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Magazin Abgasskandal

So urteilt die Stiftung Warentest über den myRight Sofort-Schadensersatz im VW-Abgasskandal

Hamburg, den 29.11.2019


Betroffene des Diesel-Skandals sollten sich auch jetzt noch gegen VW zur Wehr setzen – wer weiter zögert, könnte bald das Nachsehen haben. Ansprüche müssen nämlich noch bis Ende des Jahres 2019 geltend gemacht werden. Das sieht auch die Stiftung Warentest und hat unser Angebot noch schnell unter die Lupe genommen.

Abgasskandal

Jetzt kostenlos Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Wir haben eine Lösung für jeden Betroffenen.

Die 1.000€-Aktion von myRight zeigt, eine Einzelklage gegen Volkswagen im Zuge des VW Dieselskandal hat sehr gute Erfolgsaussichten. Außerdem ist sie der schnellste Weg zur Durchsetzung Ihres VW Schadensersatz. Ist ein Fahrzeug betroffen, können sich Schummeldiesel-Käufer mit myRight vorab bis zu 1.000€ als Vorschuss auf die komplette Schadensersatzsumme sichern, wenn sie uns bis zum 13. Dezember 2019 beauftragen.

Die Auszahlung des Sofort-Schadensersatzes erfolgt, sobald ein Fall an die ausgewählten myRight Vertragsanwälte geht. Im Erfolgsfall werden die Vorauszahlung sowie eine faire Provision mit der gesamten Schadensersatzsumme verrechnet und der übrige Geldanspruch wird schnellstmöglich ausgezahlt.

Es ist noch nicht zu spät Ihren Anspruch auf Schadensersatz bei VW durchzusetzen

Die Musterfeststellungsklage ist eingereicht, die Prozesse gegen VW kommen langsam ins Rollen. Auch myRight hat mit einer Sammelklage gegen VW für über 50.000 Opfer des VW-Abgasskandals Ansprüche angemeldet und ist dabei diese gerichtlich durchzusetzen.

Doch welche Optionen haben eigentlich noch all diejenigen, die ihren Anspruch auf Schadensersatz bisher noch nicht geltend gemacht haben? Eine vermutlich allerletzte Möglichkeit gibt es noch: Alleine gegen den VW-Konzern klagen. Anwalts- und Prozesskosten müssen dann normalerweise vom Kläger vorgeschossen werden – vor allem, wenn zuvor keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.

Wir finden, jeder Geschädigte sollte die Möglichkeit haben, zu seinem Recht zu kommen. Egal ob mit Rechtsschutzversicherung oder ohne, egal ob Sie ihren Diesel noch fahren oder ihn bereits weiterverkauft haben. Deshalb bieten wir noch bis Mitte Dezember eine kostenlose und unverbindliche Prüfung Ihres Falles an.

myRight ist Marktführer für Diesel-Klagen: Die Stiftung Warentest hat uns getestet

Das Ziel von myRight ist es, allen Menschen Zugang zu ihren Rechten als Verbraucher zu geben - auch im aktuellen Fall der Thomas-Cook-Insolvenz. myRight will im Fall Thomas Cook bereits gezahlte Pauschalreisekosten für die betroffenen Kunden vom Staat zurückholen.

Mehr als 100.000 geprüfte Ansprüche, 45.000 VW-Geschädigte in unseren Sammelklagen und über 10.000 Einzelklagen mit unseren Vertragsanwälten sprechen für unseren Service. Und auch die Stiftungwarentest urteilt auf test.de tendenziell positiv und schreibt: “Jetzt kommt Myright.de mit einem neuen Angebot: Das Unternehmen finanziert Besitzern von Skandal­autos den Prozess gegen VW. Kosten­punkt: Nichts, wenn VW am Ende nicht zahlt.”

Ein Novum im Verbraucherschutz, bei dem die Durchsetzung geltenden Rechts von Anzahlungen für Anwälte und unvorhersehbaren Prozesskosten geprägt ist. Deshalb stuft test.de unsere Services als “über­legens­wertes Angebot” ein und erklärt unser Angebot würde die reelle Chance bieten, doch noch Schaden­ersatz durch­zusetzen, nachdem die Anmelde­frist für die Muster­fest­stellungs­klage gegen VW abge­laufen und für die ursprüng­liche myRight.de-Sammelklage ebenfalls keine Anmeldung mehr möglich ist.

Unser “i-Tüpfelchen” auf dem Angebot ist auch der Stiftung Warentest nicht entgangen zu sein: “Myright.de bietet sogar ‘Sofort-Schadens­ersatz’ an. Das heißt: Das Unternehmen zahlt bis zu 1.000 € Vorschuss auf den Schaden­ersatz im Voraus aus.” Auf test.de schreibt der Autor weiterhin: “Das Geld dürfen myRight.de-Kunden auf jeden Fall behalten – auch wenn die Klage am Ende doch scheitert.”

Eine ausführliche Übersichtstabelle auf test.de macht zudem deutlich, welcher Betrag unseren Kunden am Ende potentiell zusteht – abhängig von der Laufleistung und der damit verbundenen Wert­minderung des Wagens. Schummel-Diesel-Besitzer sollten trotzdem direkt auf myright.de/abgasskandal prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Wer sich rechtzeitig anmeldet, profitiert von unserem Service wie bereits über 50.0000 andere Diesel-Besitzer zuvor.

Zum kompletten Testbericht auf test.de

Achtung, Verjährung! Warum Sie noch vor Ende des Jahres 2019 aktiv werden sollten

Ständig wird im Zusammenhang des Diesel-Skandals von “Verjährung” gesprochen. Doch worum geht es das dabei eigentlich genau und wann verjähren welche Fristen? Wenn von Verjährung gesprochen wird, dann ist damit gemeint, dass der Anspruch auf Schadensersatz derer, die einen Schummel-Diesel bei VW gekauft haben, Ende 2019 verfällt. Der Grund: In Deutschland beträgt eine Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre. Das ist in § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) rechtlich so geregelt und gilt auch für die Fälle im VW-Diesel-Skandal.

Nachdem die Abgasaffäre beim Volkswagen-Konzern im September 2015 durch die Medien erstmals bekannt geworden war, wurde der als Ausgangspunkt der Verjährung der Zeitpunkt September 2015 festgelegt. Die Verjährungsfrist läuft also seit “Bekanntwerden des VW-Diesel-Skandals” und wäre also bereits am 31.12.2018 abgelaufen. Dem ist nicht so, weil diese Frist nachträglich verlängert wurde.

Den Verbrauchern wurde trotz Ablauf der drei Jahre eine Verjährung zum Ende des Jahres 2019 zugestanden, denn auch wenn das Thema medial bereits Schlagzeilen machte, informierten Autohersteller und Kraftfahrtbundesamt die Käufer mit einem offiziellen Schreiben erst viel später. Und zwar im Jahr 2016. Deshalb können VW-Kunden noch bis Ende 2019 Ansprüche auf Schadensersatz für ihren Schummel-Diesel geltend mache, beispielsweise mit der Unterstützung von myRight.

Prüfen Sie Ihre persönlichen Schadensersatzansprüche einfach unverbindlich auf der myRight Aktionsseite zum Abgasskandal und wir fordern Ihr Recht für Sie ein – einfach, transparent und ohne Kostenrisiko.

 

Bild: © Denys Rudyi – stock.adobe.com

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Jetzt kostenlos Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Wir haben eine Lösung für jeden Betroffenen.

Dennis Dieball

Dennis Dieball

Produktexperte und Head of Marketing bei myRight

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