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myRight Support

Bußgeld

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bußgeld

  • Welche Frist muss ich zwingend beachten?

    In der Regel muss der Einspruch binnen 14 Tagen nach Erhalt eingelegt werden. Danach wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig, gegen Fahrverbot und Bußgeld kann nichts mehr unternommen werden.
  • Rote Ampel, Geblitzt, Handy am Steuer - kann myRight bei allen Problemen helfen?

    Ja, zusammen mit unseren Vertragsanwälten können wir grundsätzlich bei allen Bußgeldern im Straßenverkehr helfen. Alleine bei Parkknöllchen oder Bußgeldern außerhalb des Straßenverkehrs können wir regelmäßig nicht helfen.
  • Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten. Sollte ich mich jetzt schon bei myRight melden?

    Unbedingt! Je früher wir unsere Vertragsanwälte einschalten können, desto höher ist unsere Erfolgswahrscheinlichkeit. Im schlechtesten Falle werden durch ungünstige Angaben im Rahmen der Anhörung alle Möglichkeiten zum erfolgreichen Einspruch verbaut.
  • Helfen Sie überall in Deutschland?

    Ja. Unsere Vertragsanwälte werden überall für Sie tätig.
  • Statt eines Bußgeldes habe ich einen Fragebogen zur Ermittlung des Fahrers erhalten. Was soll ich tun?

    Wenn Sie gefahren sind, sollten Sie sich direkt bei uns anmelden. Nur so können unsere Vertragsanwälte Ihr Bußgeldverfahren optimal führen. Wenn Sie nicht selbst gefahren sind, sollte sich der Fahrer bei uns anmelden.
  • Die Online-Abwicklung ist mir zu anonym. Sind Sie auch persönlich erreichbar?

    Selbstverständlich! Unsere Vertragsanwälte melden sich bei jedem Kunden individuell und besprechen den Fall. Dabei ist immer Zeit für alle persönlichen Fragen, Sorgen und Bedürfnisse.
  • Muss ich mit meinem Auto einen vorher-/nachher Check auf einem Leistungsprüftstand durchführen, um Regressansprüche mit myRight geltend machen zu können?

    Nein. myRight beauftragt gerade für bestimmte Fahrzeugtypen Sachverständigengutachten, die Themen wie Mehrverbrauch, Leistungsverlust und Wertverlust möglichst gerichtsfest darlegen sollen. Eine eigene Prüfung ist daher durch unsere Kunden nicht notwendig. Sollten Sie aber selber entsprechende Beobachtungen machen oder einen Leistungsverlust nachweisen können, schicken Sie uns die entsprechenden Dokumente gerne an [email protected] unter der Angabe Ihrer Fallnummer.
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