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Bild: © Björn Wylezich – stock.adobe.com

Pressemitteilung

Autoindustrie droht neue Klagewelle nach EuGH-Gutachten: Legt der BGH jetzt mit Dieselurteil zu myRight Fall nach?

Hamburg, den 30.04.2020


Das wichtigste vorweg

  • Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA189 als illegal gewertet
  • Ähnlich durchschlagende Ergebnisse werden am Bundesgerichtshof (BGH) im VW-Verfahren eines myRight-Kunden am 5. Mai 2020 erwartet
  • Hunderttausende weitere Dieselkäufer könnten bald auf vollen Schadensersatz klagen

Zahlreiche Kläger wehren sich im Abgasskandal auch weiterhin gegen Autobauer wie Volkswagen (VW): Obwohl der Vergleich zwischen VW und Verbraucherverband abgeschlossen ist, bahnt sich für die Autoindustrie jetzt ein Dieselgate 2.0 an. Das könnte die Autokonzerne teuer zu stehen kommen. Nachdem ein EuGH-Gutachten Abschalteinrichtungen wie das “Thermofenster” von VW und Konkurrenz als illegal eingestuft hat, könnte der BGH die Fahrzeughersteller vor allem in Deutschland jetzt zu vollen Schadensersatzzahlungen ohne Abzug einer Kilometerpauschale verdonnern.

EuGH: Autoindustrie muss sich auf weiteres Beben einstellen

Aus dem Gutachten der EuGH-Generalanwältin vom 30. April 2020 (Az: C-693/18) lassen sich zunächst drei Konsequenzen für Dieselprozesse ableiten:

  1. Das "Thermofenster", das eigentlich eine Ausnahme der Abgasreinigung zum Motorschutz bei extremen Temperaturen gedacht war, sowie "Softwareupdates", die Abschalteinrichtungen enthalten, können von den nationalen Gerichten der EU-Länder als illegale Abschalteinrichtung gewertet werden.
  2. Alle Euro 5-Dieselautos müssen womöglich mit Hardware von Hersteller nachgerüstet werden.
  3. Der gesamten Automobilindustrie drohen womöglich Rückruf- und Klagewellen sowie Strafen in Milliardenhöhe.

„Der Dieselskandal könnte jetzt noch einmal komplett neue Ausmaße annehmen“, meint Dr. Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung bei myRight. “Wir empfehlen betroffenen Dieselkäufern sich unbedingt gegen die massenhaften Manipulationen und Betrügereien der Fahrzeughersteller zu wehren und einen möglichen Wertverlust ihrer Fahrzeuge nicht einfach hinzunehmen.”

BGH: myRight Prozess am BGH könnte zum Präzedenzfall für tausende Dieselkläger werden

Am 5. Mai 2020, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Dieselfall eines myRight Kunden (Az: VI ZR 252/19). Die Entscheidung im VW-Abgasskandal wird für alle in Deutschland anhängigen Dieselverfahren richtungsweisend sein und könnte im Dieselabgasskandal geschädigte Autokäufer noch einmal deutlich besser stellen.

myRight hat dieses entscheidende Verfahren vor den BGH gebracht, da der Kläger zwar eine Rechtsschutzversicherung hat, die aber – wie viele Rechtsschutzversicherer – nur eine Deckung für eine Klage unter Abzug des Nutzungsersatzes absichert. Daher hat myRight das finanzielle Restrisiko übernommen und dem Kläger ermöglicht, den vollen Kaufpreis auch in den folgenden Instanzen weiter einzuklagen. Die myRight Klage wir von der Kanzlei Goldenstein & Partner geführt. In der Vorinstanz am Oberlandesgericht Koblenz hatte VW bereits verloren (Urteil vom 12. Juni 2019 – 5 U 1318/18). Nun könnte der BGH-Entscheid auch allen anderen Dieseklägern zu gute kommen.

Dr. Jan-Eike Andresen verspricht sich eine allgemeine Stärkung der Verbraucherrechte von der anstehenden Verhandlung: “Wir gehen davon aus, dass myRight vor dem BGH gegen VW erfolgreich sein wird und zahlreiche Dieselhalter bald endlich eine vollumfängliche Entschädigung für den Betrug beim Autokauf einfordern können.” Darüber hinaus ist die Verhandlung auch für myRight Kunden relevant: “Die myRight Sammelklagen könnten nach einem verbraucherfreundlichen Urteil schnell gelöst werden. Andernfalls reichen wir die 35.000 Ansprüche als Einzelklagen ein.”

Weitere BGH-Urteile zur Sache folgen im Juli, wobei auch wichtige Zinsfragen geklärt werden. Die höchstrichterlichen Entscheidungen werden von vielen Verbrauchern sehnsüchtig erwartet.

Bild: © Björn Wylezich – stock.adobe.com

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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