Hamburg, den 14.02.2020
Eigentlich sollte die Musterfeststellungklage von Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und ADAC den vom Dieselskandal betroffenen Verbrauchern besser zu ihrem Recht verhelfen. Doch für viele der Teilnehmer kam heute alles anders.
Der VerbraucherzentraleBundesverband (vzbv) und der Volkswagen-Konzern (VW) ließen ihre Kunden im Regenstehen. myRight hilft betroffenen Verbrauchern mit einem Angebot, von dem sie nurprofitieren können - ohne sich von der Musterfeststellungklage abmelden zu müssen.
myRight hat den besseren Deal für Verbraucher
Das Angebot an die Diesel-Käufer in der Musterfeststellungsklage gestaltet sich wie folgt:myRight zahlt bei Beauftragung bis zu 2.000 EUR Sofortentschädigung an die betroffenenVerbraucher. Darüber hinaus fordert myRight die volle Kaufpreisrückzahlung von VW.
Das einzige was Betroffene zunächst tun müssen, ist sich auf der Internetseite myright.de für den Service vorzuregistrieren. Diese Möglichkeit besteht ab heute.
Dr. Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung bei myRight, ordnet das Angebot in die aktuellen Entwicklungen ein: mit myRight haben Dieselfahrer weiter die Chance den vollen Kaufpreis zu bekommen, ohne eine auf eine Sofortzahlung verzichten zu müssen.”
Bild: © kichigin19 – stock.adobe.com
Über myRight
myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.
myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.