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Bild: © SFIO CRACHO – stock.adobe.com

Pressemitteilung

"Adhoc-Initiative Legal Tech" fordert digitalere Justiz, auch wegen der Corona-Virus-Pandemie

Hamburg, den 27.03.2020


Das wichtigste vorweg

  • Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bei Gerichten aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in absehbarer Zeit nicht zu erwarten
  • Eindämmung der Pandemie sollte aktuell auch im Justizsystem Priorität haben
  • Konkrete Maßnahmen gefordert, um kurzfristig das Funktionieren der Justiz aufrechtzuerhalten
  • Langfristige Chance auf Ankunft der deutschen Justiz im digitalen Zeitalter

In einer gemeinschaftlichen Initiative haben sich sieben LegalTech-Unternehmen und -Kanzleien aus Deutschland heute mit einem offenen Brief an die Justizministerien der Länder sowie die Land- und Amtsgerichte gewandt. Das Vollständige Schreiben haben wir an dieser Stelle noch einmal als Pressestatement im Namen von myRight als Marke der Financialright GmbH für Sie veröffentlicht:

Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft | helpcheck GmbH | Flightright GmbH | Financialright GmbH | LexFox GmbH
(wenigermiete.de) | JBB Rechtsanwälte | Mauser Rechtsanwälte


Adhoc-Initiative Legal Tech
c/o LexFox GmbH
Paul-Lincke-Ufer 8c
10999 Berlin

Offener Brief
An die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sowie
die Präsidentinnen und Präsidenten der Land- und Amtsgerichte

Berlin, 27. März 2020

Sofortige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir befinden uns alle gemeinsam aufgrund der Corona-Krise in einer besonderen, herausfordernden Situation. Wir alle sind – auch und vor allem – in den nächsten Monaten an einer geordneten und funktionierenden Rechtspflege interessiert. Das gilt nicht nur für die Absender dieses Briefes, sondern wir können vermutlich für alle diejenigen sprechen, die heute oder morgen Bedarf an einer funktionierenden Rechtspflege haben.

Daher möchten wir, Legal Tech-Unternehmen und Legal Tech-Kanzleien aus Deutschland, uns mit folgendem Appell an Sie richten:Bitte sorgen Sie als Ministerinnen und Minister, Präsidentinnen und Präsidenten, Direktorinnen und Direktoren der Gerichte dafür, dass...

1. ..ab sofort mündliche Verhandlungen nur noch in absoluten Notfällen anberaumt werden und Richterinnen und Richter – falls möglich – flächendeckend die Möglichkeiten nach § 495a ZPO (Streitwert unter 600 Euro) nutzen.

2. ...Richterinnen und Richter so schnell wie möglich flächendeckend die Möglichkeiten der Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nutzen können (§ 128a ZPO) – und (im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit) dazu ermutigt werden, auf diese Alternativlösung auszuweichen.

Von den hier angesprochenen Justizministerinnen und Justizministern, Justizsenatorinnen und Justizsenatoren wünschen wir uns die Zurverfügungstellung von Mitteln, damit die Justiz ihrer Aufgabe nachkommen kann.

Zu Erstens:

Noch am Freitag, 20. März 2020, fanden in ganz Deutschland weiterhin Gerichtstermine statt, als sei die Corona-Krise nicht existent.
Ein Beispiel aus eigener Anschauung: Ein Richter am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hält eine mündliche Verhandlung über eine Mieterhöhung ab: ohne geöffnete Fenster, dafür mit voller Wartebank. Auch er würde den steigenden Druck wahrnehmen, Verhandlungen abzusagen. Er hätte auch gelesen, dass 15 Minuten mit einem Corona-Infizierten in einem Raum für eine Ansteckung genügen würden. Dennoch seien ihm besonders die Wochen vor Ostern sehr wichtig, weil er da so viele Termin habe. Derselbe Richter hatte auch noch für diese Woche (Kalenderwoche 13/2020) Gerichtstermine anberaumt.

Die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut. Aber die Eindämmung der Pandemie geht eindeutig vor. Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen zu Gebote stehen, und sorgen Sie dafür, dass mündliche Verhandlungen ab sofort nur noch in absoluten Notfällen stattfinden!

