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Bild: © Bild – Fineas

Pressemitteilung

Abgasskandal: myRight ist am Ziel

Hamburg, den 19.12.2019


Das wichtigste vorweg

  • 50.000 Kunden im Diesel-Abgasskandal: myRight erreicht wichtigen Meilenstein
  • Bundesgerichtshof setzt ersten Verhandlungstermin in den sog. VW-Verfahren an
  • BGH-Termin “myRight gegen Volkswagen” findet am 5. Mai 2020 statt

​Der Rechtsdienstleister myRight einen wichtigen Meilenstein in der Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals erreicht. Der Bundesgerichtshof hat jetzt erstmals im Abgasskandal eine Gerichtsverhandlung angesetzt (Az. VI ZR 252/19); der Termin wird am 5. Mai 2020 stattfinden. Damit hat der Online-Rechtsdienstleister ein wichtiges Zwischenziel in der Aufklärung des Abgasskandals erreicht.

Der Online-Rechtsdienstleister myRight vertritt ca. 50.000 Kunden gegen die Volkswagen AG im Abgasskandal in mehreren Sammelklagen. Daneben hat myRight eine Vielzahl von Musterklagen vor verschiedenen Gerichten in Deutschland auf den Weg gebracht, um schnell eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen im Abgasskandal zu erreichen.

Die myRight-Musterklagen waren notwendig geworden, nachdem VW die Kundenklagen immer wieder und systematisch verglichen hatte, um einem Urteil der höchsten Instanz, dem Bundesgerichtshof (BGH), zuvor zu kommen. Die Folgen waren divergierende Urteile auf Ebene der Oberlandesgerichte. Insbesondere das Oberlandesgericht Braunschweig, das bisher alle Kundenklagen abgewiesen hatte und das aufgrund der Nähe zu Wolfsburg als das „Hausgericht“ von VW gilt, hatte damit keinen Anlass seine Rechtsprechung zu Gunsten der VW-Kunden zu ändern. Für die myRight-Sammelklagen, die zu einem großen Teil am Landgericht Braunschweig anhängig sind, war die Situation daher besonders herausfordernd.

Mit dem nun bestimmten BGH-Termin in der myRight-Musterklage im Mai 2020 hat myRight ein wichtiges Ziel erreicht, nämlich ein Urteil im Abgasskandal, das insbesondere auch das Oberlandesgericht in Braunschweig binden wird. Darüber hinaus wird das anstehende myRight-BGH-Urteil auch unmittelbar auf die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale VZBV Anwendung finden, der sich vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig über 400.000 Menschen angeschlossen haben.

Die vorliegende myRight-Musterklage wird von der Kanzlei Goldenstein & Partner aus Potsdam geführt. In der Vorinstanz am Oberlandesgericht Koblenz hatte VW bereits verloren (Urteil vom 12. Juni 2019 – 5 U 1318/18).

Bild: © Bild – Fineas

Über myRight

myRight verknüpft als junges Legal-Tech-Unternehmen Technologie- und juristisches Know-how. So können Verbraucher ohne finanzielle Risiken zu ihrem Recht kommen. Als Rechtsdienstleister macht myRight die Ansprüche von Verbrauchern geltend und vertritt diese gegenüber großen Unternehmen und Organisationen.

myRight startete 2016 in Hamburg. Die Gründer, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, haben zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Aktuell vertritt myRight über 60.000 Kläger gegen den VW-Konzern im Rahmen des Abgasskandals, bietet zum Thema Verbraucherschutz, aber auch weitere Services an.

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