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Magazin Energie

Sammelklage Stromio Gas.de - Gas - und Stromanbieter kündigt Vertrag - Widerspruch & Klage

Hamburg, den 06.10.2022


Die Energieversorger der Grünwelt GmbH Gas.de und Stromio haben Verbrauchern den Vertrag gekündigt. Die Folge für die Kunden der Gas- und Stromanbieter sind höhere Kosten durch Wechsel zum Grundversorger. Gerichte haben nun per Beschluss befunden, dass kein rechtlicher Grund für die Kündigung besteht. Damit können Verbraucher nun Widerspruch einlegen und Geld zurück fordern. Hierzu bestehen zwei Möglichkeit der Klage gegen Stromio und Gas.de: die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale oder Sammelklage über Rechtdienstleister.

Gas.de Stromio kündigt Vertrag - Hintergrund

Die Frage der Gassicherheit und der drohenden Gasknappheit treibt derzeit viele Menschen in Deutschland um. Hintergrund sind geopolitische Probleme im Zuge des Ukraine Krieges. Dies führt zu rasant steigenden Energiekosten. Die höheren Kosten durch gestiegene Gaspreise und Strompreise möchten die Gas- und Stromanbieter gerne an die Endverbraucher weitergeben. Viele Kunden fragen sich jetzt - was tun?

Gas.de und Stromio - was tun?

Bereits seit Dezember des Jahres 2021 haben über 35 Anbieter in Deutschland, darunter die Grünwelt Unternehmen Gas.de und Stromio, ihren Kunden den Vertrag gekündigt. Begründet wurde die Kündigung mit den gestiegenen Gaspreisen und damit auch Strompreisen, die eine rentable Fortführung des Vertrages seitens der Gasanbieter und Stromanbieter unmöglich machen.

Infolgedessen wurden zahlreiche Kunden beispielsweise von der Stromio GmbH, Grünwelt, Immergrün und gas.de vor die Tür gesetzt. Die Frage ist nun, was dies für konkrete Folgen hat und was betroffene Verbraucher in dieser Situation tun können.

Im Folgenden geben wir Ihnen Empfehlungen zum Widerspruch der Kündigung an die Hand und zeigen Ihre Möglichkeiten, rechtlich gegen die Mehrkosten vorzugehen.

Stromanbieter Stromio kündigt Vertrag

Der Strom-Discounter Stromio schockte kurz vor Weihnachten im Jahre 2021 seine gut zwei Millionen Kunden in Deutschland. Stromio stellte den Betrieb ein und kündigte kurzerhand alle Verträge seiner Kunden aus den bestehenden Stromtarifen. Begründet wurde dieser Schritt mit der historisch einmaligen Preisentwicklung auf dem Strommarkt. Stromio sah sich gezwungen, alle Stromlieferverträge zu kündigen.

Mehrkosten durch Wechsel zum Grundversorger

Dieses Beispiel ist nur eins von unzähligen solcher Fälle, welche gerade die Strom-Discounter betreffen. In einem solchen Falle stehen die betroffenen Menschen jedoch nicht über Nacht ohne Strom dar. Vielmehr springt in solchen Fällen die sogenannte Ersatzversorgung ein.

Diese Ersatzversorgung wird vom Grundversorger der jeweiligen Region übernommen. Dieser ist in den meisten Fällen der örtliche Netzbetreiber und somit die Stadtwerke der entsprechenden Region. Allerdings ist der Strom nun deutlich teurer. Nach Ablauf von drei Monaten in der Ersatzversorgung gelangt der Betroffenen automatisch in den deutlich teureren Grundversorgungstarif. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind die Stromkosten deutlich höher.

Rechtliche Grundlage der Kündigung durch Stromanbieter

Die Kündigung stellt eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei dar. Sie wirkt daher einfach dadurch, dass sie gegenüber dem Vertragspartner erklärt wurde. Mithin muss der andere Vertragspartner mit der Kündigung nicht etwa einverstanden sein.

