Hamburg, den 15.08.2017
Oft geht es sekundenschnell: Kurz vor dem Überfahren schaltet die Ampel von Gelb auf Rot, schon hat der rote Ampel Blitzer zugeschlagen. Dies kann sehr teuer werden. Denn nicht selten liegt einige Wochen später ein Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes im Briefkasten. Wer bei Rot geblitzt wird, sorgt sich zudem oft um seine Fahrerlaubnis. Diese Furcht ist jedoch nicht grundsätzlich begründet. Sind Sie Opfer eines rote Ampel Blitzer geworden, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oft lohnen. Bei Rot geblitzt - droht ein Fahrverbot? Für die Höhe der Strafe ist insbesondere entscheidend, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand. Überfahren Sie eine rote Ampel nach weniger als einer Sekunde, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor.
Bußgeld
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Alles Wichtige zu rote Ampel überfahren im Überblick
- Wurden Sie bei rote Ampel überfahren geblitzt, drohen Bußgeld und Fahrverbot - Rote Ampel Blitzer unterliegen nicht selten Messfehlern
- Auch Ampelanlagen sind oft falsch eingestellt
- Mit einem Einspruch können Sie sich zur Wehr setzen
- myRight bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung
Oft geht es sekundenschnell: Kurz vor dem Überfahren schaltet die Ampel von Gelb auf Rot, schon hat der rote Ampel Blitzer zugeschlagen. Dies kann sehr teuer werden. Denn nicht selten liegt einige Wochen später ein Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes im Briefkasten. Wer bei Rot geblitzt wird, sorgt sich zudem oft um seine Fahrerlaubnis. Diese Furcht ist jedoch nicht grundsätzlich begründet. Sind Sie Opfer eines rote Ampel Blitzer geworden, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rote Ampel überfahren oft lohnen.
Bei Rot geblitzt - droht ein Fahrverbot?
Für die Höhe der Strafe ist insbesondere entscheidend, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand. Überfahren Sie eine rote Ampel nach weniger als einer Sekunde, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Wurden Sie hierbei bei Rot geblitzt, droht ein Bußgeld von 90 Euro und zusätzlich noch ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Hat ein rote Ampel Blitzer den Verstoß festgehalten und sind Sie Fahranfänger, müssen Sie damit rechnen, dass sich Ihre Probezeit verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich wird. Werden Sie hingegen bei roter Ampel geblitzt, nachdem die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte, ist von einem qualifizierten Rotlichtverstoß die Rede. In so einem Fall dürfen Sie nicht nur mit einer Geldstrafe von 200 Euro, sondern auch mit zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem einmonatigen Fahrverbot ausgehen.
Rote Ampel Blitzer sind oft nicht zuverlässig
Wurden Sie bei Rot geblitzt und wird Ihnen ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen, genügt als Beweis in der Regel schon die Zeugenaussage eines Polizisten. Bei einem qualifizierten Verstoß muss jedoch ganz genau nachgewiesen werden, dass die Ampel beim Überfahren wirklich länger als eine Sekunde auf Rot stand. Dies geschieht zumeist mittels rote Ampel Blitzer, welche mit Induktionsschleifen versehen sind und exakt erfassen sollen, wann die Haltelinie durch das Fahrzeug passiert wurde. Allerdings vermag sich diese Induktionsschleife zu verschieben, was gerade an stark befahrenen Straßen passieren kann. Diese misst dann nicht mehr zuverlässig und Sie werden zu Unrecht bei Rot geblitzt. Ein weiterer Ansatzpunkt, um gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, können zudem falsch kalibrierte oder nicht geeichte rote Ampel Blitzer sein. Doch nicht nur der rote Ampel Blitzer, sondern auch die Ampelanlage selbst kann einen Fehler machen. Insbesondere zu kurze Gelbphasen können Sie entlasten. So ist etwa vorgeschrieben, dass die Gelbphase in Abhängigkeit des jeweiligen Tempolimits nicht weniger als drei bis fünf Sekunden dauern darf. Andernfalls können Sie anführen, dass es Ihnen nicht mehr zum Bremsen gereicht hat. Es sind sogar Fälle bekannt, in denen Autofahrer bei Rot geblitzt wurden, obwohl die Ampel grün zeigte. Hier kann ein Anwalt das Gutachten eines Sachverständigen oder einen Schaltplan anfordern und Sie entlasten.
Einspruch einlegen und Bußgeld sowie Fahrverbot umgehen
Neben mangelhaften Messungen und fehlerhaften Schaltungen der Ampelanlage können auch weitere Gründe dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid wegen Rechtswidrigkeit angefochten werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der rote Ampel Blitzer Sie aufnimmt, das entsprechende Beweisfoto jedoch keine zweifelsfreien Rückschlüsse zur Person des Fahrers zulässt. Dies kommt nicht selten vor, müssen auf dem Foto schließlich zahlreiche biometrische Merkmale identifizierbar sein. Nicht selten erfüllt die Qualität des Bildes nicht die Erfordernisse, die ein Gericht an beweiskräftige Bilder stellt. Wurden Sie etwa bei Rot geblitzt und war ihr Gesicht zum Tatzeitpunkt durch eine Sonnenblende oder Hand verdeckt, stehen Ihre Erfolgschancen bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sehr gut. Fühlen Sie sich nicht richtig behandelt oder erheben Sie nur den kleinsten Zweifel an der Korrektheit des vorgeworfenen Rotlichtverstoßes, sollten Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Hierfür haben Sie zwei Wochen Zeit, sobald der Bescheid in Ihrem Briefkasten landet.
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