Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update

Ihr Internet-Browser wird nicht unterstützt

Da Ihr Browser (Programm zum Aufrufen von Internetseiten) leider die aktuellen Sicherheitsstandards und Funktionsweisen unserer Webseite nicht unterstützt, kann Ihnen die Seite nicht korrekt angezeigt und ausgeführt werden.

Bitte laden Sie sich über folgenden Link eine aktuelle Version Ihres Browsers herunter:

Zum Browser-Update
Bild: © Daniel Jędzura – stock.adobe.com

Pressemitteilung

Sammelklage gegen Audi: LG Ingolstadt versagt Entschädigung der VW-Kunden - myRight geht in Berufung

Hamburg, den 18.09.2020


Das wichtigste vorweg

  • myRight legt gegen Urteil vom LG Ingolstadt vom 07.08.2020 Berufung ein
  • Sammelklage gegen den VW-Konzern für die vom Dieselskandal betroffenen Audi-Kunden geht vor dem OLG München in nächste Runde
  • Es geht um über 2800 Ansprüche, Streitwert: mehr als 77 Millionen Euro

Seit dem Richterspruch am BGH Ende Mai 2020 zum Volkswagen-Motor EA189 besteht kein Zweifel: die von dem Abgasskandal betroffenen Dieselfahrer haben Schadensersatzansprüche gegen Autobauer Volkswagen (VW). Da VW die Entschädigungen aber nicht auszahlen will, versucht der Konzern nun seit längerem, die Geschäftsbedingungen von myRight anzugreifen. Auf diesem Weg sollen die Ansprüche tausender Verbraucher zu Fall gebracht werden, anstatt sich mit den VW-Kunden hinsichtlich der Entschädigung in Verbindung zu setzen. Das LG Ingolstadt hat gezeigt, dass es für den bereitsteht, dem Autohersteller bei diesem Vorgehen zu Lasten der Verbraucher zu helfen. Dies wird myRight nicht hinnehmen und hat gegen das Urteil am 18.09.2020 Berufung eingelegt.

Das Landgericht Ingolstadt hat in dem Urteil vom 07.08.2020 festgehalten, dass es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von myRight für unwirksam hält und damit die Klagebefugnis von myRight in seinem Urteil verneint.

Nachdem der Bundesgerichtshof schon im Mai festgestellt hatte, dass Käufer eines Dieselfahrzeugs mit dem Motortyp EA189 von VW sittenwidrig geschädigt wurden, geht es dem VW-Konzern seitdem darum, sich unerwünschte Sammelklagen vom Hals zu halten. Der Autohersteller zieht die Verfahren der Verbraucher vor den unteren Instanzen in die Länge und bestreitet die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen von myRight. Diese zermürbende Strategie soll Entschädigungen in Millionenhöhe verhindern, im Ergebnis aber zumindest erheblich minimieren.

“Nach ausführlicher Analyse der Entscheidungsgründe des LG Ingolstadt zeigt sich, dass sich einige Gerichte auf die trickreichen VW-Manöver, die Schadensersatzzahlungen verhindern sollen, einlassen. Außerdem sind diese Störfeuer ein willkommener Anlass für die Richter, da sie so die Verfahren möglichst schnell vom Tisch bekommen.” sagte Dr. Sven Bode, Geschäftsführer bei myRight. “Dabei hat der BGH im November 2019 bereits festgestellt, dass eine deregulierte und liberalisierte Entwicklung neuer Berufsbilder und Tätigkeiten Ziel des Rechtsdienstleistungsgesetzes sein muss. Im Übrigen könnte VW jederzeit die Schadensersatzzahlungen vornehmen. Die Gerichtsverfahren sind nur notwendig, weil VW die Verantwortung für den Betrug am Verbraucher nicht tragen will.”

Im Rahmen des Verfahrens vor dem LG Ingolstadt hat Volkswagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von myRight in den Vordergrund gerückt, anstatt die Interessen der Verbraucher zu berücksichtigen und diese endlich ernst zu nehmen.

myRight hat sich nach einer gründlichen Auseinandersetzung mit der Urteilsbegründung dazu entschlossen, Berufung einzulegen, da es tatsächlich darum gehen muss, betroffene Verbraucher, die seit Jahren mit illegal manipulierten Dieselfahrzeugen leben müssen, zu entschädigen. 

Damit geht der Kampf von myRight für die vom VW-Konzern geschädigten Kunden nunmehr vor dem OLG München in die nächste Runde. myRight wird selbstverständlich weiter für die Verbraucherseite kämpfen, weil es im Ergebnis nicht sein kann, dass VW für einen eindeutig festgestellten Betrug an tausenden gutgläubigen Kunden nicht vollständig zur Verantwortung gezogen wird.

Im Übrigen hatten in den letzten Monaten zwei Kammern aus Braunschweig bereits eine positive Einschätzung der Sachlage abgegeben und die Klagebefugnis von myRight bejaht. Darüber hinaus ist myRight zuversichtlich, dass spätestens der BGH die Rechtsauffassung des LG Ingolstadt korrigieren wird.

Zum Hintergrund: Im Laufe der vergangenen Jahre hat myRight die Ansprüche von über 35.000 Volkswagen-Kunden in Form von Sammelklagen an unterschiedlichen Landgerichten eingereicht. Ein Großteil der Ansprüche sind am LG Braunschweig rechtshängig. Kleinere Sammelklagen werden vor vier weiteren Landgerichten – unter anderem dem LG Ingolstadt – geführt. In dem Verfahren geht es um die Ansprüche von 2738 Dieselfahrern mit einem Streitwert von mehr als 77 Millionen Euro.

Bild: © Daniel Jędzura – stock.adobe.com

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

Nach oben