Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update

Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update
Magazin Header

Magazin Reiserecht

Der Bund verspricht Geld für Geschädigte des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook: Wie geht es jetzt weiter?

Hamburg, den 12.12.2019


Wie die Bundesregierung am Mittwoch überraschend erklärt hat, sollen Pauschalurlauber des insolventen Reisekonzerns Thomas Cook tatsächlich voll entschädigt werden, statt nur einen kleinen Teil ihres verlorenen Geldes von den Versicherern zurückzuerhalten. Das ist eindeutig ein großer Erfolg für den Schutz der Verbraucher in Deutschland.

myRight hatte die Bundesregierung zuvor medienwirksam aufgefordert, den massiven finanziellen Schaden zu übernehmen, der den zahlreichen deutschen Thomas-Cook-Kunden durch die Insolvenz des britischen Pauschalreiseveranstalters entstanden ist. Der galt bis dato für viele als “too big to fail” (zu deutsch: “zu groß zum Scheitern”), weshalb sich die Kunden des Reiseveranstalters zunächst in Sicherheit gewogen hatten.

Pauschalreisebuchungen galten sogar als besonders sicher und waren deshalb vor allem bei Familien mit Kindern, Paaren und älteren Menschen beliebt, während Individualreisende ihr Risiko für Reiseausfälle meist selbst tragen, dafür aber wesentlich flexibler reisen können. Zudem erhielten die Pauschalurlauber, die bei Thomas Cook gebucht hatten, von der Zurich Insurance plc. einen Sicherungsschein für ihre Reisen und waren somit überzeugt, dass sie bestmöglich abgesichert sind.

Die allermeisten von Ihnen wurden von der Insolvenz des XXL-Reiseveranstalters dementsprechend völlig kalt erwischt.

Was Thomas-Cook-Geschädigte jetzt wissen müssen

  • Nach der Aufforderung von myRight erwägt die Bundesregierung Entschädigungszahlungen für Pauschalurlauber
  • Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland und stärkt allen Pauschalreisekunden den Rücken
  • Aus der Aussage der Bundesregierung ergibt sich für geschädigte Kunde weder Rechtssicherheit noch Sicherheit über das Auszahlungsdatum
  • Mit dem Schuldeingeständnis ist die Bundesregierung zur Erstattung von Zinsen auf die gezahlten Reisekosten verpflichtet. Diese sichern Sie sich nur mit myRight.
  • myRight arbeitet bereits daran seinen Mitgliedern eine sofortige Erstattung ihrer Reisekosten anbieten zu können.

Nach myRight Initiative: Bundesregierung kündigt an Betroffene der Insolvenz zu entschädigen

Die umfassende Entschädigung im Fall Thomas Cook wurde unter anderem von myRight angestoßen. Wie bereits im November erklärt, hatten wir im Zuge dessen die Bundesregierung aufgefordert, den massiven finanziellen Schaden zu übernehmen, der zahlreichen deutschen Thomas-Cook-Kunden entstanden ist. Nach der zunächst eher zurückhaltenden Reaktion der Bundesregierung bietet diese nun also an, den Teil der bereits an Thomas Cook geleisteten Zahlungen zu erstatten, den die Versicherung nicht übernimmt.

Das hat einen guten Grund: Der Versicherer, die Zurich Insurance plc. gibt an, dass bisher Schadensansprüche in Höhe von 287,5 Mio. € angemeldet wurden. Aufgrund der durch die Bundesregierung aufrechterhaltenen “Deckelung” der Versicherungssumme, muss Zurich aber nur für einen Betrag von 110 Millionen Euro aufkommen, abzüglich jener 59,6 Mio €, die bereits in die Rückholung gestrandeter Reisender flossen. Da bleiben gerade einmal 50,4 Mio €. Das ist offensichtlich zu wenig und widerspricht außerdem der EU-Richtlinie zum Pauschalreiserecht – und die ist schon seit dem 1. Juli 2018 in Kraft. Die Richtlinie unterstreicht, dass bei einer Insolvenz eines Konzerns wie Thomas Cook, Urlaubern der volle Reisepreis erstattet werden muss.

So geht es für myRight Kunden jetzt weiter

Der Bund hat angegeben den Thomas-Cook-Kunden anzubieten, entstandene Schäden gegen die Abtretung der Ansprüche gegenüber der Versicherung zahlen. Trotzdem werden wir bei myRight solange weiter rechtliche Schritte unternehmen bis jeder unserer Kunden die Situation durchblickt und Rechtssicherheit hat. Unser Ziel ist es, dass die geschädigten Verbraucher ihr Geld auch wirklich und vor allem schnellstmöglich in voller Höhe erstattet bekommen. Bisher hieß es zu Abwicklung der zahlreichen Fälle durch die Bundesregierung nur, dass der Bund sie “Anfang 2020 über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren” wird.

Sollten wie von myRight gefordert bis Dienstag, den 17.12.2019, also keine Entschädigungszahlungen auf die bereits verschickten Zahlungsaufforderungen eingegangen sein, behalten wir uns eine anschließende Klage weiterhin vor. Die Meinung des renommierten rechtsanwalt Remo Klinger, der myRight in dieser Sache maßgeblich zur Seite steht, stützt unsere Herangehensweise: Verbraucher können nicht einfach eine Abtretungserklärung unterschreiben, von der sie nicht einmal genau wissen, was es damit auf sich hat. Das gilt auch für Abtretungserklärungen an die Bundesregierung.

Wichtig für alle myRight Kunden ist also vor allem eins: Bisher wurden noch keine Entschädigungsgelder ausbezahlt. Wir warten nun auf eine Stellungnahme der Bundesregierung dazu, wann und in welcher Höhe die Urlauber tatsächlich entschädigt werden.

Darüberhinaus steht myRight weiterhin allen geschädigten Urlaubern mit seiner Erfahrung und seinen Services zur Seite, da die Bundesregierung in Ihrer Mitteilung ein Vorgehen auf Basis individueller Abtretungsvereinbarungen angekündigt hat. Unsere Mitglieder halten wir darüber selbstverständlich auf dem Laufenden. Sind auch Sie von der Thomas-Cook-Pleite betroffen, oder an den weiteren Leistungen von myRight für Verbraucher interessiert, dann melden Sie sich am besten noch heute unverbindlich für eine myRight Mitgliedschaft an.

Bild: © razihusin – stock.adobe.com

Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

Ähnliche Beiträge

Nach oben