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Bild: © Bild – Fineasck.adobe.com

Pressemitteilung

Erfolg für Verbraucherschutz: myRight-Sammelklage laut OLG München zulässig

Hamburg, den 18.07.2022


Das wichtigste vorweg

  • Das Oberlandesgericht München (OLG) bestätigt die Zulässigkeit von myRight-Sammelklage
  • Erste Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG bejaht

Das Oberlandesgericht München bestätigte mit seinem Urteil vom 18. Juli 2022 nach mehr als vier Jahren der Auseinandersetzung mit Volkswagen, dass es die Sammelklage des Rechtsdienstleisters myRight für zulässig hält (Az.: 21 U 1200/22). 

Da das Gericht zudem die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat, ist offensichtlich, dass es die Diskussion um die Zulässigkeit von Sammelklagen in Deutschland damit für abgeschlossen hält. 

“Wir freuen uns über das Urteil, mit dem das OLG München deutlich gemacht hat, dass es unser Angebot für die Verbraucher für zulässig hält” sagt Dr. Sven Bode, Gründer und Geschäftsführer von myRight und ergänzt. “Auch bei anderen Fragestellungen werden wir zukünftig Verbrauchern in Sammelklagen zu ihrem Recht verhelfen”. 

Das konkrete Urteil befasste sich mit den ersten zehn Ansprüchen von myRight-Kunden, um grundlegende Fragen zu dem Geschäftsmodell zu klären. Mit dem Urteil bejahte das Gericht die Ansprüche dieser Dieselfahrer gegen die Volkswagen AG und sprach ihnen konkrete Schadensersatzansprüche zu. Nachdem sich zuvor bereits verschiedene Oberlandesgerichte in Einzelverfahren positiv zur Zulässigkeit der Sammelklagen geäußert hatten, hat mit dem OLG München nun erstmals ein Berufungsgericht, das selbst über ca. 2.500 gebündelte Ansprüche entscheiden muss, im Sinne der Verbraucher geurteilt. “Wir sind gespannt, ob wir VW-Rechtsvorstand Herrn Döss nun beim Wort nehmen können”, so Dr. Bode weiter. Döss hatte sich erst jüngst nach einem BGH Urteil zu Sammelklagen in der NZZ  wie folgt zitieren lassen. “Wenn es wahrscheinlich ist, dass im weiteren Verfahren den Kunden ein entsprechender Schadensersatz zugesprochen wird, werden wir eine entsprechende Zahlung an die Kläger analog der Vergangenheit schon vorab vornehmen.”

Der Rechtsdienstleister blickt nun zuversichtlich in die Zukunft und freut sich, dass der Fokus in allen Sammelklageverfahren endlich auf den Geschädigten und ihren Schadensersatzansprüchen gegen Volkswagen und nicht dem Geschäftsmodell  liegen wird.  

“Das Urteil ist ein wegweisender Erfolg für den Verbraucherschutz in Deutschland,“ sagt Dr. Stefan Zimmermann, qualifizierte Person bei myRight.

 

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Dr. Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 50.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

Bild: © Bild – Fineasck.adobe.com

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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