Zu Zweitens:

Wir haben mit § 128a ZPO schon seit 2013 die gesetzliche Grundlage für Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 20. Dezember 2019 ein Pilotprojekt gestartet, bei dem seither ausgewählte Verfahren per Videokonferenz verhandelt werden. Flightright ist als Legal Tech-Unternehmen am Pilotprojekt beteiligt, und das Fazit nach den ersten Monaten ist positiv.

Frank Richter, Vizepräsident des Amtsgerichts Frankfurt am Main, sieht im Pilotprojekt eine große Chance: „Justiz muss die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. Wir freuen uns, dass wir beim Amtsgericht Frankfurt am Main als eines der ersten Gerichte in der Bundesrepublik für Fluggastrechteverfahren diese neuen Möglichkeiten der Zivilprozessordnung nutzen können.“

Auch am Berliner Sozialgericht gibt es bereits die technischen Voraussetzungen, Verfahren digital zu führen. Sicher gibt es auch andere Pilotgerichte in Deutschland. Die Nutzung dieser zeitgemäßen Verfahrensart ist aber noch nicht weit verbreitet. Entweder, weil es den Gerichten an technischer Ausstattung mangelt und/oder, weil Richterschaft und Anwaltschaft die Bereitschaft zur Nutzung fehlt.

LexFox (wenigermiete.de) stellt beispielsweise seit mehr als einem Jahr bei Amtsgerichten in ganz Deutschland standardmäßig Anträge nach § 128a ZPO. Noch kein einziger Amtsrichter gab einem solchen Antrag bislang statt. An der technischen Ausrüstung scheitert es jedenfalls nicht immer. Nach unserer Kenntnis ist in jedem Amtsgericht Berlins wenigstens ein Saal für elektronische Verhandlungen ausgestattet. Im Amtsgericht Neukölln sind es sogar zwei, die erst im Jahr 2019 hierfür hergerichtet wurden.

Im Übrigen möchten wir anregen, zu prüfen, ob in Zeiten der Krise nicht auch ZPO-konform und pragmatisch auf Cloud-basierte kostenlose Standardsoftware (es gibt inzwischen auch Video-Software, die aus Deutschland kommt und mit den Vorgaben der DSGVO übereinstimmt, das gleiche gilt für Software, über die Dokumente ausgetauscht werden können, ebenfalls unter Beachtung der DSGVO) ausgewichen werden kann und bestehende Hardware (Laptop/Tablet/Phone) zum Einsatz kommen könnte.

Es ist bereits heute absehbar und wahrscheinlich, dass eine Rückkehr in den „Normalbetrieb“ bei Gerichten in den nächsten Wochen – ja Monaten – nicht zu erwarten sein wird. Um einen Stillstand der Rechtspflege zu verhindern, sehen wir es als zwingend und dringend geboten an, dass Sie jetzt sofortige Maßnahmen in die Wege leiten, damit die Richterinnen und Richter in Deutschland nicht nur die technischen Möglichkeiten des § 128a ZPO erhalten, sondern von diesen Möglichkeiten auch regelmäßig Gebrauch machen.

Lassen Sie uns abschließend sagen: Wir haben hohen Respekt vor den Richterinnen und Richtern, die in dieser schwierigen Zeit versuchen, das Beste aus der noch nie dagewesenen Situation zu machen. Unser Bestreben ist, ihre Arbeit zu unterstützen, damit die Rechtsuchenden in Deutschland mit ihren Begehren nicht in einen Corona-Winter geschickt werden.

Das Schreiben wurde Unterzeichnet von:

Dr. Daniel Halmer
(Lexfox GmbH,
wenigermiete.de)


Dr. Philipp Kadelbach
(Flightright GmbH)


Dr. Sven Bode
(Financialright GmbH)


Peer Schulz
(helpcheck GmbH)


Markus Hartung
(Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft)


Sebastian Biere
(JBB Rechtsanwälte)


Thomas Mauser
(Mauser Rechtsanwälte)

Bild: © SFIO CRACHO – stock.adobe.com

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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