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Magazin Abgasskandal

BGH sieht Anspruch auf Schadenersatz

Hamburg, den 10.05.2023


Im Abgasskandal ist nach den Verhandlungen vom 8. Mai 2023 mit verbraucherfreundlichen Urteilen des Bundesgerichtshofs zu rechnen, die die Chancen auf Schadenersatz für Dieselfahrer erheblich steigen lassen (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031). Der BGH hat zwar noch keine Urteile verkündet, doch am Ende eines langen Verhandlungstags wurde deutlich, dass er sich wohl der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 anschließen wird. Der EuGH hatte klar gemacht, dass die Autohersteller nicht erst dann Schadenersatz leisten müssen, wenn sie vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben, sondern schon schadenersatzpflichtig sind, wenn sie nur fahrlässig unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben (Az.: C-100/21).

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Das Urteil des EuGH bedeutet, dass Autoherstellern nicht mehr nachgewiesen werden muss, dass sie vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt und die Schädigung ihrer Kunden bewusst in Kauf genommen haben. Schon einfache Fahrlässigkeit reicht nach Ansicht der Luxemburger Richter aus. Dieses Urteil steht im Gegensatz zur bisherigen Auffassung des BGH, nach der Schadenersatzansprüche nur bestehen, wenn dem Autobauer Vorsatz und Sittenwidrigkeit bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis war oft nur schwer zu führen. Da der BGH seine bisherige Rechtsprechung nun voraussichtlich aufgeben wird, ist es auch nicht mehr nötig, den Vorsatz nachzuweisen. Davon könnten Millionen Dieselfahrer profitieren und Schadenersatz durchsetzen. Die Urteile des BGH werden am 26. Juni 2023 erwartet.

 

Vor dem BGH ging es zwar um Schadenersatzansprüche bei einem VW Passat (EA 288), Mercedes C 220 d und Audi SQ5 3.0 TDI, die Rechtsprechung lässt sich aber auch auf andere Autohersteller und Modelle mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung übertragen. Zu den unzulässigen Abschalteinrichtungen zählt auch das umstrittene Thermofester bei der Abgasreinigung, wie der EuGH schon mehrfach entscheiden hat.

 

Der Bundesgerichtshof hat in den folgenden drei Verfahren über Schadenersatzansprüche im Abgasskandal zu entscheiden:

 

Schadenersatz bei VW Passat – BGH, Az. VIa ZR 335/21

 

Der Kläger hatte im November 2017 einen VW Passat (Erstzulassung 2016) als Gebrauchtfahrzeug gekauft. In dem Passat ist der Dieselmotor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den VW-Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Dieselmotors EA 189 und wird in Modellen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat bis 2 Liter Hubraum verwendet.

 

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in seinem VW Passat unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kämen. So werde u.a. ein Thermofenster eingesetzt. Dieses bewirke, dass die Abgasreinigung lediglich in einem festgelegten Temperaturkorridor zu 100 Prozent erfolgt und bei sinkenden Außentemperaturen reduziert wird. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt.

 

Schadenersatz bei Mercedes C 220 d – BGH, Az. VIa ZR 103/22

 

In diesem Verfahren hatte der Kläger 2017 einem Mercedes C 220 mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut habe, u.a. ein Thermofenster und eine sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung.

 

Sowohl Thermofenster als auch die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung kommen in vielen Mercedes-Modellen zum Einsatz.

 

Schadenersatz Audi SQ5 3.0 TDI – BGH, Az. VIa ZR 533/21

 

Der Kläger hatte den Audi SQ5 mit 3-Liter-Dieselmotor im Mai 2018 gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Dies war unstrittig, weil das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf angeordnet hatte, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Aufheizstrategie entfernt werden konnte. Allerdings hatte das KBA den Rückruf schon im Dezember 2017 und damit deutlich vor dem Kauf des Fahrzeugs angeordnet.

 

Die von Audi entwickelten großvolumigen Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr des Typs EA 896, EA 897 und EA 898 kommen in zahlreichen Audi-Modellen aber u.a. auch im Porsche Macan,  Porsche Cayenne oder VW Touareg zum Einsatz. Das KBA hat für zahlreiche Modelle einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Betroffenen Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen.

 

Prognose

 

In den ersten beiden Verhandlungen zum VW Passat und Mercedes C 220 ist zu erwarten, dass der BGH Schadenersatz zusprechen wird. Diese Entscheidungen hätten richtungsweisende Bedeutung und würden sich auf viele weitere Fälle übertragen lassen. Denn insbesondere das Thermofenster bei der Abgasreinigung wurde nicht nur von Mercedes oder VW eingesetzt, sondern auch von zahlreichen anderen Autoherstellern wie BMW, Audi, Opel, Renault, Fiat, Toyota und weiteren ausländischen Autobauern. Da den Herstellern mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden muss, würde sich die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erheblich erleichtern.

Bild: © Nady – stock.adobe.com

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myRight Redaktion

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