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Bild: © Brian Jackson – stock.adobe.com

Pressemitteilung

Erfolg für Verbraucherschutz: BGH erklärt ausländische Sammelklagen von myRight für zulässig

Hamburg, den 14.06.2022


Das wichtigste vorweg

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt Zulässigkeit von myRight-Sammelklage für ausländische Kunden
  • Volkswagen scheitert mit fragwürdiger Verteidigungsstrategie

Der Bundesgerichtshof hat im Abgasskandal eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung getroffen und die Rechte geschädigter ausländischer Autokäufer gestärkt. Nach dem BGH-Urteil vom 13. Juni 2022 können auch Verbraucher aus dem Ausland ihre Rechte an den deutschen Inkasso-Dienstleister myRight abtreten und vor deutschen Gerichten treuhänderisch durchsetzen lassen (Az.: VIa ZR 418/21).

„Wir freuen uns, dass der BGH unsere Auffassung bestätigt hat. Für ausländische Verbraucher ist diese Entscheidung ein Meilenstein. Auch sie können nun kollektiv und ohne Prozesskostenrisiko ihre Rechte im Rahmen einer Sammelklage in Deutschland geltend machen“, sagt myRight-Sprecher Dr. Stefan Zimmermann.

Dies ist umso wichtiger, nachdem im Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale gegen VW zwar ein Vergleich erzielt werden konnte, Verbraucher mit Wohnsitz im Ausland aber durchs Raster fielen und leer ausgingen.

In dem Verfahren vor dem BGH am 13. Juni ging es um die Schadenersatzklage eines Schweizer Verbrauchers im Abgasskandal. Das Verfahren wurde als Musterfall einer Schweizer-Sammelklage (rund 2.000 Fälle) von myRight herausgetrennt, um zu klären, ob Geschädigte aus dem Ausland ihre Schadenersatzforderungen wirksam an einen deutschen Inkasso-Dienstleister abtreten können.

In den Vorinstanzen hatten das Landgericht Braunschweig und auch das Oberlandesgericht Braunschweig dieses noch verneint. myRight ließ sich davon nicht entmutigen und hat den Fall bis vor den BGH getragen. Mit großem Erfolg.

Der Kläger in dem Verfahren mit Wohnsitz in der Schweiz hatte im Februar 2015 einen VW Tiguan mit dem Dieselmotor EA 189 gekauft. Wie Millionen andere Fahrzeuge war auch dieser Pkw von den Abgasmanipulationen betroffen, wie sich im Herbst 2015 herausstellte. Der Kläger ließ das folgende Software-Update 2016 aufspielen und trat Ende 2017 seine Forderungen gegen VW treuhänderisch zur Einziehung an myRight ab. Neben der außergerichtlichen beinhaltete das auch die gerichtliche Geltendmachung der Schadenersatzansprüche. Der Vorteil für den Kläger dabei: Er trägt keinerlei Prozesskostenrisiko. Nur im Erfolgsfall hat myRight Anspruch auf eine Provision.

Wie schon das Landgericht wies auch das Oberlandesgericht Braunschweig die Klage ab. Nicht, weil der Kläger keinen Anspruch auf Schadenersatz habe, sondern weil das Gericht myRight nicht für klagebefugt hielt. Zur Begründung führte es aus, dass myRight eine nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zugelassene Inkassodienstleisterin ist. Hier habe sie aber die Einziehung von Forderungen aus dem Ausland übernommen, deren Berechtigung sich nach ausländischem Recht, im konkreten Fall nach schweizerischem Recht, beurteile. Das OLG vertrat zu Unrecht die Meinung, myRight habe für eine solche Tätigkeit nicht die erforderliche Sachkunde nachgewiesen. Die Abtretung der Rechte sei damit nichtig.

Diese Entscheidung des OLG hat der BGH nun gekippt und damit auch für den Weg für Sammelklagen von geschädigten Verbrauchern aus dem Ausland frei gemacht. Es bedarf, so der BGH, keiner zusätzlichen Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RDG, um solche Forderungen durch einen deutschen Inkassodienstleister geltend zu machen. 

Mit Blick auf die mündliche Verhandlung vor dem BGH sind wir außerdem zuversichtlich, dass die schriftliche Urteilsbegründung auch die Sammelklagen deutscher Verbraucher für zulässig erachten wird”, erläutert Dr. Stefan Zimmermann. “Der BGH hat sich deutlich in diese Richtung geäußert”. 

Die schriftliche Ausfertigung des Urteils liegt aktuell noch nicht vor.

In dem Verfahren ging es zwar noch um den von VW produzierten Dieselmotor EA 189. Die Entscheidung lässt sich aber auch auf andere Motoren und andere Autohersteller übertragen.

Bild: © Brian Jackson – stock.adobe.com

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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