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Bild: © financialright GmbH

Pressemitteilung

Landrichter hinterfragt Dieselurteil des BGH und ruft EuGH an: Nutzungsersatz erneut auf dem Prüfstand

Hamburg, den 26.06.2020


Das wichtigste vorweg

  • Landrichter legt myRight Dieselfall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor
  • Vereinbarkeit der Anrechnung gefahrerer Kilometer (Nutzungsersatz) zu Lasten der Verbraucher mit EU-Recht auf dem Prüfstand
  • Unabhängigkeit deutscher Gerichte im Dieselskandal überraschend in Frage gestellt

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Mai 2020 hinterfragt ein Richter am Landgericht Erfurt, ob die Anrechnung der gefahrenen Kilometer auf den Kaufpreis (auch Nutzungsersatz genannt) mit EU-Recht vereinbar ist. Ferner will der Richter überprüft haben, ob die deutschen Gerichte unabhängig genug für die Aufarbeitung des VW-Dieselskandals arbeiten können. Er ruft den EuGH zur endgültigen Klärung an.

Bis heute kämpfen noch tausende Käufer manipulierter Dieselfahrzeuge vor deutschen Gerichten um Entschädigung. So auch die Klägerin, die mit Unterstützung der myRight Vertragsanwälte der Kanzlei Lenuzza am Landgericht Erfurt gegen die Volkswagen AG vorgeht und auf Schadenersatz im Dieselskandal besteht (Aktenzeichen 8 O 1045/18).

Nach BGH-Grundsatzurteil: Dieselskandal landet vor dem EuGH

Ende Mai hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Vorgehen von Volkswagen beim Motor EA 189 als vorsätzlich sittenwidrige Schädigung darstellt einen Anspruch aus §826 BGB begründet. Demnach wurde der Käufer schon beim Kauf getäuscht und kann daher die Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges verlangen. Allerdings muss sich der Kauf die Nutzung des Fahrzeugs in Form der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Dadurch wird der Schadensersatzanspruch kleiner.

Genau dies ist nach Auffassung des Richters am Landgericht Erfurt Dr. Martin Borowsky möglicherweise europarechtswidrig (Beschluss vom 15.6.2020): Ein solcher Vorteilsausgleich laufe darauf hinaus, dass die Betrüger um so weniger Sanktionen zu befürchten haben, je länger sich der anschließende Rechtsstreit hinzieht. „Mithin könnte ein starker Anreiz entstehen, die Rechtsverletzung gleichwohl zu begehen und die Anspruchserfüllung ungehörig zu verzögern", heißt es im entsprechenden Vorlagebeschluss. Das verstoße gegen den Effektivitätsgrundsatz der EU und obendrein die EU-Grundrechtecharta. Sven Bode, Geschäftsführer von myRight, geht noch einen Schritt weiter, denn es geht um mehr als eine mögliche Verzögerung des Rechtsstreits wie im Vorlagebeschluss beschrieben: “Durch den Abzug des Nutzungsersatz gibt der BGH Herstellern den Anreiz, ihren Betrug solange wie möglich zu vertuschen und möglichst  lange mit ihrer Täuschung unentdeckt zu bleiben„, so Bode. Er fügt hinzu: „Es sei daran erinnert, dass es Behörden in den USA waren, die den Betrug aufgedeckt hatten – VW hat bislang wenig aktiv zur Aufklärung des Dieselskadals beigetragen.

myRight vertritt im Dieselskandal tausende Geschädigte in Einzel- und Sammelklagen und stimmt sich dabei mit vielen anderen Klägeranwälten ab, um so die Interessen der Geschädigten bestmöglich für alle durchzusetzen. So auch in diesem Fall. Nachdem sich das Thema Nutzungsersatz in diesem Verfahren sichtbar zuspitzte, hatte myRight die Kundin den Schadensersatz für das streitgegenständliche Fahrzeug vorab ausgezahlt. Somit wurde verhindert, dass Volkswagen den Kläger vorzeitig aus dem Verfahren kauft – ein Ansatz der regelmäßig von großen Unternehmen vor wichtigen Gerichtsentscheidungen zu sehen ist. So wohl auch in hier: VW verzögerte zunächst die Vorlage, Ende März nahmen dann elf Kunden ihre Klagen gegen den Autokonzern zurück - nicht dagegen die von myRight unterstützte Klägerin.

Berechnung des Nutzungsersatzes steht erneut zur Disposition

„Wir begrüßen, dass die Frage des Nutzungsersatzes jetzt noch einmal vom EuGH geprüft wird”, erklärt Sven Bode, Geschäftsführer von myRight. Die Entscheidung dazu vom BGH dazu war so nicht zwingend und hatte auch viele Anwälte überrascht. myRight hält darüber hinaus die von den Gerichten verwendete Formel für die  Berechnungen des Nutzungsersatzes für falsch. „Gebrauchtwagenkäufer werden durch die gerichtliche Praxis bei der Bestimmung des Nutzungsersatzes systematisch benachteiligt” meint Bode. Ob dieser Aspekt beim EuGH auch noch berücksichtigt wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Darüber hinaus stellt Richter Dr. Borowsky überraschend die Frage, nach der Unabhängigkeit der Gerichte in Deutschland. Neben dem Verweis auf allgemeinere Aspekte ging er im Dieselskandal auch auf Konkretes ein. So hatte der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden in einem Rundschreiben an alle OLG Präsidenten offensichtlich angeregt zu prüfen, ob die Bearbeitung zurückgestellt werden kann. Sollten Gerichte die Fallbearbeitung tatsächlich zurückstellen, würde dies wiederum – solange der Nutzungsersatz tatsächlich abgezogen wird – die Verbraucher durchweg belasten: Ihr Schadensersatzanspruch würde während dieser Zeit weiter sinken. An dieser Stelle sieht myRight deshalb auch die Politik gefordert. „Es Aufgabe der Politik, die Gerichte in Deutschland mit ausreichend Personal und Ressourcen auszustatten, so dass diese ihre Arbeit auch effizient leisten können, “sagt Bode und ergänzt, „Dies ist umso wichtiger, da der VW-Skandal leider nicht der letzte Skandal mit Massenwirkung war.”

Bild: © financialright GmbH

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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