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Bild: © weyo – stock.adobe.com

Pressemitteilung

Durchbruch im VW-Abgasskandal: BGH bestätigt sittenwidrige Täuschung, Volkswagen muss Dieselkäufer entschädigen

Hamburg, den 25.05.2020


Das wichtigste vorweg

  • Verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt sittenwidrigen Betrug durch Volkswagen (VW)
  • 50.000 Kunden im Abgasskandal: myRight erwirkt Meilenstein für geschädigte VW- Kunden im Dieselskandal
  • myRight ist am Ziel: VW muss Dieselfahrzeuge zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

myRight hat für zehntausende Verbraucher einen wichtigen Meilenstein in der Aufarbeitung des Dieselskandals erreicht. Nach dem Hinweis vom 5. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im VW-Abgasskandal erstmals ein Urteil gesprochen (Az. VI ZR 252/19). Damit hat myRight als Online-Rechtsdienstleister einen wichtigen Etappensieg in der Aufklärung des Abgasskandals erreicht. Das Urteil lässt sich womöglich auch auf zahlreiche weitere Dieselmodelle anderer Marken übertragen.

myRight vertritt im Dieselabgasskandal ca. 50.000 Kunden gegen die Volkswagen AG in mehreren Sammelklagen. Daneben hat myRight eine Vielzahl von Muster- und Einzelklagen vor verschiedenen Gerichten in Deutschland auf den Weg gebracht, um endlich eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen im Abgasskandal zu erreichen. Das ist nun vor dem höchsten deutschen Gericht gelungen: VW-Kunden steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadensersatz zu. 

Verhandelt wurde über eine Klage des myRight-Kunden Herbert Gilbert, die von myRight Vertragsanwälten geführt wird. myRight hat den Fall als Prozessfinanzierer bis vor den BGH getrieben, da der Kläger sich über myRight angemeldet hatte. Die Kanzlei Goldenstein & Partner aus Potsdam hat den Fall übernommen. So war es dem Einzelkläger möglich, bis vor den BGH zu ziehen und ein Grundsatzurteil zu erwirken, dass auch über seinen eigenen Fall hinaus eine zentrale Bedeutung im weiteren Verlauf des Dieselskandals haben wird. 

In dem Verfahren ging es um Schadensersatzansprüche des Autokäufers Gilbert, der wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in seinem Diesel den kompletten Kaufpreis von VW zurückverlangt. Den Gebrauchtwagen, einen VW Sharan 2.0 TDl match, der mit einem 2,0- Liter Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist, erwarb der Kläger am 10. Januar 2014 zum Preis von 31.490,- € von einem Autohändler. 

Kläger Gilbert erklärte gegenüber myRight, dass er sich ein Urteil erhoffe, dass dem Rechtsempfinden der Menschen entspricht und kein Urteil, das einen Betrug im Nachhinein legalisiert. Das dürfte mit dem Richterspruch heute gelungen sein. Laut BGH muss VW Herbert Gilbert nun 25.626,10 € Schadensersatz zug um zug erstatten – inklusive Zinsen ab November 2017. Das Urteil lässt sich auf gebrauchte Fahrzeuge wie Neuwagen anwenden und wird deutschen Gerichten zur Orientierung dienen.

Kunden werden entschädigt, Nutzungsabzug bleibt aber zulässig

Es ist zwar bedauerlich, dass die Nutzungsentschädigung vom eigentlichen Kaufpreis des Wagens abgezogen wird, über die genaue Höhe müssen die einzelnen Gerichte aber selbst entscheiden. 

Der Nutzungsersatz wird auf Basis der vom Kläger mit dem Wagen gefahrenen Kilometern bestimmt: Hat ein gebrauchtes Auto also beispielsweise 150.000 Kilometer zurückgelegt und wird von einer Maximalleistung von 300.000 Kilometern ausgegangen, so wird eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. VW muss dem Kläger folglich die Hälfte des Kaufpreises seines Fahrzeugs erstatten. Im Gegenzug muss der Kläger sein Auto an den Hersteller zurückgeben. 

Dr. Sven Bode, Geschäftsführer von myRight, erklärt: “Wir begrüßen die Ausführungen des Gerichts, das die Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen durch den Volkswagen Konzern als sittenwidrig eingestuft hat. Leider müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass dem Kläger die sog. Nutzungsentschädigung von seiner Schadensersatzzahlung abgezogen wird.” Volkswagen hatte zuvor stets bestritten, dass ihren Dieselkunden durch die unzulässige Abgastechnik überhaupt ein Schaden entstanden sei. “Das BGH-Urteil ist somit auch eine schallende Ohrfeige für VW” ergänzt Bode. 

Insgesamt dürften sich Verbraucher, die etwa nach Ablehnung des VW-Vergleichsangebotes in der Musterfeststellungsklage an eine Einzelklage denken, durch das heutige Urteil weiter ermutigt fühlen. “Wer im Abgasskandal jetzt noch eine Klage gegen den Volkswagen Konzern anstrebt, hat gute Aussichten auf eine schnelle Lösung”, ist sich Sven Bode sicher. Offen bleibt aber erst einmal noch die Frage des Verjährungseintritts. 

Das Urteil ist für viele Dieselfälle eine wichtige Weichenstellung. Um alle Rechtsfragen abschließend zu klären haben die BGH-Richter für Juli schon drei weitere Verhandlungen zum Thema Dieselgate angesetzt – und weitere sollen folgen. 

Dieselskandal 2.0: BGH und EuGH stärken Rechte der Verbraucher

Dass der BGH mit seiner Haltung gegenüber dem Automobilhersteller nicht alleinsteht, zeigt sich in der vergangenen Woche auch schon am EuGH. Das Schlussplädoyer der Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte die Haltung des EuGH dargelegt, dass Abschalteinrichtungen, die lt. Hersteller dem Motorschutz dienen, nur in sehr engem Rahmen erlaubt sind. VW verstieße mit der Begründung den Verschleiß zu verzögern gegen Europäisches Recht. 

Verbraucher erhalten im Abgasskandal also von den höchsten juristischen Instanzen Rückendeckung und weitreichende Entschädigungen. 

Das heutige Urteil kann noch weitreichendere Folgen haben, wenn Gerichte sich mit weiteren Motortypen von Volkswagen und anderen Herstellern beschäftigen. Experten gehen davon aus, dass viele der angeblich den Motor schonenden Abschalteinrichtungen nicht den EU- Vorgaben entsprechen. Somit könnten für die Automobilindustrie weiter Klagen in Milliardenhöhe anstehen.

Bild: © weyo – stock.adobe.com

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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