PRÄAMBEL
(A) Die myRight Verbraucherrechte GmbH, Behringstr. 28a, 22765 Hamburg („Rechtsdienstleister“ oder auch “myRight”) ist ein auf die IT-basierte außergerichtliche Durchsetzung von Forderungen spezialisiertes Rechtsdienstleistungsunternehmen, eingetragen im Register für Rechtsdienstleistungen unter dem Aktenzeichen 3712E/01/0655.
(B) myRight verhilft Arbeitnehmern wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 „Vereinbarkeitsrichtlinie“ zu Ihrem Recht auf Kompensation des entstandenen Schadens gegen die Bundesrepublik Deutschland.
(C) Die Vereinbarkeitsrichtlinie verpflichtete Deutschland, bis zum 02.08.2022 sicherzustellen, dass Väter Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt des Kindes erhalten. Zusätzlich musste Deutschland sicherstellen, dass Arbeitnehmer, die Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen, eine Bezahlung oder Vergütung erhalten.
(D) Die Europäische Kommission hat wegen mangelnder Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
(E) Unter Betrachtung dieser Entwicklungen bestehen mögliche Forderungen der Arbeitnehmer gegen die Bundesrepublik Deutschland („Schuldner“) wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie.
(F) Der Kunde beauftragt myRight nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, seine Unterlagen dahingehend zu überprüfen, ob mögliche Forderungen gegen den Schuldner bestehen.
LEISTUNGEN VON MYRIGHT
myRight bietet die kostenlose Prüfung der Unterlagen des Kunden an, um festzustellen, ob aus Sicht von myRight mögliche Forderungen gegen den Schuldner bestehen.
Mit dem Klick auf den Button “Weiter”, dem Ausfüllen des Formulars auf der Webseite (Anrede, Nachname, E- Mailadresse) und dem Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen und dieser AGB registriert sich der Kunde mit seinen persönlichen Daten bei myRight.
Mit dem Klick auf „kostenfreie Prüfung beauftragen” beauftragt der Kunde den Rechtsdienstleister mit der kostenlosen Prüfung der Unterlagen.
Die Prüfung basiert auf den von dem Kunden überreichten Unterlagen.
Der Rechtsdienstleister wird den Kunden nach der Prüfung der Unterlagen sowie der sonstigen Informationen über das Ergebnis informieren.
Soweit die Prüfung eine mögliche Forderung des Kunden gegen den Schuldner bejaht, wird der Rechtsdienstleister dem Kunden einen unverbindlichen Vorschlag zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung unterbreiten.
Der Vorschlag kann insbesondere darin bestehen, die Schwestergesellschaft von myRight, mit der außergerichtlichen oder der gerichtlichen Verfolgung der möglichen Ansprüche des Kunden zu beauftragen.
Die außergerichtliche bzw. gerichtliche Verfolgung wird bei späterer Zustimmung des Kunden von dem Rechtsdienstleister oder einer anderen Schwestergesellschaft gegen eine Vergütung bzw. Erfolgsprovision erbracht. Die Einzelheiten hierzu wird myRight dem Kunden mit dem Vorschlag mitteilen.
Der Rechtsdienstleister ist ebenfalls berechtigt, dem Kunden die Verfolgung seiner Ansprüche durch eine Partnerkanzlei des Rechtsdienstleisters zu empfehlen.
Der Kunde kann sich nach Erhalt des Prüfungsergebnisses jederzeit auch gegen eine Beauftragung von dem Rechtsdienstleister, einer Schwestergesellschaft oder einer Partnerkanzlei entscheiden.
Soweit die Prüfung eine mögliche Forderung des Kunden gegen den Schuldner verneint, wird der Rechtsdienstleister dem Kunden in Textform die wesentlichen Gründe des negativen Ergebnisses mitteilen.
Diese Mitteilung eines negativen Ergebnisses wird von dem Rechtsdienstleister mit einem Hinweis verbunden, dass das negative Ergebnis andere Formen der Durchsetzung unberührt lässt.
Da die juristische Aufarbeitung der Staatshaftung sehr dynamisch ist und sich die Beurteilung der Unterlagen des Kunden auch nach Prüfung noch ändern kann, steht es dem Rechtsdienstleister frei, auch bei negativem Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt auf die möglichen Ansprüche des Kunden zurückzukommen.
MITWIRKUNG DES KUNDEN
Der Kunde versichert, dass seine Angaben, der Wahrheit entsprechen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Fehler bei den Angaben, fehlende Unterlagen oder sonstige Ungenauigkeiten zu einem vollständigen Anspruchsverlust führen können.
Etwaige Fehlangaben wird der Kunde unverzüglich berichtigen und etwaig vom Rechtsdienstleister ergänzend nachgefragte Informationen und Dokumente bereitstellen.
ERFOLGSPROVISION UND KOSTENERSTATTUNG
Die Prüfung der von dem Kunden überreichten Unterlagen ist für den Kunden kostenlos.
Ein Vorschlag des Rechtsdienstleisters bzw. einer Schwestergesellschaft zur außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Durchsetzung ist unverbindlich.
Dies gilt auch für die Empfehlung einer Partnerkanzlei
KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Kündigung durch den Rechtsdienstleister
Der Rechtsdienstleister kann diesen
Vertrag zur Prüfung der überreichten
Unterlagen ganz oder teilweise jederzeit
kündigen, soweit dies nicht zur Unzeit
gemäß § 671 Abs. 2 BGB erfolgt.
Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist und ohne wichtigen
Grund den Vertrag zur Prüfung seiner
Unterlagen jederzeit kündigen (§ 671
Abs. 1 BGB).
GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNG
Mit Blick auf Gewährleistung und Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
DATENSCHUTZ
Der Rechtsdienstleister erhebt im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses die Daten des Kunden. Der Rechtsdienstleister beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der DSGVO und des Telemediengesetzes. Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Rechtsdienstleister die Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und/oder für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
Der Kunde willigt mit seiner
Beauftragung der kostenlosen Prüfung
auch ein,
(a) seine Daten an die financialright GmbH,
eine Schwestergesellschaft des
Rechtsdienstleisters, zu übermitteln, um
den Kundenservice unter der Marke
“myRight” sowie sonstige Services
gegenüber dem Kunden zu übernehmen;
und
(b) seine Daten im Fall eines positiven
Prüfungsergebnisses seiner möglichen
Ansprüche an eine sonstige
Schwestergesellschaft des
Rechtsdienstleisters weiterzugeben, um
für den Kunden ein unverbindliches
Angebot der Rechtsdurchsetzung zu
erstellen, und
(c) seine Daten im Fall eines positiven
Prüfungsergebnisses an eine
Partnerkanzlei weiterzugeben, um eine
Beauftragung der Partnerkanzlei zu
empfehlen.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, auf Verlangen seine Rechte gemäß DSGVO mit Blick auf die von dem Rechtsdienstleister, die Schwestergesellschaften sowie die bei den Partnerkanzleien gespeicherten Daten des Kunden wahrzunehmen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Die Textform im Sinne des § 126b BGB genügt.
Zwischen den Parteien gelten ausschließlich die Bedingungen dieses Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht in diesen Vertrag einbezogen.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.