Ein Vertrag über die Versorgung mit Energie kann dabei grundsätzlich von beiden Parteien gekündigt werden. Die Kündigung unterliegt jedoch Voraussetzungen. So muss zwischen vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsrechten unterschieden werden. Meistens wird das Kündigungsrecht vertraglich näher ausgeführt sein.

Hierbei muss zwischen einem ordentlichen und einem außerordentlichen Kündigungsrecht unterschieden werden. Bei einem ordentlichen Kündigungsrecht müssen die jeweiligen – im Vertrag normierten – Fristen eingehalten werden.

In den Fällen der Kündigung durch den Stromanbieter wurde jedoch häufig auf das außerordentliche Kündigungsrecht zurückgegriffen. Bei diesem muss ein besonderer Kündigungsgrund vorliegen (sog. wichtiger Grund). Die Beweislast hierfür trägt die kündigende Partei.

Wann darf Stromanbieter Kündigung aussprechen und wann nicht?

Ein gesetzliches Kündigungsrecht kann sich vor allem aus einer Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB oder aus § 314 BGB ergeben. Eine Störung der Geschäftsgrundlage liegt danach vor, wenn der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Nach § 314 BGB besteht ein Kündigungsrecht, wenn bei einer Gesamtbetrachtung der Umstände und Interessen der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Anbieter wie die Stromio GmbH, Grünwelt, Immergrün und gas.de begründeten ihre Kündigung häufig mit dem Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dieser so gravierend ist, dass die Fortsetzung des bestehenden Vertrages bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist der kündigenden Partei nicht mehr zugemutet werden kann.

Problematisch ist hierbei jedoch, dass dieser Grund grundsätzlich aus der Sphäre des Endkunden stammen muss. Weiterhin sahen sie eine Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Doch diese Ansicht konnte das Landgericht Düsseldorf nicht teilen. Daraus ergibt sich für Verbraucher die Möglichkeit zum Widerspruch und zur Klage gegen Stromio und Gas.de

Urteile und Beschluss des LG Düsseldorf zur Vertragskündigung der Stromanbieter

Nachdem die Verbraucherzentralen dieses Vorgehen der Stromanbieter deutschlandweit kritisiert hatten, brachte nun ein Beschluss des LG Düsseldorf vom 26.08.2022 (Aktenzeichen: 12 O 247/22) Bewegung in dieses Problem. Das LG Düsseldorf verneint im Ergebnis eine Störung der Geschäftsgrundlage trotz der derzeitigen außergewöhnlichen Situation auf dem Energiemarkt.

Das Gericht untersagte dem Unternehmen ExtraEnergie bereits angekündigte Preiserhöhungen. In dem Verfahren hatte die Verbraucherzentrale NRW eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen beantragt. Das LG schloss sich nun der Auffassung der Verbraucherzentrale an und untersagte dem Unternehmen, die rasant gestiegenen Beschaffungskosten für Strom auf die Endkunden umzulegen, sofern deren Verträge eine Preisgarantie enthielten.

Gericht zwingt Stromanbieter zur Aufhebung der Vertragskündigung

Die Folge hiervon ist grundsätzlich, dass die Belieferung weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Preisen erfolgen muss. Die gleiche Vorgehensweise wird auch bei Gas.de und Stromio empfohlen. Dabei organisiert die Verbraucherzentrale aktuell eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio. Ebenso planen zahlreiche Rechtsdienstleister eine Sammelklage gegen Stromio und Gas.de Welche Erfolgsaussichten und Optionen Sie dabei haben, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

Kündigung durch Stromanbieter oder Gasanbieter - Widerspruch einlegen und auf Entschädigung klagen

Diese erste rechtliche Einschätzung des Landgerichts Düsseldorfs macht vielen „Ex-Kunden“ Hoffnung. Sie mussten nach der Kündigung in der Regel einen neuen Versorger suchen – mit entsprechend hohen Zusatzkosten bei der Ersatzversorgung. Es zeichnet sich nun ein Weg ab, wie sich die Endverbraucher ihre höheren Kosten vom jeweiligen Energieversorger erstatten lassen können.

