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Bild: © magdal3na – stock.adobe.com

Pressemitteilung

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG ein

Hamburg, den 14.07.2021


Am 07.07.2021 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Daimler AG eingereicht. Der Daimler AG wird vorgeworfen, in bestimmten Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben. Ziel der Klage des vzbv ist es, dem Hersteller die Sittenwidrigkeit und den Vorsatz nachzuweisen, mittels unzulässiger Software den Eindruck zu vermitteln, die gesetzlichen Abgaswerte einzuhalten. myRight begrüßt ausdrücklich diese Entwicklung und die MFK. Denn damit wird der Druck auf die Daimler AG weiter erhöht. In den meisten Fällen bleibt jedoch ein Einzelverfahren das Mittel der Wahl.

Nach der MFK gegen Volkswagen reichte der vzbv nun seine zweite Sammelklage gegen einen deutschen Fahrzeughersteller ein. Diesmal gegen die Daimler AG. Wir von myRight begrüßen diesen Schritt sehr, da auf diesem Weg der öffentliche Druck auf Daimler weiter erhöht wird und eine endgültige Klärung der Rechtsverletzung in Deutschland durch Daimler lange überfällig ist.

Ausschlaggebend für den Schritt des vzbv sind die zahlreichen Fahrzeuge, welche seit 2018 vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für ein verpflichtendes Software-Update zurückgerufen wurden. Bedauerlicherweise umfasst die Klage allerdings ausschließlich bestimmte Fahrzeugmodelle von Mercedes. Daher ist sie nur für einen kleinen Teil der Mercedes-Fahrer in Deutschland relevant. Nur die Modelle GLC und GLK, in denen der Motortyp OM 651 verbaut wurde, werden berücksichtigt. Zudem werden, wie schon bei der MFK gegen VW, Unternehmen und gewerbliche Geschädigte aufgrund der Regelungen der Zivilprozessordnung wieder außen vor gelassen. Eingereicht wurde die Klage am 07.07.2021 beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, dessen Aufgabe nun darin besteht, die Zulässigkeitsvoraussetzungen zu prüfen. Mit der Eröffnung des Klageregisters durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird in wenigen Wochen gerechnet.

Es ist ein positives Zeichen, dass nach der Aufarbeitung des Dieselskandals für EA189 Motoren von Volkswagen diese nun bei Mercedes fortgesetzt wird. Die MFK bündelt die Interessen von Verbrauchern und hilft bei der Klärung der zentralen Frage, ob die Daimler AG den Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in ihre Diesel-Fahrzeuge getäuscht hat.

Besonders für Verbraucher, die im Jahr 2018 einen Rückruf von Daimler für Ihr GLC- bzw. GLK-Fahrzeug erhalten haben, ist eine Anmeldung bei der MFK relevant: Es steht die Möglichkeit im Raum, dass diese Schadensansprüche zum Ablauf des Jahres 2021, also 3 Jahren nach Mitteilung des Rückrufs verjähren. Eine Anmeldung zur MFK schützt vor einer Verjährung während des Musterverfahrens. Leider werden durch die Klage des vzbv lediglich ca. 50.000 Verbraucher berücksichtigt, die eines der aufgeführten Modelle fahren.

Der Daimler-Dieselskandal ist in seiner Gesamtheit jedoch viel umfangreicher: In den letzten Jahren sind rund 550.000 Mercedes-Fahrzeuge wegen Abgasmanipulationen zurückgerufen worden.

Ist die Musterfeststellungsklage (MFK) die Lösung?

Bereits die Musterklage gegen VW wurde von Verbraucherschützern, Juristen und Kunden von VW kritisch gesehen: Zum einen ist diese so konzipiert, dass lediglich die Hälfte des Weges bestritten wird – selbst bei einem Erfolg der Musterklage gegen Daimler muss jeder Teilnehmer seinen persönlichen Schadensersatz mittels einer Individualklage und dem entsprechenden Prozess- und Kostenrisiko im Anschluss durchsetzen -, zum anderen ließ sich der vzbv, durch das ständige Hin und Her und die Drohgebärden der Gegenseite, damals in einen Vergleich locken. Diese außergerichtliche Einigung für mehr als 200.000 Autobesitzer blieb hinter den Erwartungen der betrogenen Kunden zurück und trug leider nicht ausreichend zur Klärung offener Fragen bei. Viele rechtliche Fragen müssen in langwierigen Verfahren von dem Bundesgerichtshof geklärt werden.

