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Bild: © Ralf Geithe – stock.adobe.com

Pressemitteilung

myRight verklagt Bundesregierung wegen Thomas Cook- Immer noch keine Zahlungen an die Betroffenen!

Hamburg, den 17.12.2019


Das wichtigste vorweg

  • Die Bundesregierung ist spätestens seit dem 1. November zur Entschädigung derThomas Cook-Geschädigten verpflichtet.
  • Sie hat nicht in einem Fall bezahlt, selbst nachdem sie vor knapp einer Woche eineZahlung an die Geschädigten in Aussicht gestellt hat
  • Die Ankündigung der Bundesregierung, die Geschädigten der Thomas Cook-Pleiteauszahlen zu wollen, entfaltet keinerlei rechtliche Ansprüche für die Betroffenen.

Der Online-Rechtsdienstleister myRight verklagt die Bundesregierung auf Auszahlung von Entschädigungen in Zusammenhang mit dem insolventen Reisekonzern Thomas Cook. In der Musterklage von myRight geht es um zwei Reisende, die seit Wochen auf ihr Geld warten. Der Kabinettsbeschluss über die angedachte Entschädigung der Thomas Cook-Reisenden ist ohne rechtlichen Wert, denn er erfolgte ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Bereits am 6. November 2019 hatte myRight Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aufgefordert, sich für die Geschädigten der Thomas Cook-Pleite einzusetzen und für eine zügige Entschädigung zu sorgen. Die Bundesregierung hat mit einem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch, 11. Dezember, geantwortet, jedoch ohne den Reisenden verbindliche Zusagen zu machen.

Die von der Thomas Cook-Pleite betroffenen Reisenden haben einen vollständigen und zeitnahen Anspruch auf Entschädigung. Das bestimmt die Pauschalreiserichtlinie, die die Bundesregierung jedoch nie entsprechend umgesetzt hat. Vielmehr sind Reisende in Deutschland nur bis zu einer maximalen Haftungshöhe von 110 Millionen Euro geschützt – viel zu wenig, wie die Pleite des Milliarden-Konzerns Thomas Cook gezeigt hat. Und nicht einmal die 110 Millionen Euro sind bis heute ausgezahlt worden. Denn zum einen hat bereits die Rückholaktion der Urlauber über 80 Millionen Euro verschlungen, so dass überhaupt nur noch 30 Millionen Euro zur Entschädigung der Reisenden übrigbleiben. Aber selbst diese 30 Millionen Euro sind von der federführenden Zurich-Versicherung bis heute nicht ausgezahlt worden.

Hätte die Bundesregierung aber die Regelungen der Pauschalreiserichtlinie ordnungsgemäß umgesetzt, wären alle Geschädigten – wie etwa in anderen Ländern wie Großbritannien – schon lange entschädigt worden

Wenn ein EU-Land, wie hier Deutschland, EU-Richtlinien nicht ordnungsgemäß umsetzt, besteht nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Schadensersatzanspruch der geschädigten Bürger gegen ihren Staat. Dieser Anspruch steht den Thomas Cook-Geschädigten spätestens seit dem 1. November 2019 gegen die Bundesregierung zu und ist weder bis heute erfüllt worden, noch gibt es einen verbindlichen Fahrplan, wann die Geschädigten mit einer Auszahlung rechnen können.

Verbraucherschutz muss umgehend umgesetzt werden

Geht es nach der Bundesregierung, sollen die Verbraucher jetzt weiter abwarten. Die Bundesregierung versucht sich so einen zinslosen Kredit bei den Bürgern auf unbestimmte Dauer zu verschaffen.

Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung bei myRight und Gründer erklärt: “Was würde wohl passieren, wenn die Reisenden den Spieß umdrehen und morgen einfach ihre Steuerzahlungen auf einen unbestimmten Tag in die Zukunft – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – verschieben würden? Richtig, der Staat würde mit allen Mitteln seine Rechte durchsetzen.“ Und weiter: “myRight steht für Gerechtigkeit im Verhältnis zwischen Bürgern und Verbrauchern sowie auf der anderen Seite Unternehmen und Staat. Und die beharrliche Weigerung des Staates, den tausenden von Familien jetzt ihre verdiente, volle Entschädigung nicht einmal bis Weihnachten auszuzahlen, ist zutiefst ungerecht und das werden wir beenden.“

Wie myRight jetzt den Geschädigten hilft

Die Einforderung und Abwicklung der Entschädigungszahlungen sind für alle Betroffenen denkbar nervenaufreibend und zeitaufwendig. Hier hilft myRight, indem Betroffene einfach und schnell Ihre Ansprüche auf myRight.de anmelden können. myRight wickelt dann alles bis zur Auszahlung ab.

Für Kunden mit Rechtsschutzversicherung sowie für myRight-Premiumkunden ist der Service kostenlos. Für alle anderen Kunden fällt für die Abwicklung eine geringe Transaktionsgebühr an.

Bild: © Ralf Geithe – stock.adobe.com

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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