Die Erfolgsaussichten auf “Geld zurück” vom Stromanbieter werden von Experten als hoch eingeschätzt. Folgende Möglichkeiten stehen Verbrauchern nach der Vertragskündigung offen:

Stromio Entschädigung - Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale empfehlen Klage

Die Stiftung Warentest erläutert, dass die betroffenen Endverbraucher für die Schäden, welche ihnen durch eine unzulässige Kündigung erwachsen sind, Entschädigung bzw. Schadensersatz verlangen können. Der Schaden besteht in der Regel in den Mehrkosten, die sich durch die Kündigung von der Stromio GmbH, Grünwelt, Immergrün und Gas.de etc. ergeben haben. Diese höheren Preise der Grundversorgung wurden bisher in der Regel vom Endverbraucher getragen.

Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen Stromio anschließen

Weiterhin können sich betroffene Endverbraucher auch einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen anschließen. Diese richtet sich gegen den Anbieter Stromio. An dieser Musterfeststellungsklage können sich alle betroffenen Verbraucher beteiligen. Das Urteil wird Ende des Jahres 2022 erwartet.

Von diesem Urteil könnten dann alle Verbraucher profitieren, die sich daran beteiligt haben – und zwar bundesweit und ohne dass dem Endkunden Kosten entstehen. Hierzu muss sich lediglich in das Klageregister eingetragen werden.

Die Eintragung in das Register ist bis zu einem Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung möglich. Das zuständige Gericht ist das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: I-2 MK 1/22). Sollte diese Klage erfolgreich sein, muss jedoch beachtet werden, dass die „Ex-Kunden“ ihre Ansprüche daraufhin individuell geltend machen müssen.

Online-Rechner zur Berechnung der Schadenshöhe

Gleichzeitig hat die Verbraucherzentrale Hessen einen Online-Rechner auf ihrer Homepage eingerichtet. Mithilfe dieses Rechners können Geschädigte den ihnen zustehenden Schadenersatz berechnen. Hilfreich ist das auch, wenn sich Verbraucher einer Sammelklage gegen Stromio über einen Rechtsdienstleister wie myRight oder Veneko anschließen möchten.

Widerspruch gegen Stromio wegen Kündigung des Vertrags einlegen

Weiterhin kann sich der Endkunde auch bereits jetzt an den „Ex-Versorger“ wenden und ihm die Mehrkosten darlegen. Allerdings belaufen sich die Angebote der Versorger in solchen Fällen häufig nur auf die Hälfte der geforderten Beträge. Die Annahme dieses Angebots muss wohl überlegt sein, da die Annahme des Angebots bewirkt, dass der Anspruch auf Schadensersatz abgegolten ist.

Sammelklage Stromio über Rechtsdienstleister und Anwalt

Weiterhin kann selbstverständlich auch ein Rechtsanwalt mit dem individuellen Fall beauftragt werden. Allerdings scheinen davor viele Endkunden aufgrund der vermeintlich geringen Höhe des Schadens zurück zu schrecken. Daher besteht eine weitere Handlungsmöglichkeit für den Endverbraucher.

Die Berliner Legal-Tech-Firma Veneko bereitet ebenfalls eine Sammelklage gegen Stromio und Gas.de vor. Auch der Rechtsdienstleister myRight stellt Überlegungen hinsichtlich einer Sammelklage an. Eine Gebühr ist hierbei nicht zu zahlen. Die Durchsetzung der Ansprüche ist hierbei also erstmal kostenlos. Sollten die Ansprüche allerdings von Veneko oder myRight durchgesetzt werden, so wird eine Erfolgsprämie fällig.

Bild: © Tiko – stock.adobe.com

myRight Redaktion

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Ihr Team vom myRight Magazin

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