Hamburg, den 28.06.2023
Das wichtigste vorweg
- Nach ersten Untersuchungen mindestens 2 Mio. Fahrzeuge fast aller Hersteller betroffen
- Dieselbesitzer können mit durchschnittlich 1.600 – 4.800 Euro rechnen
- Anspruch besteht bis zu 10 Jahre nach dem Kauf
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil in drei Musterverfahren (Az.: VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) am 26.06.023 entschieden, dass Autohersteller grundsätzlich Schadenersatz für Dieselautos mit Abschalteinrichtung - etwa dem sogenanntem Thermofenster - zahlen müssen. Das Urteil umfasst neben dem Thermofenster auch weitere fahrlässig implementierte, unzulässige Abschalteinrichtungen.
Das Thermofenster gehört bei den meisten Herstellern zum Industriestandard. Eine Untersuchung des International Council on Clean Transportation (ICCT), in der europaweite Abgasmessungen von Dieselfahrzeugen bewertet wurden, ergab, dass 77% aller untersuchten Fahrzeuge die zulässigen NOx-Grenzwerte überschritten.
Mindestens 48 Modelle wurden sogar als „extrem“ eingestuft, was „mit ziemlicher Sicherheit“ darauf hindeutet, dass eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde1. Da in der Studie nur eine Stichprobe von Modellen und Motoren untersucht wurde, ist anzunehmen, dass insgesamt noch deutlich mehr Fahrzeuge betroffen sind.
Mindestens 2 Mio. Dieselfahrer sollten Ihre Ansprüche prüfen – VW am stärksten betroffen
Laut Zulassungsstatistik des Kraftfahrtbundesamtes sind in Deutschland alleine 2.101.786 Fahrzeuge in den “extremen” Modellgruppen zugelassen.
Es ist eine Vielzahl von Herstellern betroffen. Nach der ICCT-Studie hat die Volkswagen AG (Volkswagen, Skoda, Audi) mit bis zu 934.446 zugelassenen Fahrzeugen in den als „extrem“ eingestuften Modellgruppen die meisten Fahrzeuge in Deutschland und muss mit einer Entschädigungssumme von bis zu 4,5 Mrd. Euro rechnen. Auch Mercedes, Fiat, Opel und BMW müssen sich auf die Zahlung von hohen Entschädigungssummen einstellen.
Betroffene Hersteller
Hersteller | Zugelassene Fahrzeuge | Entschädigung |
---|---|---|
VW | 553.052 | 2.700.276.390 € |
Mercedes | 421.198 | 2.056.499.235 € |
Fiat | 203.909 | 995.585.693 € |
Audi | 193.154 | 943.074.405 € |
Skoda | 184.331 | 899.996.108 € |
Opel | 176.417 | 861.356.003 € |
BMW | 101.488 | 495.515.160 € |
Volvo | 68.592 | 334.900.440 € |
Peugeot | 51.693 | 252.391.073 € |
Hyundai | 38.568 | 188.308.260 € |
Kia | 27.184 | 132.725.880 € |
Mini | 21.378 | 104.378.085 € |
Jeep | 18.367 | 89.676.878 € |
Renault | 18.132 | 88.529.490 € |
Land Rover | 7.163 | 34.973.348 € |
Ford | 5.355 | 26.145.788 € |
Porsche | 3.929 | 19.183.343 € |
Dacia | 3.455 | 16.869.038 € |
Jaguar | 3.062 | 14.950.215 € |
Suzuki | 1.359 | 6.635.318 € |
Gesamtsumme | 2.101.786 | 10.261.970.145 |
Auswertung der Zulassungszahlen (Quelle: myRight-Untersuchung auf Basis der ICCT-Studie und Zulassungszahlen des Kraftfahrtbundesamtes)
Betroffene können mit 1600 – 4800€ Entschädigung rechnen
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs können betroffene Dieselbesitzer nun 5-15% des Kaufpreises als Schadensersatz zurückfordern. Bei einem durchschnittlichen Neuwagen-Kaufpreis von 32.550 Euro2 können Betroffene Entschädigungen zwischen 1.627 und 4.882 Euro erwarten.
Dieselfahrer sollten ihren Anspruch prüfen
"Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Ansprüche Ihres Fahrzeugs überprüfen zu lassen", empfiehlt Dr. Stefan Zimmermann, Rechtsanwalt und qualifizierte Person bei myRight. “Selbst für Fahrzeuge, die seit 2013 gekauft wurden, besteht ein Anspruch", so Zimmermann.
Dieselbesitzer können auf www.myright.de kostenlos prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und in welcher Höhe sie Entschädigung erwarten können.
Betroffene Modelle
Modell | Zugelassene Fahrzeuge | Untersuchte "extreme" Motoren |
---|---|---|
VW Golf | 303.350 | Golf 1.6L und 2L |
VW Tiguan | 237.107 | Tiguan 2L |
Fiat Ducato | 199.117 | Fiat Ducato 3L |
Skoda Octavia | 184.331 | Skoda Octavia 1.6L |
Mercedes V-Klasse | 125.456 | Mercedes V250 Bluetec 2.1L |
Mercedes E-Klasse | 123.275 | Mercedes Classe E 220 2.1L, Mercedes E250 2.1L |
Opel Zafira | 113.924 | Opel Zafira 2L |
BMW X5 | 101.488 | BMW X5 3L |
Audi A4 | 97.578 | Audi A4 2L |
Audi A6 | 91.576 | Audi A6 3L |
VW Passat | 86.282 | Passat 2L |
Auswertung der Zulassungszahlen (Quelle: myRight-Untersuchung auf Basis der ICCT-Studie und Zulassungszahlen des Kraftfahrtbundesamtes)
Wir stellen Journalisten gerne weitere Daten mit allen betroffenen, untersuchten Modellen und Zulassungszahlen zur Verfügung, um eine umfassende Analyse und Auswertung zu ermöglichen. Bitte wenden Sie sich an unsere Pressestelle, um Zugang zu diesen Daten zu erhalten.
[1]Quelle: ICCT-Studie
[2]Quelle: Statista
Bild: © Torkhov – stock.adobe.com
Über myRight
myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.
myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.