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Bild: © financialright GmbH

Pressemitteilung

Gericht wirft VW Rechtsmissbrauch vor - myRight-Klage vor dem EuGH geht weiter

Hamburg, den 31.05.2021


Das wichtigste vorweg

  • Die Rechtsprechung des BGH verringert seit 2020 den Schadensersatz im Dieselskandal zu Lasten der Geschädigten durch Anrechnung der Nutzung der Fahrzeuge.
  • myRight will zugunsten seiner Kunden diese Verringerung des Schadensersatzes vor dem EuGH überprüfen lassen und unterstützt das Verfahren einer Klägerin vor dem LG Erfurt, in dem die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Anrechnung dem EuGH vorgelegt wurde.
  • VW versucht eine Entscheidung durch Zahlungen an die Klägerin in diesem Ausgangsverfahren zu verhindern.
  • Das LG Erfurt hält dieses Vorgehen von VW für rechtsmissbräuchlich und stellt fest, dass VW durch dieses Verhalten das Vertrauen in die Justiz und Rechtsstaatlichkeit untergräbt.
  • Um VW mit seiner Strategie nicht davonkommen zu lassen, hält die Klägerin zusammen mit myRight trotz Zahlung am Klageantrag fest und besteht weiterhin darauf, dass diese wichtige Frage vom EuGH für alle Verfahren gegen VW geklärt wird.

Zum Hintergrund:

VW und andere Fahrzeughersteller profitieren im Dieselskandal massiv vom Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Mai 2020: Durch die Anrechnung der sogenannten Nutzungsentschädigung, d.h. der Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer, wird dem Autohersteller ein entscheidender Anreiz gegeben, die Aufdeckung der Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen sowie entsprechende Klagen zu verschleppen und so die Entschädigungen der Kläger erheblich zu vermindern.

Da myRight davon ausgeht, dass diese Rechtsprechung des BGHs gegen europarechtliche Grundsätze verstößt, versucht myRight diese Frage für alle Verfahren von dem EuGH klären zu lassen. Es besteht für Fahrzeughersteller ein starker Anreiz, die Anspruchserfüllung unnötig zu verzögern und macht zukünftige weitere Rechtsverletzung für VW sehr attraktiv.

Da VW eine europäische Klärung der Anrechnung scheut, versucht VW, das Ausgangsverfahren vor dem LG Erfurt durch Zahlung sämtlicher geltend gemachter Schadensersatzansprüche ohne Anrechnung der Nutzungsentschädigung sowie erheblicher Zinszahlung zu erledigen, bevor der EuGH zu der Frage ausführlich Stellung nehmen kann. Dies bedeutet im Klartext, VW will auf Kosten aller Verbraucher eine einzelne Klägerin angemessen entschädigen, um einem für die Verbraucher positiven Urteil des EuGH aus dem Weg zu gehen.

Das Landgericht Erfurt hält dieses Verhalten von VW für rechtsmissbräuchlich. Es stellt in seinem Beschluss v. 20.04.2021 , Az. 8 O 1045/18 ausdrücklich fest:

“Die Beklagte verstößt mit ihrem Vorgehen zudem gegen das grundlegende Gebot von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Ihr Versuch, unter Umgehung der zur Verfügung stehenden prozessualen Mittel eine Fortsetzung des Prozesses zu verhindern, um so den Europäischen Gerichtshof um seine bevorstehende Antwort zu bringen, ist in Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände des vorliegenden Einzelfalls als rechtsmissbräuchlich anzusehen.”

und weiter:

“Das Vorgehen der Beklagten geht zu Lasten der Rechtssicherheit und ist geeignet, das Vertrauen in die Justiz - ein wesentliches Element des, aktuell in Europa gefährdeten, Rechtsstaatsprinzips - zu untergraben.”

Das LG Erfurt kommt daher zu dem eindeutigen Entschluss:

“Das Ausgangsverfahren ist nicht beendet. Die Antworten des Europäischen Gerichtshofes sind entscheidungserheblich.”

“Wir sind der festen Überzeugung, dass der Beschluss des LG Erfurt zutreffend ist.” meint Dr. Sven Bode, Geschäftsführer bei myRight. “myRight wird weiterhin dafür kämpfen, dass der EuGH die zu Lasten der geschädigten Verbraucher gehende Rechtsprechung des BGH aus europarechtlicher Sicht überprüft. Die geschädigten Verbraucher müssen von Fahrzeugherstellern gerecht entschädigt werden.”

Dr. Stefan Zimmermann, Rechtsanwalt und Qualifizierte Person bei myRight, ergänzt: “Interessant für alle Geschädigten ist ferner, dass das LG Erfurt die Frage der Staatshaftung in den Raum stellt.”

So heißt es in dem Beschluss wörtlich:

“Sollte eine Nutzungsentschädigung europarechtlich unzulässig sein, könnte ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht den Weg für zahlreiche Staatshaftungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnen…”

“Sofern der BGH die Frage nach der Anrechnung der Nutzung dem EuGH hätte vorlegen müssen, hätten also womöglich auch die bereits entschädigten VW-Fahrer gegen den Staat Ansprüche auf erhebliche Nachzahlungen bis zur Höhe des Kaufpreises.” erläutert Dr. Zimmermann.

Zum vollständige Beschluss des LG Erfurt

Bild: © financialright GmbH

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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