Hamburg, den 28.08.2017
Von einem einfachen Rotlichtverstoß ist dann die Rede, wenn Sie die rote Ampel überfahren, nachdem diese weniger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war. Wichtig: Bei "Gelb" darf man also fahren! Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie. Sollte eine solche Linie nicht vorhanden sein, so ist das Einfahren in den Gefahrenbereich relevant. Ein Rotlichtverstoß liegt grundsätzlich nicht vor, wenn Sie zwar die Haltelinie überfahren, allerdings noch vor dem Gefahrenbereich (z.B. Kreuzung) zum Stehen kommen.
Bußgeld
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Alles Wichtige im Überblick:
- Ein Rotlichtverstoß (Beamtendeutsch für "Rote Ampel überfahren") kann neben einer Geldstrafe zu
Punkten und Fahrverbot führen
- Vielzahl an Bußgeldbescheiden wegen einem Rotlichtverstoß ist rechtswidrig
- Ein Einspruch führt oft zur Verringerung der Strafe oder gar zur Aufhebung des Verfahrens
- Erhalten Sie bei einem Rotlichtverstoß eine kostenlose Ersteinschätzung bei myRight
Nur einen Moment unaufmerksam, schon droht wegen eines Rotlichtverstoßes ein saftiges Bußgeld oder
gar Punkte in Flensburg. Dabei waren Sie sich sicher, es noch bei Gelb über die Linie zu schaffen.
Welche Strafen Ihnen hierbei konkret drohen, hängt davon ab, was Ihnen die Behörde vorwirft. So
ist zunächst zwischen einem einfachen sowie einem qualifizierten Rotlichtverstoß zu unterscheiden,
die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt sind.
Rotlichtverstoß kann den Führerschein kosten
Von einem einfachen Rotlichtverstoß ist dann die Rede, wenn Sie die rote Ampel überfahren, nachdem diese weniger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war. Wichtig: Bei "Gelb" darf man also fahren! Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie. Sollte eine solche Linie nicht vorhanden sein, so ist das Einfahren in den Gefahrenbereich relevant. Ein Rotlichtverstoß liegt grundsätzlich nicht vor, wenn Sie zwar die Haltelinie überfahren, allerdings noch vor dem Gefahrenbereich (z.B. Kreuzung) zum Stehen kommen. Geahndet wird dieser sogenannte "Haltelinienverstoß" gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 10 Euro. Einen einfachen Rotlichtverstoß sanktioniert der Gesetzgeber mit einer Geldstrafe von 90 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister. Deutlich strenger fallen die Sanktionen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß aus. Ein solcher liegt dann vor, wenn die Ampel beim Passieren der Haltelinie bereits länger als 1 Sekunde rot leuchtete. Die Geldstrafe für einen qualifizierten Rotlichtverstoß beläuft sich auf 200 Euro. Hinzu kommen 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 1 Monat. Noch teurer wird es dann, wenn der vermeintliche Rotlichtverstoß mit einer Sachbeschädigung einhergeht oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Führt etwa ein qualifizierter Rotlichtverstoß zur Beschädigung von Eigentum, erhöht sich die Geldstrafe auf 320 Euro.
Vorwurf des Rotlichtverstoßes oft haltlos und ungerechtfertigt
Wird Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, z.B. da Sie von an einer Ampel geblitzt wurden, können die Konsequenzen äußerst schwerwiegend ausfallen. Droht etwa neben einer hohen Geldstrafe noch ein Fahrverbot, kann dies für all diejenigen verheerend sein, die beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Besonders hart trifft es auch Fahranfänger in der Probezeit, denen unter anderem eine zweijährige Verlängerung wie auch der Besuch eines Aufbauseminars droht. Kündigt ein Bußgeldbescheid demnach einen Rotlichtverstoß an, sollten Sie dies nicht auf die leichte Schulter nehmen. Allein schon deshalb, weil der Bußgeldbescheid in zahlreichen Fällen mangelhaft und somit unwirksam ist. Nicht selten kommt es etwa vor, dass die Gelbphase zu kurz ausgefallen ist. Bei einer üblichen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h muss diese 3 Sekunden, bei 70 km/h hingegen 5 Sekunden betragen. Ausreichende Zeitbemessungen sollen dabei Voll- oder Notbremsungen verhindern. Doch auch die Messung der Rotlichtphase kann unzutreffend sein. Ein Rotlichtverstoß ist grundsätzlich anhand einer exakten Messung nachzuweisen. So kann ein einfacher Rotlichtverstoß zwar gut durch einen Polizisten als Zeuge bewiesen werden, wenn der Polizist wirklich eine gute Sichtposition hatte und nachvollziehbar das Überfahren der roten Ampel vor Gericht darstellen kann. Doch schon beim qualifizierten Rotlichtverstoß, das heißt, Sie sind angeblich später als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase über die Haltelinie gefahren, scheidet der Beweis über einen Polizisten als Zeugen meist aus. Denn ein Polizist kann meist keine exakte Messung machen, ob die Sekunde bereits tatsächlich abgelaufen war oder nicht. Zwar stellen Polizisten gerne direkt Strafzettel für einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit der Behauptung auf, die Ampel sei ja "schon lange" rot gewesen. Doch vor Gericht werden erfahrene Anwälte solche Strafzettel meist schnell beseitigen können.
Hier kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid also allemal lohnen. Für eine korrekte Messung ist es bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß zudem erforderlich, dass die Induktionsschleife, die in die Fahrbahn eingelassen ist, am richtigen Punkt verlegt wurde. Auch das ist wegen Schlamperei beim Bau nicht immer der Fall, weshalb ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch hier gute Erfolgsaussichten bietet.
Kostenlose Ersteinschätzung einholen
Auch wenn Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, muss dies angesichts der Vielzahl an Fehlerquellen nicht korrekt sein. Demnach sollten Sie die Strafen nicht einfach hinnehmen. Die Experten von myRight bieten Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Im weiteren Verlauf erhalten Sie auf Wunsch weitere Unterstützung - vom Einspruch, über die Prüfung der Bußgeldakte bis hin zur möglichen Einstellung des Verfahrens. Im Einzelfall versuchen die versierten Anwälte bei einem Rotlichtverstoß mindestens eine Verringerung der Strafe zu erreichen.
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