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Magazin Abgasskandal

VW-Abgasskandal: Software-Update nach Urteil des VG Schleswig unzulässig

Hamburg, den 08.03.2023


Der VW-Abgasskandal könnte von vorne beginnen, nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig am 20. Februar 2023 entschieden hat, dass das aufgespielte Software-Update bei einem VW Golf mit dem Motor EA 189 rechtswidrig ist. Die Entscheidung dürfte sich auch auf andere Modelle der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189 übertragen lassen. Das Software-Update musste aufgespielt werden, nachdem im Herbst 2015 bekannt wurde, dass VW bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 die Abgaswerte manipuliert und unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hatte. Dadurch wurde erreicht, dass die Fahrzeuge die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand einhielten und so die Typengenehmigung erlangten. Im realen Straßenverkehr wurden die Grenzwerte für den Emissionsausstoß allerdings überschritten. Millionen betroffene Fahrzeuge mussten daraufhin in die Werkstatt, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden konnte.

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Software-Update enthält Thermofenster

 

Wie sich zeigt, ist das Software-Update aber nicht die Lösung. Denn mit dem Update wurde auch ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung aufgespielt. Ein solches Thermofenster bewirkt, dass die Abgasreinigung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor zu 100 Prozent arbeitet. Bei heißeren oder kühleren Temperaturen wird die Abgasreinigung jedoch reduziert. Das hat zur Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt. Laut VW sei ein Thermofenster aus Motorschutzgründen aber notwendig und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat das Update genehmigt, so dass es ab 2016 millionenfach installiert wurde.

 

Da die Fahrzeuge trotz des Software-Updates nach wie vor zu viel giftige Stickoxide ausstoßen, klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Freigaben des KBA und hatte Erfolg. Der EuGH hatte bereits 2022 in mehreren Verfahren entschieden, dass Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellen und auch nicht ausnahmsweise aus Motorschutzgründen zulässig sind. Dieser Rechtsprechung schloss sich das VG Schleswig nun an. Damit muss das KBA nun auch gegen VW tätig werden und auf die Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung hinwirken. Allerdings ist zu betonen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und erwartet werden muss, dass das KBA die zugelassenen Rechtsmittel einlegen wird. 

 

Noch 118 Klagen gegen VW und andere Hersteller anhängig

 

Konkret betroffen ist zunächst der VW Golf mit dem Dieselmotor EA 189. Das dürfte jedoch nur der Anfang gewesen sein. Millionen Fahrzeuge dürften nach dem Software-Update erneut mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs sein und könnten im schlimmsten Fall ihre Zulassung verlieren.

Die DUH hat bereits erklärt, dass noch 118 weitere Klagen anhängig sind – nicht nur gegen VW und ihre Konzernschwestern, sondern auch gegen Mercedes, BMW und andere Hersteller. Betroffen sind Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6a und b.

 

Anspruch auf Nachrüstung und Schadenersatz

 

Thermofenster sind weit verbreitet. Daher geht es zunächst auch nur vordergründig um Fahrzeuge des ursprünglichen VW-Abgasskandals mit dem Motor EA 189. Tatsächlich lässt sich die Entscheidung auch auf andere Motoren und Fahrzeuge anderer Hersteller übertragen. Das Urteil könnte daher nur der Anfang eines neuen Kapitels im Abgasskandal sein und Millionen Dieselfahrzeuge könnten vor einem Rückruf stehen.

 

Betroffene Fahrzeughalter hätten dann einen Anspruch auf eine entsprechende Nachrüstung, damit ihre Autos „sauber“ unterwegs sind. Die könnte sich allerdings bei vielen Modellen als problematisch erweisen. Wie der Abgasskandal bislang gezeigt hat, dürften die Fahrzeughalter aber auch Anspruch auf Schadenersatz haben.

 

EuGH-Urteil erwartet

 

Bei Schadenersatzansprüchen dürfte ein weiteres Urteil des EuGH, das Ende März erwartet wird, eine wichtige Rolle spielen. Der EuGH wird dann entscheiden, ob schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht, so wie es EuGH-Generalanwalt Rantos gefordert hat. Folgt der EuGH dem Generalanwalt, was durchaus üblich ist, müsste den Autoherstellern im Abgasskandal kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden Das würde die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auch beim Thermofenster deutlich erleichtern.

Bild: © webmetix.de – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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