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Bild: © Torkhov – stock.adobe.com

Pressemitteilung

VW verliert im Diesel-Skandal: myRight gewinnt für Verbraucher vor dem OLG Hamm

Hamburg, den 22.01.2020


Die Umsetzung des Verbraucherschutzes im Diesel-Skandal geht weiter voran. Nachdem der Volkswagen-Konzern zahlreiche Nebenschauplätze aufgebauscht hat und sich auch weiterhin mit Händen und Füßen gegen die von myRight initiierten Verbraucherklagen im Diesel-Abgasskandal wehrt, musste der Automobilhersteller jetzt einen weiteren Dämpfer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm einstecken.

Als Online-Rechtsdienstleister vertritt myRight in mehreren Sammelklagen im Abgasskandal insgesamt knapp 50.000 Kunden gegen die Volkswagen AG. Daneben hat myRight eine Vielzahl von Musterklagen vor verschiedenen Gerichten in Deutschland auf den Weg gebracht, um schnell eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen im Abgasskandal zu erreichen. Zu einer dieser Einzelklagen ist am Montag, den 20.01.2020, am OLG Hamm (Az. I-13 U 40/18) eine Entscheidung gefallen.

OLG Hamm stellt sich mit Nachdruck auf die Seite der Verbraucher

Der am OLG Hamm verhandelte Fall hatte eine ähnliche Struktur wie die am LG Braunschweig anhängigen Sammelklagen. Der Verbraucher hatte seine Ansprüche zunächst an myRight abgetreten. myRight wiederum hatte den Fall ohne Kostenrisiko für den Kunden zu Gericht gebracht. Im Verlauf hatte myRight die Forderung dann vollständig erworben.

Für den geschädigten Verbraucher konnte myRight eine Entschädigungszahlung in Höhe von 27.677,41 € zzgl. Zinsen seit dem 13. Oktober 2017 in Höhe von ca. 3000 € erwirken. Die Summe muss von VW für ein vom Diesel-Skandal betroffenes, vor über 12 Jahren gekauftes Tiguan-Modell (Kaufpreis rund 39.000 €) gezahlt werden.

Die Richter stärkten dem Kunden dabei in besonderer Weise den Rücken. Das OLG Hamm hat der Berechnung des Schadensersatzes für dieses Fahrzeug eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde gelegt, bei einer eher geringen Laufleistung von rund 84.000 km. Die Pauschale ist im Urteil auch klar begründet: „Die zu erwartende Laufleistung des Motors schätzt der auf Ansprüche aus Fahrzeugkäufen spezialisierte Senat auf 300.000 km, weil es sich um einen Dieselmotor mit 2,0 Litern Hubraum handelt, der nach den Erfahrungen des Senats in anderen Verfahren entsprechend langlebig ist.“ (Vgl.: OLG Hamm; Urteil vom 14.01.2020, S. 5).

Volkswagen durch Urteil erneut abgestraft

Der Urteilsspruch macht zudem deutlich, dass das Ausmaß der Schädigung, nämlich der Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Motor, der millionenfach verkauft wird, mit der damit einhergehenden hohen Zahl getäuschter Käufer das besondere Unwerturteil rechtfertigt. VW habe damit in Kauf genommen, nicht nur die eigenen Kunden, sondern auch die Zulassungsbehörden zu täuschen und sich auf diese Weise die Betriebszulassung für die von ihr manipulierten Fahrzeuge zu erschleichen.

Sven Bode, Geschäftsführer von myRight, ordnet die Entscheidung weiter ein: “Wieder einmal wird klar: VW hat den Kunden getäuscht. Das Gericht hat festgestellt, dass Volkswagen den geschädigten Verbraucher durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der manipulierenden Motorsteuerungssoftware ‘konkludent getäuscht’ hat. Das Handeln von VW ist somit auch aus Sicht der Richter eindeutig als verwerflich einzustufen.”

Aber auch aus einer anderen Sicht freut sich Bode: "Durch das Urteil hat der Diesel-Käufer, der über keine Rechtsschutzversicherung verfügte, ohne Kostenrisiko mit der Unterstützung von myRight Recht bekommen. Ohne unser Angebot hätte der Kunde ein Kostenrisiko von knapp 15.000 Euro für das Verfahren über 2 Instanzen tragen müssen.” Es wurde folglich erneut bestätigt, dass es für im Diesel-Skandal Geschädigte möglich ist, gegen den VW-Konzern anzugehen und zu gewinnen. “Wir nehmen mit Freude zur Kenntnis, dass die Rechtsprechung unseren Argumenten gefolgt ist und sich damit zunehmend auf die Seite der Verbraucher stellt.” ergänzt Bode. 

Bild: © Torkhov – stock.adobe.com

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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