicht gedeckt wird. Dass die Kostenübernahme nicht aus Mitgefühl gegenüber den Urlaubern passiert, ist klar. Die plötzliche Zahlungsbereitschaft entspringt der offensichtlichen Mitverantwortung und Haftbarkeit der Bundesregierung, die in den vergangenen Wochen immer deutlicher wurde – nicht zuletzt durch den Druck von myRight.

Bereits kurz nach Bekanntwerden der Thomas-Cook-Pleite hat myRight sich voll dafür eingesetzt, den betroffenen Urlaubern zu ihrem Recht zu verhelfen. Der Service bestand zunächst daraus, die Einreichung aller wichtigen Unterlagen zu garantieren und wurde durch die Unterstützung beim Aufsetzen der Zahlungsaufforderungen an die Insolvenzversicherung Zurich Insurance plc ergänzt.

Versäumnis des Bunds führte zu Paulschalreise-Drama

Seit November bringen wir unsere Kunden ihrem rechtmäßigen Ansprüchen näher, indem wir gemeinsam mit Ihnen die konkrete Möglichkeit deklariert haben, den vollen Reisepreis zurück zu verlangen. Denn schnell war klar, dass die Versicherung den Kunden aufgrund der vorhandenen gesetzlichen Deckelung der Absicherung von Pauschalreisen nur einen sehr kleinen Teil der gezahlten Gelder zurückerstatten würde. Viele, die nicht auf über 80% ihres Reisepreises sitzenbleiben wollten, haben sich also zurecht an myRight gewandt.

Die Deckelung der Versicherungssumme im Allgemeinen steht zudem in klarem Widerspruch zum europäische Pauschalreiserecht. Das sieht eindeutig vor, dass Zahlungen vollumfänglich abzusichern sind. Die Bundesregierung hat die Deckelung aber scheinbar in vollem Bewusstsein um die neue EU-Regelung aufrechterhalten und damit die aktuelle Problemlage der Thomas-Cook-Opfer billigend in Kauf genommen.

Die Initiative von myRight im Fall Thomas Cook

Nachdem myRight bereits im November die Bundesregierung medienwirksam mit einem Schreiben aufgefordert hatte, die Verbraucher voll zu entschädigen, schlossen sich immer mehr verärgerte Urlauber der myRight Initiative an und forderten ihre Rechte entschlossen ein. Für all diese Kunden forderte myRight die Zahlungen auch in den darauffolgenden Wochen weiter bei der Bundesregierung ein. Diese reagierte zwar mit einem Schreiben im Auftrag der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, bat darin aber nur um weitere Bearbeitungszeit. Ein Spiel auf Zeit.

Die nötige Aufmerksamkeit für die Belange der Verbraucher war generiert, die Nachricht zur Staatshaftung an oberster Stelle angekommen. Im Posteingang des Bundesministeriums kamen im Laufe der Wochen immer mehr Zahlungsaufforderungen von Verbrauchern an, die hundertfach auch bei myRight in Auftrag gegeben wurden. Nach einigen Wochen kam die Bundesregierung dann endlich zu einer Entscheidung: Die geprellten Urlauber müssen die bereits gezahlten Kosten für ihre ausgefallenen Reisen vollständig zurückerhalten. Die Bundesregierung ist hierfür in der Verantwortung, was zumeist als “Staatshaftung” bezeichnet wird.

Positives Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland

Das ist ein voller Erfolg für den Verbraucherschutz wie er in Europa für alle Pauschalurlauber vorgesehen ist. Wir werten das als ein sehr gutes Teilergebnis für alle myRight Kunden, auf das wir von Anfang an abgezielt haben. Es ist ein positives Signal für alle Verbraucher, dass es nach der bisherigen Hinhaltetaktik des Bundes so überraschend zu einer klaren Entscheidung kam.

Nicht nur im Diesel-Skandal sondern auch bei Pauschalreisen konnte myRight somit einen großen Erfolg zum Schutz der Verbraucher feiern und Betroffenen zu ihrem Schadensersatz verhelfen. Wir sehen uns weiterhin als starken Partner aller Verbraucher – insbesondere, weil in diesem Fall sogar die Betroffenen profitieren, die sich bisher noch nicht bei myRight angemeldet haben.

Wenn auch Sie in Zukunft die Leistungen von myRight in Anspruch nehmen möchten, oder einfach nur jederzeit über Ihre persönlichen Rechte informiert bleiben wollen, empfehlen wir Ihnen, sich unverbindlich für die kostenlose myRight Mitgliedschaft anzumelden.

Bild: © Stephen Finn – stock.adobe.com

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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