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Bild: © Bild – Robert Kneschke

Pressemitteilung

Thomas-Cook-Pleite: myRight und Star-Anwalt Remo Klinger schließen sich für Verbraucherklagen zusammen

Hamburg, den 07.11.2019


Das wichtigste vorweg

  • Das Ziel von myRight ist es, allen Menschen Zugang zu Ihren Rechten als Verbraucher zu geben - auch im aktuellen Fall der Thomas-Cook-Insolvenz.
  • Mit dem namhaften Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger hat myRight den perfekten juristischen Partner gefunden.
  • myRight will bereits geleistete Zahlungen von Thomas-Cook-Kunden in vollem Umfang vom deutschen Staat zurückholen.

Die Insolvenz der deutschen Thomas Cook GmbH und dazugehörigen Reiseveranstaltern wie Neckermann, Öger Tours und Bucher Reisen hat nicht nur Urlauber im Ausland kalt erwischt. Die Pleite des Tourismuskonzerns und dessen Ableger in Deutschland betrifft auch all die Kunden, die ihre Reise gar nicht antreten konnten. Trotzdem haben bisher nur rund die Hälfte dieser Geschädigten rechtliche Schritte eingeleitet, um ihr gezahltes Geld zurückzuholen. Diese Hemmungen will Reisenden jetzt der Rechtsdienstleister myRight nehmen mit renommierter Unterstützung von Prof. Dr. Remo Klinger. Er zählt zu den gefürchtetsten Anwälten Deutschlands, seitdem er für die Deutsche Umwelthilfe Dieselfahrverbote erstritten hat. Gemeinsam will man jetzt die vollständige Entschädigung betroffener Pauschaltouristen durchsetzen.

Das bedeutet die Thomas-Cook-Pleite für Pauschalreisende

Obwohl die bereits geleisteten Zahlungen von Thomas-Cook-Kunden über den Versicherer Zurich Insurance plc mit einer Summe von 110 Mio. € versichert sind, wird der Thomas-Cook-Versicherer sie voraussichtlich nur zu einem kleinen Teil entschädigen. Der Grund: Experten schätzen die Höhe der entstandenen Schäden auf mindestens 400 Mio. €. Die Entschädigungssumme ist also wohl nur zu 20% von dem Versicherer gedeckt, Thomas-Cook-Kunden bleiben also auf 80% ihrer Kosten sitzen.

Diese Rechte haben Pauschalurlauber in Deutschland

Die Reiseveranstalter sind verpflichtet, von Kunden geleistete Zahlungen gegen Insolvenz zu versichern. Deshalb liegt Pauschalreiseunterlagen immer ein Sicherungsschein bei. Das heißt: Der gezahlte Reisepreis kann beim Insolvenz-Versicherer Zurich zurückgefordert werden. Dass der volle Reisepreis erstattet werden muss, unterstreicht auch das neue EU-Pauschalreiserecht. Die Richtlinie ist seit dem 1. Juli 2018 gültig. In Deutschland ist die ersicherungssumme, die ein Versicherer pro Geschäftsjahr zu zahlen verpflichtet ist, jedoch auf besagte 110 Mio. € begrenzt.

Die Umsetzung in nationales Recht ist somit unzureichend und der deutsche Gesetzgeber dafür verantwortlich, dass Thomas-Cook-Kunden hier nicht nur auf ihren Urlaub, sondern auch auf einen großen Teil ihres Geldes verzichten müssen. Nach den Grundsätzen des europäischen Staatshaftungsrechts können geschädigte Kunden ihr Geld vom deutschen Staat zurückfordern. Und das sollten sie umgehend tun, meint auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger.

Das Angebot von myRight:

  • myRight fordert von der Bundesrepubik Deutschland die Erstattung des Reisepreises für geschädigte Verbraucher ein.
  • Hat eine Zahlungsaufforderung keinen Erfolg, klärt myRight den Anspruch notfalls auch vor Gericht.
  • Für Thomas-Cook-Geschädigte, die sich jetzt anmelden, prüft myRight unverbindlich und kostenlos sämtliche Ansprüche auf Rückerstattung.

“Das Angebot kann auch über die gerade neu eingeführte myRight Premium-Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden, bei der Mitgliedern für außergerichtliche Einigungen keine Zusatzkosten entstehen. Landet ein Fall doch mal vor Gericht, fällt die Erfolgsprovision für myRight selbst deutlich geringer aus als für Nicht-Abonnenten”, erklärt myRight Gründer Dr. Jan-Eike Andresen.

Bild: © Bild – Robert Kneschke

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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