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Bild: © Lukas Gojda – stock.adobe.com

Pressemitteilung

myRight reicht erste Sammelklagen gegen Audi ein – Streitwert, mehr als 77 Millionen

Hamburg, den 01.11.2018


Der Rechtsdienstleister myRight, Erfinder der VW- Sammelklage im Abgasskandal, reicht heute am Landgericht Ingolstadt die erste Sammelklagen ein, die sich konkret gegen Audi richtet. Zugleich ist dies der erste Schritt einer Klageserie, die sich morgen am Landgericht Frankfurt fortsetzt. In den kommenden Wochen werden die Ansprüche der vom VW-Konzern Geschädigten an weiteren Gerichten geltend gemacht.

Mit der beim Landgericht Ingolstadt eingereichten Klage, bündelt myRight die Schadensersatzansprüche mehrerer tausend Audi-Kunden. Die Ansprüche sind gerichtet auf die Erstattung des Kaufpreises plus Zinsen. Insgesamt handelt es sich um einen Streitwert von über 77 Millionen Euro. Damit will man Zug um Zug gegen die Rückgabe, der mit Schummelsoftware ausgestatteten Dieselfahrzeuge der Marke Audi, vorgehen.

Weitere Klagen werden in den kommenden Wochen folgen. Morgen bereits die nächste am Landgericht Frankfurt. Dies soll eine Signalwirkung in Bezug auf die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale aussenden. Bereits im September hatte der Deutsche Juristentag, das wichtigste Gremium aller deutschen Richter, Anwälte, Rechtswissenschaftler und Staatsanwälte, festgestellt: „Die Musterfeststellungsklage ist als unzureichend abzulehnen“. Zugleich wurde die Bündelung von Ansprüchen, wie sie myRight umsetzt, befürwortet („Die privatautonome Bündelung von Ansprüchen im Wege der objektiven Anspruchshäufung nach Abtrettung sollte weiter erleichtert werden.“) Anders als die Musterfeststellungsklage handelt es sich bei den myRight-Sammelklagen um echte Zahlungsklagen. Die Sammelkläger sind zudem von allen Prozesskostenrisiken befreit, die allein myRight trägt und im Gegenzug eine Erfolgsprovision erhält.

myRight-Gründer Jan-Eike Andresen: „Unterm Strich bringt die Musterfeststellungsklage Verbraucher nicht ins Ziel, denn die Verbraucherzentralen können mit der MFK keinen Zahlungstitel erstreiten. Deshalb muss jeder Verbraucher nach der MFK auf eigene Kosten und Risiken in Höhe bis zu 12.000 EUR VW verklagen. Das kann sich kein Verbraucher leisten. Die Politik mogelt den Menschen vor, die MFK würde den Weg zur Gerechtigkeit bereiten. Dabei ist die MFK eine Sackgasse, aus der Verbraucher nur durch die Übernahme von hohen Prozesskostenrisiken herauskommen. Auf den Schummeldiesel folgt die Schummelklage, die Dieselfahrer müssen zum zweiten Mal politisches Versagen ausbaden.“ Bei einem freien Haushaltsnettoeinkommen in Deutschland in Höhe von 350 Euro pro Haushalt, müsste eine Familie über drei Jahre sparen, um sich eine VW-Klage leisten zu können.

Über 40.000 Menschen haben sich bei den myRight-Sammelklagen angemeldet, über 20.000 Ansprüche liegen bereits zur Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig. Schon im Dezember soll das Oberlandesgericht Braunschweig über die myRight-Musterklage verhandeln; es wäre das erste Urteil von einem Oberlandesgericht zur Frage der Haftung von VW als Hersteller im Abgasskandal.

financialright GmbH
Friedrichstraße 191
10117 Berlin

Pressekontakt
Engel International Communications GmbH Christoph Hahn
+49 30 36 435117
+49 1520 378266
www.engelpr.de

Bild: © Lukas Gojda – stock.adobe.com

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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