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Magazin Bußgeld

Strafzettel beseitigen - Alles Wichtige im Überblick

Hamburg, den 29.08.2017


Ein Strafzettel ist nicht nur ärgerlich sondern oft auch unbegründet. Nicht selten führen falsche Annahmen und Messungen ungerechtfertigterweise zu einem Strafzettel. Mit einem Einspruch können Sie sich gegen jeden Strafzettel wehren. Vertragsanwälte von myRight bieten eine kostenlose Ersteinschätzung. Einmal nicht auf das Tempolimit geachtet, schon wird der Blitzer aktiv und ein Strafzettel flattert ins Haus. Zahlreiche Autofahrer stellen den Bescheid nicht in Frage, bezahlen die Geldstrafe und akzeptieren Punkte und Fahrverbot. Was jedoch viele nicht wissen: Strafzettel und Bußgeldbescheide können oft mit guten Erfolgsaussichten angefochten werden.

Bußgeld

Jeder 2. Bescheid ist fehlerhaft. Die myRight-Anwälte prüfen - schnell, unverbindlich und kostenlos!

Strafzettel beseitigen

Ein Strafzettel ist nicht nur ärgerlich sondern oft auch unbegründet. Nicht selten führen falsche Annahmen und Messungen ungerechtfertigterweise zu einem Strafzettel. Mit einem Einspruch können Sie sich gegen jeden Strafzettel wehren. Vertragsanwälte von myRight bieten eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Bußgeld.

Einmal nicht auf das Tempolimit geachtet, schon wird der Blitzer aktiv und ein Strafzettel flattert ins Haus. Zahlreiche Autofahrer stellen den Bußgeldbescheid nicht in Frage, bezahlen die Geldstrafe und akzeptieren Punkte und Fahrverbot. Was jedoch viele nicht wissen: Strafzettel und Bußgeldbescheide können oft mit guten Erfolgsaussichten angefochten werden. myRight sagt Ihnen wie Sie Bußgeldbescheide anfechten können.

Strafzettel oft zu Unrecht ergangen

Diverse Studien decken eine große Anzahl an Fehlern bei Bußgeldbescheiden auf, die den Strafzettel unwirksam werden lassen. So sind die Akten oft nicht ordnungsgemäß und unvollständig. Schließlich muss diese Testfotos, Eichschein, Messprotokoll, Blitzer-Foto sowie Vermerke der Messbeamten zu den Messabläufen umfassen. In zahlreichen Fällen liefern die Messgeräte fehlerhafte Ergebnisse, weil sie etwa nicht korrekt eingestellt waren oder die Messbeamten mit deren Umgang nicht vertraut sind. Eine Untersuchung der Genauigkeit einiger verbreiteter Geräte ergab etwa, dass der Strafzettel rechtswidrig war, weil die Messgeräte infolge von Reflexionen zu fehlerhaften Messwerten führten. Nicht selten fallen zudem die vermeintlichen Beweisbilder unscharf aus oder der Fahrer ist aufgrund anderer Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig zu erkennen.

Immer wieder ergeht ein Strafzettel auch deshalb zu Unrecht, weil die Messbeamten nicht hinreichend geschult wurden oder erforderliche Mindestabstände missachten. Lassen Sie sich zu vorschnell auf den Strafzettel ein, so bereiten Sie Ihrer Kommune oder Gemeinde eine große Freude. Denn viele Behörden spekulieren auf den voreilenden Gehorsam der geblitzten Autofahrer und verschicken keine vollständigen Bußgeldakten. Sie fühlen sich dabei in ihrer Vorgehensweise bestätigt, da lediglich nur weniger Blitzer-Opfer einen Einspruch gegen Strafzettel und Bußgeldbescheid einlegen. So füllen sich die Gemeindekassen auf Kosten gesetzestreuer Autofahrer. Statt sich dies gefallen zu lassen, sollten Sie über die Unterstützung eines Anwalts nachdenken. Denn dieser kann Akteneinsicht einfordern und weiß, wo mögliche Fehlerquellen lauern.

So legen Sie Einspruch gegen einen Strafzettel ein

Wurden Sie geblitzt, geht Ihnen in der Regel vor der Zustellung des Bußgeldbescheides ein Anhörungsbogen zu. Hier werden Ihre Personalien abgefragt und Angaben über die Ordnungswidrigkeit gemacht. Sie sind verpflichtet, diesen Bogen wieder zurückzusenden, müssen allerdings den tatsächlichen Fahrer nicht benennen. Ist der Anhörungsbogen bei der Behörde eingegangen, wird anschließend der Bußgeldbescheid ausgestellt. Die Behörde hat insgesamt 3 Monate Zeit, um einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu verschicken. Läuft die Frist ab, tritt die Verjährung ein, weshalb der einst ergangene Strafzettel nicht bezahlt werden muss. Haben Sie wegen dem Strafzettel einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie innerhalb von 2 Wochen hiergegen Einspruch einlegen. Erfolgen sollte dieser per Fax oder Post. Verpassen Sie die Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie können sich gegen den Strafzettel nicht mehr zur Wehr setzen. Begründen müssen Sie den Einspruch grundsätzlich nicht. Haben Sie allerdings einen fachkundigen Anwalt auf Ihrer Seite, der eine schlüssige Begründung formuliert, wird sich die Behörde eher zu einer Änderung ihrer Entscheidung veranlasst sehen.

Wertvolle Ersteinschätzung kostenlos einholen

Bevor Sie wegen einem Strafzettel der Bußgeldbehörde gegenüber Angaben zur Sache machen, sollten Sie einen fachkundigen Anwalt zu Rate ziehen. Dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und sodann entscheiden, welche Einlassung abgegeben wird. Inwiefern sich ein Einspruch gegen Strafzettel und Bußgeldbescheid lohnt, verraten Ihnen die Vertragsanwälte von myRight. Die Ersteinschätzung ist dabei für Sie völlig kostenlos.

Bild: © Daniel Hohlfeld – stock.adobe.com

Bußgeld

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Dr. Jan-Eike Andresen

Dr. Jan-Eike Andresen

Jurist, Mitgründer und Leiter der Rechtsabteilung bei myRight

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