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Magazin Reiserecht

Geduld statt Geld: Wann kriegen die Thomas-Cook-Kunden ihre Reisekosten zurückerstattet?

Hamburg, den 20.12.2019


Vor dem Jahreswechsel gab es für Pauschalreisegeschädigte noch einmal Post vom Schadensabwickler Kaera zur Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook. Doch gute Neuigkeiten oder gar ein “Weihnachtsgeschenk” waren im aktuellen Schreiben nicht verpackt. Im Gegenteil. Was hat es mit dem Brief vom Abwickler auf sich? Und wann bekommen die Kunden wirklich ihr Geld zurück?

Während die Bundesregierung sich erwartungsgemäß weiter in Schweigen hüllt, erhalten Geschädigte der deutschen Thomas Cook derzeit Post von der Kaera. Das Ziel: Die Betroffenen sollen sich weiter in Geduld üben und, salopp gesagt, die Füße still halten.

Der aktuelle Stand zur Rückerstattung der Reisekosten

Bereits kurz nach Bekanntwerden der Thomas-Cook-Pleite hatte myRight sich voll dafür eingesetzt betroffenen Urlaubern zu ihrem Recht auf volle Rückerstattung der Reisekosten zu verhelfen. Denn die Mehrheit der Geschädigten wollte natürlich nicht auf über 80% ihres Reisepreises sitzen bleiben. Hintergrund war die vom deutschen Gesetzgeber auf 110 Mio. € begrenzte Haftungssumme, die der Cook-Konzern beim Versicherer Zurich abgesichert hatte. Die Summe hatte für eine volle Entschädigung der Thomas-Cook-Kunden allerdings nicht einmal ansatzweise ausgereicht.

Die Bundesregierung hat deshalb kürzlich versprochen den fehlenden Goßteil des Geldes auszugleichen. Sie will über die Details der Auszahlung aber erst “Anfang 2020” informieren. Auch hier lautete die Ansage der Regierung, die Betroffenen sollten bloß nicht selbst tätig werden und weiter abwarten. Seit dieser Bekanntmachung haben wir vom Bund nichts mehr gehört, wohl aber vom Insolvenzverwalter Kaera, der die Rückerstattung von nur 17,5 Prozent (die sogenannte Quote) des Schadens für abgesagte Reisen in seinem Schreiben nun offiziell machte.

Weiterhin wurde darüber informiert, dass sich die Auszahlung von Versicherungsseite noch mindestens bis Mitte Februar 2020 hinziehen wird, obwohl erste Auszahlungen an die Kunden in einem früheren Schreiben bereits für Dezember 2019 versprochen wurden.

Warum müssen die Geschädigten weiter warten?

Bisher hat sich für die Thomas-Cook-Geschädigten also nicht wirklich viel Neues ergeben. Es wurde mit dem gegenwärtigen Brief der Kaera höchstens die Frage aufgeworfen, wie lange die Bundesregierung wohl für ihren Teil der Auszahlung an die Geschädigten brauchen wird, wenn sich die Auszahlung schon bei den Versicherern immer weiter in die Länge zieht.

Vor allem der letzte Teil des Kaera-Schreibens führte bei vielen Opfern der Insolvenz dann aber sicherlich zu Stirnrunzeln: Der Dienstleister Kaera erklärt dort, dass der Versicherer Zurich sich vorbehalten würde, im Falle einer zu hohen Auszahlung Gelder von den Kunden zurückzufordern.

Die Aussage ist darin begründet, dass die Quote von 17,5% offenbar weiterhin keine verlässliche Ziffer darstellt. Sollte Kaera also zu viel auszahlen und die Quote im Anschluss nach unten korrigiert werden, müssen die Geschädigten einen Teil ihrer Rückerstattung zurückgeben. Immerhin: Zahlt Kaera zu wenig aus, gibt es auch eine entsprechende Nachzahlung.

Was können die Opfer der Insolvenz jetzt tun?

Hieran wird deutlich wie unvorhersehbar das Rückerstattungsverfahren nicht nur vonseiten der Bundesregierung, sondern auch vom Versicher und seinem Dienstleister gehandhabt wird. Für die Thomas-Cook-Kunden bedeutet das zum Jahreswechsel konkret: Sie brauchen voraussichtlich auch weiterhin viel Geduld. Geld gibt es vorerst aber noch keins. Für die Urlaubsplanung für 2020 ist dies sicher für viele keine erfreuliche Botschaft.

Deshalb arbeiten wir von myRight weiter mit Hochdruck daran, Rechtssicherheit für die Verbraucher zu erwirken und fordern außerdem die sofortige Auszahlung der Ansprüche von den Versicherern sowie von der Bundesregierung.

Wenn auch Sie in Zukunft jederzeit über Ihre persönlichen Rechte informiert bleiben wollen, oder die Leistungen von myRight in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich für die myRight Mitgliedschaft anzumelden.

Bild: © nimdamer – stock.adobe.com

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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