Darüber hinaus wurden in den Einzelklagen der Kunden sehr viele Vergleiche mit einem besseren Ergebnis für den Kunden geschlossen als das bei der MFK der Fall war. Es konnten individuelle Tatsachen der Kunden ebenso berücksichtigt werden wie die erheblichen Ansprüche auf Prozesszinsen, die von der MFK nicht berücksichtigt werden konnten.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass bei einem negativen Ausgang der MFK der Einzelne individuell auch keinen Schadensersatz gegen seinen Autohersteller mehr geltend machen kann.

Diese Nachteile sind auch bei der jetzt eingereichten MFK nicht von der Hand zu weisen. Hinzu kommt, dass zu vermuten ist, dass Daimler anders als Volkswagen nicht zu einem schnellen Vergleich bereit sein wird. Daimler behauptet nach wie vor, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verbaut zu haben. Ein weiterer Vergleich in der MFK würde vor allem auch den vzbv ermutigen, weitere Klagen gegen die Autobauer einzureichen. Dem werden die Autobauer insbesondere durch langwierige und schwierige Prozesse einen Riegel vorschieben wollen.

Einzelklage statt Musterfeststellungsklage (MFK)

Neben dem Motor OM 651 sind entsprechende Abschalteinrichtungen auch in den Motoren OM 622, OM 626 und OM 642 verbaut. Das bedeutet, dass auch Fahrzeuge der A-, B-, C-, E,- G-, R- und S- und V-Klasse wie auch die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter, Vito und Viano betroffen sind. Nicht nur für Unternehmer*innen und Selbstständige, welche die Klage des vzbv nicht nutzen können, empfiehlt sich vor diesem Hintergrund ein Einzelverfahren.

Dies gilt insbesondere, wenn eine Rechtsschutzversicherung (RSV) zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bestanden hat und diese eine Deckungszusage für das Verfahren erteilt.

Aber auch für nicht Versicherte besteht bei myRight kein Kostenrisiko: Bestand keine RSV zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs oder lehnt die RSV die Anfrage auf Kostendeckung ab, ist eine Übernahme der Verfahrenskosten durch einen Prozesskostenfinanzierer möglich. Aber auch Verbrauchern, für die eine Teilnahme an der MFK des vzbv möglich ist, empfehlen wir eine kostenlose Prüfung, ob die MFK wirklich der beste Weg zur Durchsetzung Ihres Anspruchs ist. Ein Einzelverfahren führt erfahrungsgemäß wesentlich schneller zu einem Ergebnis als die MFK und es können die Besonderheiten Ihrer persönlichen Situation berücksichtigt werden. Zudem ist erfahrungsgemäß der Schadensersatz höher als in der MFK zu erwarten ist. In der VW-Klage des vzbv betrug der Schadensersatz pro Fahrzeug je nach Modell und Baujahr zwischen 1.350 € und 6.250 €, im Durchschnitt 15% des Kaufpreises. In Einzelverfahren fielen die Entschädigungen mit 20-30% des Streitwertes höher aus.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die MFK des Verbraucherschutzes notwendig ist, um die Aufarbeitung des Dieselskandals nun auch bei Mercedes voranzutreiben. Letztlich ist es aber fraglich, ob sich durch diese für Geschädigte das gewünschte Ergebnis – eine angemessene Entschädigung – erreichen lässt und inwieweit ein starkes Zeichen gegen den sittenwidrigen und vorsätzlichen Betrug der Fahrzeughersteller am Verbraucher gesetzt werden kann.

Bild: © magdal3na – stock.adobe.com

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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