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Magazin Reiserecht

Thomas-Cook-Insolvenz betrifft mehr Urlauber: Gibt es jetzt noch weniger Geld zurück?

Hamburg, den 13.11.2019


Die Insolvenz des britischen Tourismuskonzerns Thomas Cook und dessen Ableger betrifft immer mehr Urlauber. Inzwischen sind es etwa 700.000. Geht es nach dem Insolvenzversicherer Zurich, sollen die Betroffenen sich mit einer immer kleiner werdenden Teilerstattung der Reisekosten zufrieden geben – doch es besteht die Möglichkeit das Geld komplett einzufordern. Dabei hilft myRight.

Zahl der Betroffenen im Fall Thomas Cook steigt

Die Insolvenz der deutschen Thomas Cook GmbH und dazugehörigen Reiseveranstaltern wie Neckermann, Öger Tours und Bucher Reisen, kam nicht nur für Urlauber, die schon im Ausland unterwegs waren, überraschend. Der Konkurs des Tourismuskonzerns betrifft auch all die Kunden, die ihre Reise kurzfristig nicht antreten konnten. Jetzt weitet sich die Anzahl der von der Pleite Betroffenen Thomas-Cook-Kunden weiter unkontrolliert aus: Medienberichten zufolge wurden alle über Thomas Cook und Co. für das Jahr 2020 gebuchten Reisen abgesagt - das endgültige Aus für Thomas Cook Deutschland.

Das ist nicht nur eine bittere Nachricht, weil der fest eingeplante Urlaub ausfällt, sondern auch, weil der finanzielle Schaden für Betroffene immer größer wird: Haben Kunden ihren Urlaub schon angezahlt oder sogar komplett bezahlt, bekommen sie wohl nur einen kleinen Teil des Geldes zurückerstattet.

Warum bekommen Kunden ihre Reisekosten nicht komplett zurück?

Das Geld im Topf der Versicherer reicht für die Rückerstattung aller Reisekosten nicht aus, obwohl die bereits bezahlten Reisen von Thomas-Cook-Kunden über den Versicherer Zurich Insurance plc mit einer Summe von 110 Mio. € versichert sind. Experten schätzen die Höhe der entstandenen Schäden nach den neuesten Entwicklungen auf weit über 500 Mio. €, die versicherte Summe ist also lang überschritten. Thomas-Cook-Kunden bleiben voraussichtlich auf über 80% ihrer Kosten sitzen.

Das sollte sich niemand bieten lassen – und trotzdem: Bisher hat wohl nur rund die Hälfte aller Geschädigten in Deutschland die nötigen Schritte eingeleitet, um ihr gezahltes Geld komplett zurückzuholen. myRight hilft den Betroffenen der Pleite ihr Recht als Verbraucher durchzusetzen und nimmt nun die Bundesregierung in die Pflicht.

Das steckt hinter der Zahlungsaufforderung von myRight an die Bundesregierung

Das Ziel von myRight ist es, allen Menschen Zugang zu ihren Rechten als Verbraucher zu geben - auch im aktuellen Fall der Thomas-Cook-Insolvenz. myRight will im Fall Thomas Cook bereits gezahlte Pauschalreisekosten für die betroffenen Kunden vom Staat zurückholen.

Am 6. November hat myRight Gründer und Anwalt Dr. Jan-Eike Andresen deshalb eine Zahlungsaufforderung an die Bundesrepublik Deutschland in der Sache “Thomas Cook Insolvenz” übergeben. Hierin fordert er die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf, die von der Zurich Deutschland Group nicht gedeckten Entschädigungsansprüche zu erstatten.
Dass bei Insolvenz eines Reiseveranstalters der volle Reisepreis erstattet werden muss, unterstreicht heute insbesondere das neue EU-Pauschalreiserecht. Die Richtlinie ist seit dem 1. Juli 2018 gültig. In Deutschland ist die Versicherungssumme, die ein Versicherer pro Geschäftsjahr zu zahlen verpflichtet ist, jedoch auf besagte 110 Mio. € begrenzt. Die Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht ist somit unzureichend und der deutsche Gesetzgeber dafür verantwortlich, dass Thomas-Cook-Kunden hier nicht nur auf ihren Urlaub, sondern auch auf einen großen Teil ihres Geldes verzichten müssen.

Nach den Grundsätzen des europäischen Staatshaftungsrechts können Geschädigte ihr Geld aber vom deutschen Staat zurückfordern. Und das sollten sie auch umgehend tun, meint auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der Aufgrund der Durchsetzung der Dieselfahrverbote bei der Bundesrepublik Deutschland aktuell wohl zu den gefürchtetsten Anwälten überhaupt zählen dürfte. Der renommierte Rechtsanwalt steht myRight in dieser Sache zur Seite.

Sind auch Sie von der Thomas-Cook-Pleite betroffen, oder an den weiteren Leistungen von myRight für Verbraucher interessiert, dann melden Sie sich am besten noch heute unverbindlich für eine myRight Mitgliedschaft an.

Bild: © Maksymiv Iurii – stock.adobe.com

Sinah Vonderweiden

Sinah Vonderweiden

Redakteurin und PR-Beauftragte bei myRight

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